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Lehrergewerkschaften streiten vor Gericht
Lehrergewerkschaften streiten vor Gericht

Lehrergewerkschaften streiten vor Gericht

Wechselnde Mitgliedschaft von Pädagogen verursacht Disput zwischen MUN und NANTU
Marc Springer
Windhoek (ms) – Das Wetteifern um Mitglieder hat zu einem ungewöhnlichen Rechtsstreit zwischen den Lehrergewerkschaften TUN und NANTU geführt, die sich gegenseitig schwere Vorwürfe machen.

Zur Begründung einer derzeit am Obergericht anhängigen Klage erklärt der Generalsekretär der Teachers´Union of Namibia (TUN), Mahongora Kavihuha, die Namibia National Teacher´s Union (NANTU) habe sich als offizieller Tarifpartner der Regierung der Missachtung des Gerichts schuldig gemacht. Er beruft sich dabei auf eine angeblich vom Obergericht bestätigte Einigung, wonach sich beide Gewerkschaften bereit erklärt hätten, Pädagogen keine weiteren Mitgliedsbeiträge zu berechnen, sobald sie aus einer der zwei Gewerkschaften ausscheiden sollten.

Diese Abmachung sei entscheidend, weil die beiden Gewerkschaften um Mitglieder konkurrieren und Lehrer regelmäßig eine von ihnen verlassen und sich der anderen anschließen würden. Dies berge die Gefahr, dass einzelnen Lehrern sowohl von der TUN, als auch von NANTU Mitgliedsgebühren berechnet würden. Kavihuha zufolge würde die NANTU ungeachtet der vom Gericht bestätigten Einigung jedoch weiterhin Mitgliedsbeiträge vom Gehalt jener Lehrer abziehen, die bei ihr gekündigt hätten und zur TUN abgewandert seien.

So habe die TUN von den Klägern zwar eine Liste mit den Namen von Pädagogen angenommen, die zur NANTU „übergelaufen“ seien, würde aber bis heute die vorher berechneten Mitgliedsgebühren von deren Gehalt abziehen.

Der Generalsekretär der NANTU, Basilius Haingura, bestreitet diese Vorwürfe in einer Klageerwiderung energisch und erwidert ihnen mit Hinweis darauf, dass beide Gewerkschaften zwar die Mitgliedschaft ausgetretener Lehrer, nicht aber den Abzug der Beiträge von deren Gehalt beenden könnten. Dies sei Aufgabe von Avril Payment Solutions die in der Klage nicht als Antragsgegner geführt seien.

Ferner hebt Haingura in der Klageerwiderung hervor, dass Mitgliedsbeiträge von angeblich zur TUN „desertierten“ Lehrern nicht ohne weiteres gestoppt werden könnten. Dafür sei zunächst eine schriftliche Kündigung des betroffenen Pädagogen erforderlich, der zusätzlich eine Kopie seiner ID-Karte und seines Gehaltszettels vorlegen müsse. Weil dies im Falle zahlreicher angeblich zur TUN übergetretener Lehrer nicht geschehen sei, würden deren Mitgliedsbeiträge weiter berechnet und vom Lohn abgezogen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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