Leiharbeit ab 1. März verboten
Windhoek - Das Obergericht hatte am 1. Dezember eine Klage der Leiharbeitsfirma Africa Personnel Services (APS) abgewiesen. Diese wollte den Abschnitt 128 des neuen Arbeitsgesetzes, der das Verbot von Leiharbeitsfirmen regelt, für ungültig erklären lassen. Das Gesetz war zum 1. November 2008 in Kraft getreten, allerdings mit Rücksicht auf das vor Gericht anhängige Verfahren ohne Abschnitt 128. Zwar hat APS Berufung gegen das Urteil eingelegt, doch ist nicht abzusehen, wann über diesen Antrag entschieden wird.
Wie Arbeitsminister Ngatjizeko gestern mitteilte, soll der Abschnitt 128 zum 1. März 2009 in Kraft gesetzt werden. Somit haben Leiharbeitsfirmen drei Monate Zeit, sich selbst abzuwickeln oder das Unternehmensprofil zu verändern. Man wolle mittels der Gnadenfrist "einen geordneten Übergang" gewährleisten, sagte der Minister, der jedoch keinen Hehl daraus machte, dass er die entsprechende Regelung gern eher in Kraft gesetzt hätte. Er bezeichnete die Art der Beschäftigung durch Leiharbeit als "illegales System", das Gerichtsurteil sei demnach ein Sieg für "anständige Arbeit und für alle ausgebeuteten, missbrauchten, degradierten und entmenschlichten Angestellten".
Ngatjizeko empfahl den betroffenen Firmen, den Mitarbeitern dauerhafte Vollzeit-Arbeitsverhältnisse anzubieten und zeigte sich auf AZ-Nachfrage "überzeugt" davon, dass die meisten Firmen davon Gebrauch machen werden. "Wir ermutigen die Unternehmen, mit den Mitarbeitern zu verhandeln. Ich hätte das jedenfalls gemacht, wenn ich eine solche Firma hätte", so der Minister. An die Mitarbeiter gerichtet meinte er, dass diese im Falle von Personalkürzungen ihre Rechte geltend machen sollten. Arbeitskommissare würden ab 1. März per Stichproben kontrollieren, ob das Gesetz eingehalten werde.
Wie viele Menschen für Leiharbeitsfirmen tätig und somit von der Neuregelung betroffen sind, vermochte Ngatjizeko nicht zu sagen. Tim Parkhouse, Geschäftsführer des Arbeitgeber-Verbandes (NEF), nannte auf AZ-Nachfrage eine "Schätzung von 16000 Arbeitern". Allein APS als größtes Unternehmen dieser Branche zähle zwischen 6000 und 8000 Angestellte.
"Die meisten Leiharbeitsfirmen sind so genannte BEE-Firmen", führte Parkhouse aus. Er sieht schwierige Zeiten auf diese Branche zukommen, vor allem, wenn Mitarbeiter entlassen und für diese eine Abfindung gezahlt werden müsse. "Ich kenne ein Unternehmen, in dem die Mitarbeiter seit über 20 Jahren angestellt sind", so der NEF-Geschäftsführer. Die dreimonatige Frist bis zum Stichtag 1. März bezeichnete er als "nachvollziehbar". Dies gebe den betroffenen Unternehmen genügend Zeit zum Umdisponieren. Generell begrüßt der NEF das Wirken von Leiharbeitsfirmen, wie sie auch in Südafrika erlaubt seien und dort mit großem Erfolg tätig sein würden.
Wie Arbeitsminister Ngatjizeko gestern mitteilte, soll der Abschnitt 128 zum 1. März 2009 in Kraft gesetzt werden. Somit haben Leiharbeitsfirmen drei Monate Zeit, sich selbst abzuwickeln oder das Unternehmensprofil zu verändern. Man wolle mittels der Gnadenfrist "einen geordneten Übergang" gewährleisten, sagte der Minister, der jedoch keinen Hehl daraus machte, dass er die entsprechende Regelung gern eher in Kraft gesetzt hätte. Er bezeichnete die Art der Beschäftigung durch Leiharbeit als "illegales System", das Gerichtsurteil sei demnach ein Sieg für "anständige Arbeit und für alle ausgebeuteten, missbrauchten, degradierten und entmenschlichten Angestellten".
Ngatjizeko empfahl den betroffenen Firmen, den Mitarbeitern dauerhafte Vollzeit-Arbeitsverhältnisse anzubieten und zeigte sich auf AZ-Nachfrage "überzeugt" davon, dass die meisten Firmen davon Gebrauch machen werden. "Wir ermutigen die Unternehmen, mit den Mitarbeitern zu verhandeln. Ich hätte das jedenfalls gemacht, wenn ich eine solche Firma hätte", so der Minister. An die Mitarbeiter gerichtet meinte er, dass diese im Falle von Personalkürzungen ihre Rechte geltend machen sollten. Arbeitskommissare würden ab 1. März per Stichproben kontrollieren, ob das Gesetz eingehalten werde.
Wie viele Menschen für Leiharbeitsfirmen tätig und somit von der Neuregelung betroffen sind, vermochte Ngatjizeko nicht zu sagen. Tim Parkhouse, Geschäftsführer des Arbeitgeber-Verbandes (NEF), nannte auf AZ-Nachfrage eine "Schätzung von 16000 Arbeitern". Allein APS als größtes Unternehmen dieser Branche zähle zwischen 6000 und 8000 Angestellte.
"Die meisten Leiharbeitsfirmen sind so genannte BEE-Firmen", führte Parkhouse aus. Er sieht schwierige Zeiten auf diese Branche zukommen, vor allem, wenn Mitarbeiter entlassen und für diese eine Abfindung gezahlt werden müsse. "Ich kenne ein Unternehmen, in dem die Mitarbeiter seit über 20 Jahren angestellt sind", so der NEF-Geschäftsführer. Die dreimonatige Frist bis zum Stichtag 1. März bezeichnete er als "nachvollziehbar". Dies gebe den betroffenen Unternehmen genügend Zeit zum Umdisponieren. Generell begrüßt der NEF das Wirken von Leiharbeitsfirmen, wie sie auch in Südafrika erlaubt seien und dort mit großem Erfolg tätig sein würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen