Leiharbeit erneut im Visier
Windhoek - Die Regierung plant nun einen neuen Vorstoß, die Leiharbeit in Namibia zu verbieten. Dies geht aus der Novelle des Arbeitsgesetzes hervor, die Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko gestern Nachmittag im Parlament in Widnhoek vorgestellt hat. Danach wird der Handelsspielraum für Zeitarbeitsfirmen stark eingeschränkt.
Als Kernpunkt der Änderung des Gesetzestextes heißt es im betreffenden Abschnitt 128, dass jede Person, die von einer Zeitarbeitsfirma an eine Nutzerfirma (user enterprise) ausgeliehen wird, rechtlich als "Beschäftigter der Nutzerfirma" und zugleich die Nutzerfirma "als Arbeitgeber dieses Beschäftigten" gelte. Damit solle dem gegenseitigen Zuschieben der Verantwortung für den Arbeiter zwischen der Zeitarbeitsfirma und der Nutzerfirma ein Ende gesetzt werden, erklärte der Minister. Somit habe die Nutzerfirma "die gleichen Verpflichtungen gegenüber diesem Arbeiter wie jeder andere Arbeitgeber und der Arbeiter wird jeglichen Schutz genießen, den das Gesetz jedem Arbeitnehmer einräumt", so Ngatjizeko. Der von einer Zeitarbeitsfirma ausgeliehene Arbeiter habe also die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer und dürfe deshalb auch einer Gewerkschaft beitreten, heißt es weiter.
Den Nutzerfirmen sei es zudem verboten, Leiharbeiter zu nachteiligeren Bedingungen wie ihre festangestellten Arbeiter zu beschäftigen; es dürften zudem "keine Unterschiede in den Beschäftigungsrichtlinien und -praktiken gemacht werden", besagt der Gesetzestext. Damit nicht genug: Eine Firma dürfe keine Leiharbeiter als Ersatz für streikende Angestellte oder für Mitarbeiter, denen binnen der vergangenen sechs Monate gekündigt wurde, anstellen. Verstöße gegen die letztgenannten Regelungen würden mit eine Strafe von bis zu 80000 N$ und/oder zwei Jahren Haft geahndet, heißt es weiter. Allerding: Der Minister könne auf Antrag eine Ausnahme von den genannten Verpflichtungen gewähren.
Die Parlamentsdebatte zu dieser Novelle wurde auf kommenden Dienstag verschoben.
Als Kernpunkt der Änderung des Gesetzestextes heißt es im betreffenden Abschnitt 128, dass jede Person, die von einer Zeitarbeitsfirma an eine Nutzerfirma (user enterprise) ausgeliehen wird, rechtlich als "Beschäftigter der Nutzerfirma" und zugleich die Nutzerfirma "als Arbeitgeber dieses Beschäftigten" gelte. Damit solle dem gegenseitigen Zuschieben der Verantwortung für den Arbeiter zwischen der Zeitarbeitsfirma und der Nutzerfirma ein Ende gesetzt werden, erklärte der Minister. Somit habe die Nutzerfirma "die gleichen Verpflichtungen gegenüber diesem Arbeiter wie jeder andere Arbeitgeber und der Arbeiter wird jeglichen Schutz genießen, den das Gesetz jedem Arbeitnehmer einräumt", so Ngatjizeko. Der von einer Zeitarbeitsfirma ausgeliehene Arbeiter habe also die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer und dürfe deshalb auch einer Gewerkschaft beitreten, heißt es weiter.
Den Nutzerfirmen sei es zudem verboten, Leiharbeiter zu nachteiligeren Bedingungen wie ihre festangestellten Arbeiter zu beschäftigen; es dürften zudem "keine Unterschiede in den Beschäftigungsrichtlinien und -praktiken gemacht werden", besagt der Gesetzestext. Damit nicht genug: Eine Firma dürfe keine Leiharbeiter als Ersatz für streikende Angestellte oder für Mitarbeiter, denen binnen der vergangenen sechs Monate gekündigt wurde, anstellen. Verstöße gegen die letztgenannten Regelungen würden mit eine Strafe von bis zu 80000 N$ und/oder zwei Jahren Haft geahndet, heißt es weiter. Allerding: Der Minister könne auf Antrag eine Ausnahme von den genannten Verpflichtungen gewähren.
Die Parlamentsdebatte zu dieser Novelle wurde auf kommenden Dienstag verschoben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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