Löhne mit Verpflichtung
Die Landwirtschaftsbranche ist nach dem Baugewerbe der zweite Wirtschaftszweig, der verbindliche Mindestlöhne eingeführt hat. Der Ruf nach Mindestlöhnen ist universell mindestens genauso alt wie das Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmer und Angestellten.
Im jungen Staat Namibia drückt die Forderung einer verbindlichen Mindestvergütung - bar auf die Hand oder kombiniert mit Naturalien und freier oder subventionierter Wohnung - den Grundsatz und das Idealziel fairer Vergütung für produktive Arbeitsleistung aus. Obwohl sich diese Vorgabe wie eine Binsenweisheit anhört, handelt es sich um keine Selbstverständlichkeit. Gerade deshalb gehört der Grundsatz der Mindestvergütung zur Zielsetzung der Staatspolitik, wie sie unter Kapitel 11, Artikel 95 (i) deutlich formuliert ist: "Der Staat hat die Wohlfahrt des Volkes tatkräftig dadurch zu fördern und zu erhalten ..., sicherzustellen, dass den Arbeitnehmern ein Mindestlohn gezahlt wird, der für die Erhaltung eines angemessenen Lebensstandards und die Inanspruchnahme des sozialen und kulturellen Angebots ausreicht."
Die Übereinkunft der kommunalen und kommerziellen Landwirtschaftsverbände mit der Landarbeitergewerkschaft zur Festlegung eines Mindestlohns kann also für die zwei Branchen (Baugewerbe und Farmerei) als ein Erfolg bei der Erfüllung sozialverantwortlicher Staatspolitik gelten. Dabei liegt es auf der Hand, dass der Staat niemals aus eigener Kraft und allein die Zielsetzung verwirklichen kann.
Derweil die Einführung der Tarife für Mindestlohn in der kommerziellen Farmerei ab Januar 2003 verpflichtend, also einklagbar wird, haben die Vertragsparteien mit dem Arbeitsministerium für die Einführung der Mindestvergütung in den Kommunalregionen zwar dieselbe Frist angegeben, aber sie soll noch nicht einklagbar sein.
Auch in der kommerziellen Landregion wird es Grenzfälle geben, wo der Mindestlohn aus bestimmten Gründen nicht erreicht oder wo die Zahl der Angestellten ab nächstem Jahr zwangsläufig verringert wird. Derweil viele Landarbeiter schon lange weitaus mehr verdienen als den vereinbarten Mindestlohn, zeichnet sich die Tendenz ab, dass der kommerzielle Arbeitgeber immer häufiger von der "Quantität" auf die zahlenmäßige "Qualität" übergeht: er will und kann mit wenigen, aber guten Arbeitskräfte auskommen.
Da wird der Spielraum auch für die Gewerkschaften enger.
Im jungen Staat Namibia drückt die Forderung einer verbindlichen Mindestvergütung - bar auf die Hand oder kombiniert mit Naturalien und freier oder subventionierter Wohnung - den Grundsatz und das Idealziel fairer Vergütung für produktive Arbeitsleistung aus. Obwohl sich diese Vorgabe wie eine Binsenweisheit anhört, handelt es sich um keine Selbstverständlichkeit. Gerade deshalb gehört der Grundsatz der Mindestvergütung zur Zielsetzung der Staatspolitik, wie sie unter Kapitel 11, Artikel 95 (i) deutlich formuliert ist: "Der Staat hat die Wohlfahrt des Volkes tatkräftig dadurch zu fördern und zu erhalten ..., sicherzustellen, dass den Arbeitnehmern ein Mindestlohn gezahlt wird, der für die Erhaltung eines angemessenen Lebensstandards und die Inanspruchnahme des sozialen und kulturellen Angebots ausreicht."
Die Übereinkunft der kommunalen und kommerziellen Landwirtschaftsverbände mit der Landarbeitergewerkschaft zur Festlegung eines Mindestlohns kann also für die zwei Branchen (Baugewerbe und Farmerei) als ein Erfolg bei der Erfüllung sozialverantwortlicher Staatspolitik gelten. Dabei liegt es auf der Hand, dass der Staat niemals aus eigener Kraft und allein die Zielsetzung verwirklichen kann.
Derweil die Einführung der Tarife für Mindestlohn in der kommerziellen Farmerei ab Januar 2003 verpflichtend, also einklagbar wird, haben die Vertragsparteien mit dem Arbeitsministerium für die Einführung der Mindestvergütung in den Kommunalregionen zwar dieselbe Frist angegeben, aber sie soll noch nicht einklagbar sein.
Auch in der kommerziellen Landregion wird es Grenzfälle geben, wo der Mindestlohn aus bestimmten Gründen nicht erreicht oder wo die Zahl der Angestellten ab nächstem Jahr zwangsläufig verringert wird. Derweil viele Landarbeiter schon lange weitaus mehr verdienen als den vereinbarten Mindestlohn, zeichnet sich die Tendenz ab, dass der kommerzielle Arbeitgeber immer häufiger von der "Quantität" auf die zahlenmäßige "Qualität" übergeht: er will und kann mit wenigen, aber guten Arbeitskräfte auskommen.
Da wird der Spielraum auch für die Gewerkschaften enger.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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