Lichtenstrasser-Prozess vertagt
Mutmaßlicher NIMT-Attentäter erhält Rechtsbeistand
Von Frank Steffen, Windhoek
Der ehemalige Mitarbeiter des Instituts für Minenkunde und Technologie (NIMT), Ernst Josef Lichtenstrasser, wurde gestern Morgen dem Windhoeker Oberrichter Christie Liebenberg im Rahmen einer Vorverhandlung vorgeführt. Lichtenstrasser soll sich wegen des angeblichen zweifachen Mordes, des illegalen Waffen- bzw. Munitionsbesitzes, Diebstahls und der Justizbehinderung verantworten.
Der angebliche Mörder wurde Ende April 2019 festgenommen, nachdem er am 15. April die beiden NIMT-Führungskräfte Eckhart Müller und Heimo Hellweg vor dem Haupteingang der Ausbildungsinstanz in Arandis auf kürzeste Distanz erschossen haben soll. Teil des vermuteten Motivs sind lang andauernde Querelen zwischen ihm und Mueller - Hellweg soll dagegen als unangenehmer Zeuge zur verkehrten Zeit am verkehrten Platz gewesen sein.
Der 58-Jährige wurde am Dienstagmorgen zwecks vorgerichtlicher Konferenz vorgeführt und konnte Oberrichter Liebenberg über seinen privat-beauftragten Verteidiger, Trevor Brockerhoff, mitteilen, dass er sich erfolgreich staatsfinanzierten Rechtsbeistand habe beschaffen können. Laut Brockerhoff muss Lichtenstrasser nun einen Beitrag von 350 N$ leisten, damit sein Antrag auf Prozesskostenhilfe endgültig bearbeitet werden kann.
Der Fall wurde auf den 23. November 2020 vertagt. Zu dieser Zeit wird vermutlich eine weitere Vorverhandlung stattfinden. Die Vertagung gestern ist auf eine Vereinbarung zwischen Brockerhoff und der stellvertretenden Generalstaatsanklägerin, Antonia Verhoef, zurückzuführen.
Wenige Tage nach der Ermordung von Müller und Hellwig wurde Lichtenstrasser im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz von Schusswaffenmunition unweit der Ortschaft Karibib festgenommen und zur Vernehmung herangezogen. Die Befragung führte zu näheren Untersuchungen und einer weiteren Vorführung sowie letztendlichen, scheinbaren Lösung des Falls.
Lichtenstrasser bleibt in Polizeigewahrsam in der Justizvollzugsanstalt Windhoeks und hat bis zum nächsten Termin keine Möglichkeit, Kaution zu beantragen.
Der ehemalige Mitarbeiter des Instituts für Minenkunde und Technologie (NIMT), Ernst Josef Lichtenstrasser, wurde gestern Morgen dem Windhoeker Oberrichter Christie Liebenberg im Rahmen einer Vorverhandlung vorgeführt. Lichtenstrasser soll sich wegen des angeblichen zweifachen Mordes, des illegalen Waffen- bzw. Munitionsbesitzes, Diebstahls und der Justizbehinderung verantworten.
Der angebliche Mörder wurde Ende April 2019 festgenommen, nachdem er am 15. April die beiden NIMT-Führungskräfte Eckhart Müller und Heimo Hellweg vor dem Haupteingang der Ausbildungsinstanz in Arandis auf kürzeste Distanz erschossen haben soll. Teil des vermuteten Motivs sind lang andauernde Querelen zwischen ihm und Mueller - Hellweg soll dagegen als unangenehmer Zeuge zur verkehrten Zeit am verkehrten Platz gewesen sein.
Der 58-Jährige wurde am Dienstagmorgen zwecks vorgerichtlicher Konferenz vorgeführt und konnte Oberrichter Liebenberg über seinen privat-beauftragten Verteidiger, Trevor Brockerhoff, mitteilen, dass er sich erfolgreich staatsfinanzierten Rechtsbeistand habe beschaffen können. Laut Brockerhoff muss Lichtenstrasser nun einen Beitrag von 350 N$ leisten, damit sein Antrag auf Prozesskostenhilfe endgültig bearbeitet werden kann.
Der Fall wurde auf den 23. November 2020 vertagt. Zu dieser Zeit wird vermutlich eine weitere Vorverhandlung stattfinden. Die Vertagung gestern ist auf eine Vereinbarung zwischen Brockerhoff und der stellvertretenden Generalstaatsanklägerin, Antonia Verhoef, zurückzuführen.
Wenige Tage nach der Ermordung von Müller und Hellwig wurde Lichtenstrasser im Zusammenhang mit dem illegalen Besitz von Schusswaffenmunition unweit der Ortschaft Karibib festgenommen und zur Vernehmung herangezogen. Die Befragung führte zu näheren Untersuchungen und einer weiteren Vorführung sowie letztendlichen, scheinbaren Lösung des Falls.
Lichtenstrasser bleibt in Polizeigewahrsam in der Justizvollzugsanstalt Windhoeks und hat bis zum nächsten Termin keine Möglichkeit, Kaution zu beantragen.
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Allgemeine Zeitung
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