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Lindeque konfrontiert

Personalwechsel als Ausrede für finanzielle Misswirtschaft will der parlamentarische Ausschuss für Öffentliche Bilanzen nicht mehr akzeptieren. Neue Beamte sollen sofort ihr "institutionelles Gedächtnis" pflegen und Missstände nicht auf Vorgänger abwälzen.

Windhoek - "Es geht um Staatsgeld und nicht um die Frage, wer neu im Amt ist", warf Angelika Muharukua, Swapo, gestern dem neuen Staatssekretär im Ressort Umwelt und Tourismus und seinen drei - ebenfalls neuen - Finanzbeamten vor. Dr. Malan Lindeque ist jetzt 120 gerade Tage im Amt und hat offensichtlich ein schweres Erbe angetreten, wie die Fragen des Ausschuss-Vorsitzenden Johann de Waal, DTA, über den Buchprüferbericht für das Finanzjahr 1998/99 vermuten lassen.


Dr. Lindeque wurde von seinem Verwaltungsdirektor, seinem internen Buchprüfer sowie seinem Finanzberater begleitet, die allesamt erst vor kurzem in ihren Posten im Umweltministerium angetreten sind. "Niemand (d. Red.: der hier anwesenden Vertreter des Ministeriums) war in dem Jahr dafür zuständig", erklärte der Staatssekretär und versicherte dem Bilanzausschuss, dass mit dem neuen Personal auch ein neues Finanzregime im Ministerium eingeführt werde. Das wollten ihm die Parlamentarier im Zuge von Rede und Antwort aber in der Frage zwei verschuldeter Beamter unter Protest nicht abnehmen. Eine ehemalige und eine derzeitige Kraft haben dem Ministerium jeweils N$ 18000 und N$ 47000 zurückzuzahlen. Es handelt sich um nicht verrechnete Vorschüsse für Reisespesen und andere, unter anderm versehentlich ausgezahlte Bezüge, worauf sie nicht berechtigt waren.


Mehrere Parlamentarier protestierten vehement gegen das Rückzahlverfahren, das der Verwaltungsdirektor des Ministeriums schilderte und das sich schon in vielen Ministerien als Farce herausgestellt hat. Der Beamte sagte, der/die SchuldnerIn werde erst gefragt, wieviel er/sie monatlich zurückzahlen könne. "Fragen Sie nicht, ziehen Sie den Fehlbetrag sofort vom Gehalt ab!" forderte der Swapo-Abgeordnete Hans Booys mit Nachdruck und unter Hinweis auf die fristgerechte Spesenabrechnung, die seit einiger Zeit selbst für die Parlamentarier gilt.


Die Mitglieder des Ausschusses wollten einen bei Gehaltsempfängern - also auch bei Beamten - üblichen Richtwert für Abzüge nicht gelten lassen, wonach monatliche Abzüge für Schuldentilgung höchstens ein Viertel des Gehalts ausmachen dürfen. Ein Spesenvorschuss bilde nicht Teil des Gehalts. Daher könnten unverbrauchte Spesenreste auch nicht im Rahmen des Monatsgehalts abgerechnet, sondern müssten sofort eingefordert werden, notfalls durch Abzug vom Gehalt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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