Linke Historiker mit begrenzten Einsichten
Betr.: Beiträge zum Genozid-Dialog: „Kein Ergebnis vor der Wahl“ (AZ, 17. Juli 2017) und „Unnötige Verzögerung“ (AZ, 18. Juli 2017)
Dass Jürgen Zimmerer als „einer der wichtigsten deutschen Kolonialforscher“ bezeichnet wird, kann so nicht im Raum stehen bleiben. Zimmerer ist neben Joachim Zeller einer der beiden deutschen Kolonialhistoriker, die im äußersten linken politischen Spektrum anzusiedeln sind. Ihre Forschungen laufen in der Quintessenz stets auf dasselbe hinaus: Deutschland hat sich im Rahmen seiner Kolonialpolitik derart schuldig gemacht, dass es auch nach mehr als einem Jahrhundert noch dafür bezahlen muss.
In ihren Veröffentlichungen klingt auch immer wieder an, dass die Völkermorde (!) in den deutschen Kolonien die Vorstufe für die Konzentrations- und Vernichtungslager der Nationalsozialisten waren und auch als „logische“ Folge dessen anzusehen seien, und dass Deutschland in der Geschichte stets eine „Täternation“ gewesen sei. Wie weit in die Vergangenheit soll dabei eine Schuld zurückverfolgt, aufgearbeitet, gesühnt und nötigenfalls finanziell entschädigt werden? In einem Satire-Beitrag einer deutschen Zeitung zu diesem Thema wurde vor einiger Zeit darauf verwiesen, dass man als Konsequenz letztlich die Schlacht am Teutoburger Wald im Jahre 9 nach Christus als den ersten Völkermord der heutigen Zeitrechnung betrachten könne, weil damals germanische Krieger die nach Osten vorrückenden römischen Legionen hinterrücks abgeschlachtet hätten und Deutschland daher eigentlich noch heute Reparationen an Italien zu zahlen hätte, womit dieses sich bestens seiner finanziellen Probleme entledigen könne.
Und tatsächlich zeigt die Diskussion um die bilateralen Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland ja mehr als deutlich, dass es hier weniger um die Anerkennung von Völkermord oder überhaupt von Schuld geht, sondern allein um eine finanzielle Entschädigung in schwindelnden Größenordnungen. Weil Deutschland für die Vernichtung der Juden bezahlt hat, glaubt man nun von Seiten der Ovaherero, mit einer ähnlichen Argumentation auch für sich finanzielle Vorteile herausschlagen zu können. Damit aber werden die freundschaftlichen Bande zwischen den deutschstämmigen Namibiern und dem Volk der Herero, wie sie in den 1970er und 1980er Jahren längst Realität geworden waren - ich erinnere nur an die gemeinsamen Veranstaltungen am Waterberg sowie in Okahandja - zunichte gemacht.
Vekuii Rukoro erweist sich hier als unerbittlicher und kompromissloser Hardliner, der gerade deshalb letztlich das Gegenteil von dem erreichen wird, was er eigentlich zu bezwecken beabsichtigt. Nicht umsonst hat man sich ja in der Angelegenheit an ein US-Gericht gewandt, wohl ahnend, dass ein Prozess in Deutschland zur Erfolglosigkeit verdammt wäre. Wieso aber soll ein Gericht in den USA über einen Streitfall zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem Volk in Namibia entscheiden? Käme es zu diesem Präzedenz-Fall, würden sich sehr bald Prozesse gegen tatsächliche oder vermeintliche Verbrechen anderer ehemaliger Kolonialmächte anschließen - eine Kette ohne Ende, die zudem jegliche Geschichtsforschung nicht nur auf den Kopf stellen, sondern sogar unmöglich machen würde.
In diesem Zusammenhang zitiere ich gerne den renommierten jüdischen Militärhistoriker Prof. Dr. Martin van Crefeld (er lehrt an den Universitäten Tel Aviv und Jerusalem), der erst unlängst in einem Beitrag mit dem Titel „Vergangenheit, die nicht vergehen will“ in einer deutschen Zeitung schrieb: „Durch die Verbrechen, die in ihrem Namen von 1933 bis 1945 begangen wurden, haben sich die Deutschen selbst ans Hakenkreuz genagelt, so wie Jesus ans Kreuz genagelt wurde. Doch wurde Jesus am selben Tage abgenommen, die Deutschen aber werden hängen bleiben, so lange die menschliche Erinnerung dauert, ohne die Hoffnung, die Vergangenheit jemals hinter sich lassen zu können.“ Diese klugen Worte sollten auch Richtschnur für die Verhandlungen in Bezug auf die Ereignisse der Jahre 1904 bis 1907 im damaligen Deutsch-Südwestafrika sein, zugleich sollten sie Historikern wie Jürgen Zimmerer und Joachim Zeller zu denken geben, deren Einsichten allerdings, wenn man ihre bisherigen Werke liest, eher begrenzt zu sein scheinen.
Wolfgang Reith, Neuss und Kapstadt
Dass Jürgen Zimmerer als „einer der wichtigsten deutschen Kolonialforscher“ bezeichnet wird, kann so nicht im Raum stehen bleiben. Zimmerer ist neben Joachim Zeller einer der beiden deutschen Kolonialhistoriker, die im äußersten linken politischen Spektrum anzusiedeln sind. Ihre Forschungen laufen in der Quintessenz stets auf dasselbe hinaus: Deutschland hat sich im Rahmen seiner Kolonialpolitik derart schuldig gemacht, dass es auch nach mehr als einem Jahrhundert noch dafür bezahlen muss.
In ihren Veröffentlichungen klingt auch immer wieder an, dass die Völkermorde (!) in den deutschen Kolonien die Vorstufe für die Konzentrations- und Vernichtungslager der Nationalsozialisten waren und auch als „logische“ Folge dessen anzusehen seien, und dass Deutschland in der Geschichte stets eine „Täternation“ gewesen sei. Wie weit in die Vergangenheit soll dabei eine Schuld zurückverfolgt, aufgearbeitet, gesühnt und nötigenfalls finanziell entschädigt werden? In einem Satire-Beitrag einer deutschen Zeitung zu diesem Thema wurde vor einiger Zeit darauf verwiesen, dass man als Konsequenz letztlich die Schlacht am Teutoburger Wald im Jahre 9 nach Christus als den ersten Völkermord der heutigen Zeitrechnung betrachten könne, weil damals germanische Krieger die nach Osten vorrückenden römischen Legionen hinterrücks abgeschlachtet hätten und Deutschland daher eigentlich noch heute Reparationen an Italien zu zahlen hätte, womit dieses sich bestens seiner finanziellen Probleme entledigen könne.
Und tatsächlich zeigt die Diskussion um die bilateralen Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland ja mehr als deutlich, dass es hier weniger um die Anerkennung von Völkermord oder überhaupt von Schuld geht, sondern allein um eine finanzielle Entschädigung in schwindelnden Größenordnungen. Weil Deutschland für die Vernichtung der Juden bezahlt hat, glaubt man nun von Seiten der Ovaherero, mit einer ähnlichen Argumentation auch für sich finanzielle Vorteile herausschlagen zu können. Damit aber werden die freundschaftlichen Bande zwischen den deutschstämmigen Namibiern und dem Volk der Herero, wie sie in den 1970er und 1980er Jahren längst Realität geworden waren - ich erinnere nur an die gemeinsamen Veranstaltungen am Waterberg sowie in Okahandja - zunichte gemacht.
Vekuii Rukoro erweist sich hier als unerbittlicher und kompromissloser Hardliner, der gerade deshalb letztlich das Gegenteil von dem erreichen wird, was er eigentlich zu bezwecken beabsichtigt. Nicht umsonst hat man sich ja in der Angelegenheit an ein US-Gericht gewandt, wohl ahnend, dass ein Prozess in Deutschland zur Erfolglosigkeit verdammt wäre. Wieso aber soll ein Gericht in den USA über einen Streitfall zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem Volk in Namibia entscheiden? Käme es zu diesem Präzedenz-Fall, würden sich sehr bald Prozesse gegen tatsächliche oder vermeintliche Verbrechen anderer ehemaliger Kolonialmächte anschließen - eine Kette ohne Ende, die zudem jegliche Geschichtsforschung nicht nur auf den Kopf stellen, sondern sogar unmöglich machen würde.
In diesem Zusammenhang zitiere ich gerne den renommierten jüdischen Militärhistoriker Prof. Dr. Martin van Crefeld (er lehrt an den Universitäten Tel Aviv und Jerusalem), der erst unlängst in einem Beitrag mit dem Titel „Vergangenheit, die nicht vergehen will“ in einer deutschen Zeitung schrieb: „Durch die Verbrechen, die in ihrem Namen von 1933 bis 1945 begangen wurden, haben sich die Deutschen selbst ans Hakenkreuz genagelt, so wie Jesus ans Kreuz genagelt wurde. Doch wurde Jesus am selben Tage abgenommen, die Deutschen aber werden hängen bleiben, so lange die menschliche Erinnerung dauert, ohne die Hoffnung, die Vergangenheit jemals hinter sich lassen zu können.“ Diese klugen Worte sollten auch Richtschnur für die Verhandlungen in Bezug auf die Ereignisse der Jahre 1904 bis 1907 im damaligen Deutsch-Südwestafrika sein, zugleich sollten sie Historikern wie Jürgen Zimmerer und Joachim Zeller zu denken geben, deren Einsichten allerdings, wenn man ihre bisherigen Werke liest, eher begrenzt zu sein scheinen.
Wolfgang Reith, Neuss und Kapstadt
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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