Lizenzanträge: Frist verlängert
Windhoek - Die Frist für Firmen der Informations- und Kommunikationsbranche (ICT) zur Neu-Beantragung von Lizenzen ist jetzt um einen Monat verlängert worden. Darauf hat die Kommunikationskontrollbehörde (Communications Regulatory Authority of Namibia, CRAN) diese Woche hingewiesen. Als Grund wurde "die Anfragen von Interessenträgern" dieser Branche genannt, welche die erste Frist (17. Juni) aus "Gründen außerhalb ihrer Kontrolle" nicht hätten einhalten können. Als neuer Stichtag wurde nun der 18. Juli genannt - die Frist sei "zum ersten und letzten Mal" verlängert worden, heißt es.
Die Kontrollbehörde, die aus der Kommunikationskommission (NCC) hervorging und Mitte Mai offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat, will ein "geeignetes und effizientes Rahmenwerk" für die ICT-Branche schaffen, sagte unlängst der CRAN-Vorstandsvorsitzende Lazarus Jacobs. Dabei werde großer Wert auf Transparenz gelegt. Teil des Übergangsprozesses sei die Neu-Beantragung von Lizenzen, wofür alle Unternehmen bzw. Personen der ICT-Branche (z.B. Radio- und Fernsehsender, Telekommunikations- und Internetdienstleister sowie Firmen, die eine gewisse Bandbreite/spectrum nutzen), die eine Lizenz besitzen, ohne Lizenz operieren oder aber eine Lizenz bei NCC beantragt hätten und auf eine Entscheidung warteten, verantwortlich seien.
Die Formulare zur Neubeantragung könne man von der CRAN-Internetwebseite (www.cran.na) herunterladen, teilte die Behörde mit. Stanley Shanapinda, amtierender Geschäftsführer von CRAN, wies bereits darauf hin, dass "alle existierenden Lizenzen gültig bleiben, bis der Transformationsprozess abgeschlossen ist". Ebenso würden alle Gebühren zunächst Gültigkeit behalten und müssten auch bezahlt werden (AZ berichtete). Weitere Informationen gibt's auf der CRAN-Webseite.
Die Kontrollbehörde, die aus der Kommunikationskommission (NCC) hervorging und Mitte Mai offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat, will ein "geeignetes und effizientes Rahmenwerk" für die ICT-Branche schaffen, sagte unlängst der CRAN-Vorstandsvorsitzende Lazarus Jacobs. Dabei werde großer Wert auf Transparenz gelegt. Teil des Übergangsprozesses sei die Neu-Beantragung von Lizenzen, wofür alle Unternehmen bzw. Personen der ICT-Branche (z.B. Radio- und Fernsehsender, Telekommunikations- und Internetdienstleister sowie Firmen, die eine gewisse Bandbreite/spectrum nutzen), die eine Lizenz besitzen, ohne Lizenz operieren oder aber eine Lizenz bei NCC beantragt hätten und auf eine Entscheidung warteten, verantwortlich seien.
Die Formulare zur Neubeantragung könne man von der CRAN-Internetwebseite (www.cran.na) herunterladen, teilte die Behörde mit. Stanley Shanapinda, amtierender Geschäftsführer von CRAN, wies bereits darauf hin, dass "alle existierenden Lizenzen gültig bleiben, bis der Transformationsprozess abgeschlossen ist". Ebenso würden alle Gebühren zunächst Gültigkeit behalten und müssten auch bezahlt werden (AZ berichtete). Weitere Informationen gibt's auf der CRAN-Webseite.
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Allgemeine Zeitung
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