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Lizenzentzug für Special-Olympics-Team
Lizenzentzug für Special-Olympics-Team

Lizenzentzug für Special-Olympics-Team

Namibische Athleten dürfen wegen Finanz-Affäre an keinen Wettkämpfen teilnehmen
Emanuel Hege
Von Jonas Reihl, Windhoek

Das internationale Special-Olympics-Komitee (SOI) hat den Lizenzentzug gegenüber dem namibischen Special-Olympics-Verband (SON) erneut bestätigt. Grund dafür sollen unter anderem die Veruntreuung von Geldern, Missmanagment der Vorstandsmitglieder und die verdächtigen finanziellen Aktivitäten des Verbandes sein. Das berichtet die Tageszeitung New Era in ihrer Mittwochsausgabe. Demnach bekräftigte der SOI diese Entscheidung am Dienstag. Durch den Lizenzentzug wird der SON auf den Status eines Gründungsmitglieds herab gesetzt, was bedeutet, dass die namibischen Athleten nicht mehr an Wettkämpfen im Rahmen der Special-Olympics teilnehmen dürfen. Des Weiteren sind sie von sämtlichen SOI-Programmen für Sport, Gesundheit oder Bildung ausgeschlossen - so lange bis das internationale Komitee seine Entscheidung widerruft. Anders als bei den Paralympics, an denen Menschen mit körperlichen Einschränkungen teilnehmen, sind die Special-Olympics das weltweit größte Sportevent für Athleten mit geistiger Behinderung.

Grund für den Lizenzentzug sind anhaltende Streitigkeiten, die ihren Anfang schon im Februar dieses Jahres fanden. Damals hatten die SOI-Verantwortlichen den kompletten SON-Vorstand wegen angeblicher finanzieller und administrativer Unstimmigkeiten entlassen. Dabei soll es sich diverser Medienberichten zufolge um 200 000 Namibia-Dollar gehandelt haben, die der SON ohne das Wissen des Dachverbandes investiert haben soll. Nachdem die Unstimmigkeiten dem internationalen Komitee aufgefallen waren, schafften es die SON-Vorstandsmitglieder, die gesamte Geldmenge wieder zurück auf die Konten des Verbandes zu transferieren. Obwohl der Geldfluss damit vermeintlich aufgeklärt wurde, blieb das SOI bei seiner Entscheidung, dem namibische Verband die Befugnisse zu entziehen. Zudem überprüften sie anschließend die finanziellen Aktivitäten des SON mit Hilfe von tiefgehenden Ermittlungen.

In einem offenen Brief im Juli 2017 erklärte das SOI, dass die Vorstandsmitglieder wieder eingesetzt werden sollten. Demnach sollten sie jedoch freiwillig aus ihrem Amt ausscheiden, sobald ein neuer Vorstand gebildet werden könne. So sollten weitere rechtliche Schritte des SOI vermieden werden. In der Folge weigerten sich viele der Vorstandsmitglieder jedoch den Anweisungen Folge zu leisten. Als Reaktion darauf erklärte das internationale Komitee, dass die Geldmenge nicht ohne das Wissen des SOI hätte investiert werden dürfen. Damit hätte sich der SON in dieser Angelegenheit – wie auch in zahlreichen anderen – nicht an bindende Regeln gehalten, die der Dachverband seinen Mitgliedern vorschreibt. Mit dieser Begründung zeigte sich der namibische Verband im Anschluss nicht zufrieden, das Geld sei schließlich nicht verschwunden oder veruntreut, sondern lediglich – ohne das Wissen des SOI – investiert worden, so die Vorstandsmitglieder. Zudem warfen die Verantwortlichen dem Dachverband vor, Gründe zu suchen, um sie ausschließen zu können.

In der verganenen Woche bestätigte das SOI über seine Anwälte jedoch erneut seine Entscheidung. Damit bleibt der Lizenzentzug weiterhin bestehen und alle Zuwendungen gegenüber dem namibischen Verband bleiben eingestellt. Als Begründung nannten sie zum einen die noch immer nicht ausreichend aufgeklärte Finanz-Affäre. Zum anderen seien die Vorstandsmitglieder trotz der eindeutigen Aufforderung noch nicht von ihren Posten zurückgetreten. Neben dem Ausschluss aus allen SOI-Veranstaltungen, untersagte das internationale Komitee dem namibischen Verband außerdem mit sofortiger Wirkung die Nutzung der Bezeichnung „Special Olympics“, des Logos und allen anderen rechtlich geschützten Eigentümern des SOI. Zudem forderte der Dachverband die Namibier dazu auf, alle Gelder, Sachspenden und Vermögensgegenstände, die durch die Zugehörigkeit zum internationalen Komitee erworben wurden, an den neuen Vorstand zu übertragen, den der SOI so bald wie möglich einsetzen will. Des Weiteren müsse der SON alle Handlungen im Namen des SOI bis auf Weiteres unterlassen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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