Lizenzvergabe erfolgt nach Gutsherrenart
Geologe beschuldigt Bergbauministerium der Willkür und Diskriminierung
Von Marc Springer
Windhoek
Zur Begründung einer nun gegen das Bergbau-Ministerium angestrengten Klage führt der Antragsteller Jürgen Hoffmann an, sein Unternehmen Tumas Granite habe bereits am 11. März 2011 eine Erkundungslizenz beantragt, aber ungeachtet diverser Gerichtsverfügungen zu seinen Gunsten nicht das exklusive Recht erhalten, in dem davon abgedeckten Gebiet geologische Untersuchungen anzustellen.
In seiner eidesstattlichen Erklärung, die über 60 Seiten umfasst, schildert Hoffmann im Detail, wie er seit sieben Jahren vom Bergbau-Ministerium hingehalten und vertröstet werde. Ferner legt er dar, wie die Antragsgegner mehrere Gerichtsurteile „ignoriert“ hätten, durch die sie verpflichtet worden seien, über seinen Antrag zu entscheiden, bzw. diesen gutzuheißen.
In einem ersten Teilerfolg hat Hoffmann vergangene Woche eine Verfügung erwirkt, die das beklagte Ministerium verpflichtet, ihm bis zum 6. September lange vorenthaltene Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt der schriftliche Nachweis dafür, wonach das Ministerium inzwischen andere Erkundungslizenzen vergeben habe, die mit dem von Hoffmann identifizierten Gebiet „überlappen“ und es jenem deshalb unmöglich machen würden, dort exklusive Nachforschungen anzustellen.
Hoffmann zufolge sei es unerhört, dass diese vermeintlich existierenden Lizenzen erst vor kurzem bewilligt worden seien und für ein Gebiet gelten würden, auf das er bereits Anspruch erhoben habe. So habe die Firma Reptile Uranium Namibia sechs Jahre nach ihm eine Erkundungslizenz beantragt und offenbar binnen kürzester Zeit erhalten. Dies lege nahe, dass sich das Ministerium nicht an verbindliche Vorschriften halte, sondern gewisse Antragsteller bevorzugen und ihn bewusst benachteiligen würde.
So habe das Ministerium über Jahre nur selten auf schriftliche und telefonische Anfragen reagiert und ihn über den Status seines Antrags im Unklaren gelassen. Diese „böswillige Verzögerungstaktik“ bzw. die „unfaire, ungebührliche und rechtswidrige“ Verweigerung der von ihm beantragten Lizenz stehe in direktem Gegensatz zu dem Anspruch auf effiziente Dienstleistungen, die zuletzt auch Präsident Hage Geingob und Ombudsmann John Walters angemahnt hätten.
So hätten sowohl Geingob als auch Walters beanstandet, dass Anfragen an und Korrespondenz mit staatlichen Instanzen oft nicht beantwortet werde und Korruption oder Misswirtschaft zu erheblichen Finanzverlusten führen würden. Für Tumas Granite habe die Verschleppung des Lizenzantrags zur Folge, dass die Firma keine Erkundungsarbeiten vornehmen könne und so daran gehindert werde, von einem möglichen Abbau eventuell georteter Bodenschätze zu profitieren. In der Konsequenz bedeute dies, dass er (Hoffmann) an der Ausübung seines seit 1968 verfolgten Berufs als Geologe gehindert werde, obwohl er an der Entdeckung mehrerer bedeutsamer Mineralienvorkommen beteiligt gewesen sei, die zu wesentlichen Investitionen geführt und zur Entwicklung und Arbeitsbeschaffung in Namibia beigetragen hätten.
Dies lasse ihm keine andere Wahl, als erneut das Gericht anzurufen und so zu seinem Recht zu gelangen.
Windhoek
Zur Begründung einer nun gegen das Bergbau-Ministerium angestrengten Klage führt der Antragsteller Jürgen Hoffmann an, sein Unternehmen Tumas Granite habe bereits am 11. März 2011 eine Erkundungslizenz beantragt, aber ungeachtet diverser Gerichtsverfügungen zu seinen Gunsten nicht das exklusive Recht erhalten, in dem davon abgedeckten Gebiet geologische Untersuchungen anzustellen.
In seiner eidesstattlichen Erklärung, die über 60 Seiten umfasst, schildert Hoffmann im Detail, wie er seit sieben Jahren vom Bergbau-Ministerium hingehalten und vertröstet werde. Ferner legt er dar, wie die Antragsgegner mehrere Gerichtsurteile „ignoriert“ hätten, durch die sie verpflichtet worden seien, über seinen Antrag zu entscheiden, bzw. diesen gutzuheißen.
In einem ersten Teilerfolg hat Hoffmann vergangene Woche eine Verfügung erwirkt, die das beklagte Ministerium verpflichtet, ihm bis zum 6. September lange vorenthaltene Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt der schriftliche Nachweis dafür, wonach das Ministerium inzwischen andere Erkundungslizenzen vergeben habe, die mit dem von Hoffmann identifizierten Gebiet „überlappen“ und es jenem deshalb unmöglich machen würden, dort exklusive Nachforschungen anzustellen.
Hoffmann zufolge sei es unerhört, dass diese vermeintlich existierenden Lizenzen erst vor kurzem bewilligt worden seien und für ein Gebiet gelten würden, auf das er bereits Anspruch erhoben habe. So habe die Firma Reptile Uranium Namibia sechs Jahre nach ihm eine Erkundungslizenz beantragt und offenbar binnen kürzester Zeit erhalten. Dies lege nahe, dass sich das Ministerium nicht an verbindliche Vorschriften halte, sondern gewisse Antragsteller bevorzugen und ihn bewusst benachteiligen würde.
So habe das Ministerium über Jahre nur selten auf schriftliche und telefonische Anfragen reagiert und ihn über den Status seines Antrags im Unklaren gelassen. Diese „böswillige Verzögerungstaktik“ bzw. die „unfaire, ungebührliche und rechtswidrige“ Verweigerung der von ihm beantragten Lizenz stehe in direktem Gegensatz zu dem Anspruch auf effiziente Dienstleistungen, die zuletzt auch Präsident Hage Geingob und Ombudsmann John Walters angemahnt hätten.
So hätten sowohl Geingob als auch Walters beanstandet, dass Anfragen an und Korrespondenz mit staatlichen Instanzen oft nicht beantwortet werde und Korruption oder Misswirtschaft zu erheblichen Finanzverlusten führen würden. Für Tumas Granite habe die Verschleppung des Lizenzantrags zur Folge, dass die Firma keine Erkundungsarbeiten vornehmen könne und so daran gehindert werde, von einem möglichen Abbau eventuell georteter Bodenschätze zu profitieren. In der Konsequenz bedeute dies, dass er (Hoffmann) an der Ausübung seines seit 1968 verfolgten Berufs als Geologe gehindert werde, obwohl er an der Entdeckung mehrerer bedeutsamer Mineralienvorkommen beteiligt gewesen sei, die zu wesentlichen Investitionen geführt und zur Entwicklung und Arbeitsbeschaffung in Namibia beigetragen hätten.
Dies lasse ihm keine andere Wahl, als erneut das Gericht anzurufen und so zu seinem Recht zu gelangen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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