LKA hält islamistisches Motiv für naheliegend - Gutachten über Psyche
Würzburg (dpa) - Im Falle des Messerstechers von Würzburg halten es die Ermittler für naheliegend, dass der Mann islamistisch motiviert war. Fraglich sei bisher allerdings, ob der Somalier in eine Terrororganisation eingebunden gewesen sei, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) am Dienstag in München. Dafür gebe es noch keine Beweise. In der Unterkunft des 24-Jährigen in Würzburg seien bisher keine derartigen Hinweise gefunden worden - gleichwohl sprächen Zeugenaussagen für einen solchen Hintergrund.
Diese Zeugen wollen während der Attacke des 24-Jährigen zweimal den Ausruf „Allahu Akbar“ gehört haben, wie Generalstaatsanwaltschaft München und LKA mitteilten. Zudem soll der später mit einem Polizeischuss gestoppte Mann im Krankenhaus einen Hinweis auf den „Dschihad“ - also den „Heiligen Krieg“ - gegeben haben.
„Bislang sind beim Tatverdächtigen noch keine Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte gefunden worden“, erklärten die Ermittler. Das Ermittlungsverfahren dauere an. Im Zuge dessen soll es ein psychiatrisches Gutachten geben, um zu klären, ob der Migrant bei der Tat schuldunfähig war und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Der in der Vergangenheit psychisch auffällige Mann hatte am Freitag in der Würzburger Innenstadt auf Menschen eingestochen, die er wohl gar nicht kannte. Drei Frauen starben, sieben Menschen wurden verletzt, darunter ein elfjähriges Mädchen. Der 24-Jährige sitzt in Untersuchungshaft - wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung.
Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach der Tat bereits von Hinweisen auf ein islamistisches Motiv des Täters gesprochen. Er stützte dies auf die Aussage eines Zeugen, wonach der Verdächtige bei der Tat „Allahu Akbar“ (deutsch: „Gott ist groß“) gerufen habe. Dschihadisten und Salafisten benutzen den Ausdruck oft wie einen Schlachtruf. Damit kapern die Extremisten die zentrale religiöse Formel des Islam, die seit Jahrhunderten von Muslimen weltweit benutzt wird. Herrmann schloss aber auch nicht aus, es könne die Tat eines psychisch Kranken mit islamistischen Bezügen sein.
Die Polizei hielt sich mit Äußerungen über das mögliche Tatmotiv bisher bedeckt und verwies darauf, das Ende der Ermittlungen abzuwarten. Schließlich müssten erst alle Gegenstände, die in der Obdachlosenunterkunft des Mannes in Würzburg gefunden wurden, untersucht und bewertet werden, unter anderem von Islamwissenschaftlern. Zu den Funden zählen auch zwei Handys, die dem 24-Jährigen gehören sollen.
«Außerdem gehen die Ermittler derzeit mehr als hundert Spuren nach», hieß es in der Mitteilung. «Abschließende Aussagen sind noch nicht möglich.» An dem Fall arbeiteten mehr als 130 Kräfte der Sonderkommission «Main» und der Kriminalpolizei. Auch Fachleute des Bundeskriminalamts seien involviert.
Der Tatverdächtige hatte bereits 2015 in Sachsen einen Streit, in dem ein Messer eine Rolle spielte. Bei der Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft Ende 2015 erlitten der heute 24-Jährige und sein Kontrahent leichte Schnittverletzungen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag auf Anfrage sagte. Die Verletzungen seien aber nur oberflächig gewesen und hätten keiner ärztlichen Versorgung bedurft.
Bei dem Streit ging es um die Benutzung eines Kühlschranks. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden laut Staatsanwaltschaft Anfang 2017 eingestellt, weil es den Angaben zufolge aufgrund widersprüchlicher Aussagen keinen Tatnachweis gab. Der Tatverdächtige lebte von 2015 bis 2019 in Sachsen, anschließend in Bayern.
Diese Zeugen wollen während der Attacke des 24-Jährigen zweimal den Ausruf „Allahu Akbar“ gehört haben, wie Generalstaatsanwaltschaft München und LKA mitteilten. Zudem soll der später mit einem Polizeischuss gestoppte Mann im Krankenhaus einen Hinweis auf den „Dschihad“ - also den „Heiligen Krieg“ - gegeben haben.
„Bislang sind beim Tatverdächtigen noch keine Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte gefunden worden“, erklärten die Ermittler. Das Ermittlungsverfahren dauere an. Im Zuge dessen soll es ein psychiatrisches Gutachten geben, um zu klären, ob der Migrant bei der Tat schuldunfähig war und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Der in der Vergangenheit psychisch auffällige Mann hatte am Freitag in der Würzburger Innenstadt auf Menschen eingestochen, die er wohl gar nicht kannte. Drei Frauen starben, sieben Menschen wurden verletzt, darunter ein elfjähriges Mädchen. Der 24-Jährige sitzt in Untersuchungshaft - wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung.
Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach der Tat bereits von Hinweisen auf ein islamistisches Motiv des Täters gesprochen. Er stützte dies auf die Aussage eines Zeugen, wonach der Verdächtige bei der Tat „Allahu Akbar“ (deutsch: „Gott ist groß“) gerufen habe. Dschihadisten und Salafisten benutzen den Ausdruck oft wie einen Schlachtruf. Damit kapern die Extremisten die zentrale religiöse Formel des Islam, die seit Jahrhunderten von Muslimen weltweit benutzt wird. Herrmann schloss aber auch nicht aus, es könne die Tat eines psychisch Kranken mit islamistischen Bezügen sein.
Die Polizei hielt sich mit Äußerungen über das mögliche Tatmotiv bisher bedeckt und verwies darauf, das Ende der Ermittlungen abzuwarten. Schließlich müssten erst alle Gegenstände, die in der Obdachlosenunterkunft des Mannes in Würzburg gefunden wurden, untersucht und bewertet werden, unter anderem von Islamwissenschaftlern. Zu den Funden zählen auch zwei Handys, die dem 24-Jährigen gehören sollen.
«Außerdem gehen die Ermittler derzeit mehr als hundert Spuren nach», hieß es in der Mitteilung. «Abschließende Aussagen sind noch nicht möglich.» An dem Fall arbeiteten mehr als 130 Kräfte der Sonderkommission «Main» und der Kriminalpolizei. Auch Fachleute des Bundeskriminalamts seien involviert.
Der Tatverdächtige hatte bereits 2015 in Sachsen einen Streit, in dem ein Messer eine Rolle spielte. Bei der Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft Ende 2015 erlitten der heute 24-Jährige und sein Kontrahent leichte Schnittverletzungen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag auf Anfrage sagte. Die Verletzungen seien aber nur oberflächig gewesen und hätten keiner ärztlichen Versorgung bedurft.
Bei dem Streit ging es um die Benutzung eines Kühlschranks. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden laut Staatsanwaltschaft Anfang 2017 eingestellt, weil es den Angaben zufolge aufgrund widersprüchlicher Aussagen keinen Tatnachweis gab. Der Tatverdächtige lebte von 2015 bis 2019 in Sachsen, anschließend in Bayern.
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Allgemeine Zeitung
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