LPM-Parteiführer Swartbooi hat beim Internationalen Strafgerichtshof Beschwerde eingelegt
Von Katharina Moser, Windhoek
Der Parteiführer des Landless People’s Movement (LPM), Bernadus Swartbooi, hat beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Beschwerde gegen Präsident Hage Geingob eingelegt. Hintergrund der Klage ist einerseits der Vorwurf, die Oppositionspartei werde ungerecht behandelt und rechtswidrig an ihrer Arbeit gehindert. Andererseits beruft sich Swartbooi auf Geschehnisse während des namibischen Unabhängigkeitskampfes und beschuldigt die SWAPO der Kriegsverbrechen in Lubango. Der Internationale Strafgerichtshof sitzt in Den Haag in den Niederlanden und ist ein ständiges internationales Gericht. Er urteilt auf Grundlage des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und beschäftigt sich seit seiner Einsetzung 2002 mit Klagen des Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen.
Swartbooi, der seit den Handgreiflichkeiten während Geingobs Rede an die Nation von seiner Position in der Nationalversammlung suspendiert ist, habe den ICC informiert, dass die LPM keinen fairen Prozess in Namibia erhalte, da Gerechtigkeit für die SWAPO reserviert sei und diese das Rechtssystem kontrolliere. Mitglieder seiner Partei seien Opfer von Gewalt durch ihre Rolle als Oppositionspartei geworden, und dies durch direkte Anordnung oder zumindest unter Mitwissen Geingobs. Dies sei ein gezielter Versuch, die politische Aktivität der Opposition einzuschränken.
Außerdem sei die SWAPO verantwortlich für die Tötung von 5 000 Namibiern im angolanischen Lubango während des Freiheitskampfes. Die Partei habe sich nie entschuldigt oder Entschädigungen für die Hinterbliebenen geleistet. „Diese politische Kultur zeigt, dass die SWAPO bereit ist, massenhaft die eigenen Bürger umzubringen, um ihre politischen Ziele zu erreichen“, so Swartbooi.
Er habe ferner das ICC gebeten, den Sprecher der Nationalversammlung, Peter Katjavivi, bezüglich Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen. Er halte ihn und Ko-Parteiführer Henny Seibeb verfassungswidrig von Parlament fern.
Der Leiter der Informationsabteilung des ICC, Mark Dillon, sagte, man habe die Beschwerde erhalten und werde sie gemäß des Statuts untersuchen.
Der Parteiführer des Landless People’s Movement (LPM), Bernadus Swartbooi, hat beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Beschwerde gegen Präsident Hage Geingob eingelegt. Hintergrund der Klage ist einerseits der Vorwurf, die Oppositionspartei werde ungerecht behandelt und rechtswidrig an ihrer Arbeit gehindert. Andererseits beruft sich Swartbooi auf Geschehnisse während des namibischen Unabhängigkeitskampfes und beschuldigt die SWAPO der Kriegsverbrechen in Lubango. Der Internationale Strafgerichtshof sitzt in Den Haag in den Niederlanden und ist ein ständiges internationales Gericht. Er urteilt auf Grundlage des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und beschäftigt sich seit seiner Einsetzung 2002 mit Klagen des Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen.
Swartbooi, der seit den Handgreiflichkeiten während Geingobs Rede an die Nation von seiner Position in der Nationalversammlung suspendiert ist, habe den ICC informiert, dass die LPM keinen fairen Prozess in Namibia erhalte, da Gerechtigkeit für die SWAPO reserviert sei und diese das Rechtssystem kontrolliere. Mitglieder seiner Partei seien Opfer von Gewalt durch ihre Rolle als Oppositionspartei geworden, und dies durch direkte Anordnung oder zumindest unter Mitwissen Geingobs. Dies sei ein gezielter Versuch, die politische Aktivität der Opposition einzuschränken.
Außerdem sei die SWAPO verantwortlich für die Tötung von 5 000 Namibiern im angolanischen Lubango während des Freiheitskampfes. Die Partei habe sich nie entschuldigt oder Entschädigungen für die Hinterbliebenen geleistet. „Diese politische Kultur zeigt, dass die SWAPO bereit ist, massenhaft die eigenen Bürger umzubringen, um ihre politischen Ziele zu erreichen“, so Swartbooi.
Er habe ferner das ICC gebeten, den Sprecher der Nationalversammlung, Peter Katjavivi, bezüglich Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen. Er halte ihn und Ko-Parteiführer Henny Seibeb verfassungswidrig von Parlament fern.
Der Leiter der Informationsabteilung des ICC, Mark Dillon, sagte, man habe die Beschwerde erhalten und werde sie gemäß des Statuts untersuchen.
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Allgemeine Zeitung
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