Magistratsgerichte setzen die Arbeit fort
Nach Corona-Schließung wird in drei Ortschaften wieder verhandelt
Windhoek (ms) - Die Magistratsgerichte in Walvis Bay, Katima Mulilo, und Windhoek, die aufgrund positiver Corona-Fälle vorübergehend geschlossen wurden, haben gestern wieder die Arbeit aufgenommen.
Das hat der Vizedirektor der Justizkanzlei, Ockert Jansen, gestern in einer Presseerklärung mitgeteilt. Darin heißt es, die vorübergenende Schließung sei verfügt worden, nachdem einige Justizbeamten und Angeklagte in den drei betroffenen Magistratsgerichten positiv auf COVID-19 getestet worden seien. Deshalb seien die Instanzen zum Schutz von Anwälten, Angestellten, Angeklagten und Prozessanwesenden vorübergehend geschlossen worden.
Nachdem die Gebäude desinfiziert worden seien, habe die Justizkanzlei in Rücksprache mit Oberrichter Peter Shivute beschlossen, dass eine Rückkehr zum Normalbetrieb keine Gefahr mehr darstelle. Ferner sei ein Schichtsystem eingeführt worden, das gewährleisten solle, dass im Falle einer Neuinfektion nur das unmittelbar betroffene Personal in Selbstisolation müsse und die Kollegen die Arbeit fortsetzen könnten.
Da die Rechtsprechung ein integraler Bestandteil der öffentlichen Ordnung sei, müsse die Justiz auch in Zeiten einer Pandemie weiter funktionsfähig bleiben und könne nicht über lange Phasen den Dienst einstellen. Da Gerichtsverhandlungen generell öffentlich seien appellierte Jansen an Prozessbeobachter, geltende Corona-Vorschriften einzuhalten und nicht nur Gesichtsmasken zu tragen, sondern auch sämtliche Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Das hat der Vizedirektor der Justizkanzlei, Ockert Jansen, gestern in einer Presseerklärung mitgeteilt. Darin heißt es, die vorübergenende Schließung sei verfügt worden, nachdem einige Justizbeamten und Angeklagte in den drei betroffenen Magistratsgerichten positiv auf COVID-19 getestet worden seien. Deshalb seien die Instanzen zum Schutz von Anwälten, Angestellten, Angeklagten und Prozessanwesenden vorübergehend geschlossen worden.
Nachdem die Gebäude desinfiziert worden seien, habe die Justizkanzlei in Rücksprache mit Oberrichter Peter Shivute beschlossen, dass eine Rückkehr zum Normalbetrieb keine Gefahr mehr darstelle. Ferner sei ein Schichtsystem eingeführt worden, das gewährleisten solle, dass im Falle einer Neuinfektion nur das unmittelbar betroffene Personal in Selbstisolation müsse und die Kollegen die Arbeit fortsetzen könnten.
Da die Rechtsprechung ein integraler Bestandteil der öffentlichen Ordnung sei, müsse die Justiz auch in Zeiten einer Pandemie weiter funktionsfähig bleiben und könne nicht über lange Phasen den Dienst einstellen. Da Gerichtsverhandlungen generell öffentlich seien appellierte Jansen an Prozessbeobachter, geltende Corona-Vorschriften einzuhalten und nicht nur Gesichtsmasken zu tragen, sondern auch sämtliche Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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