Makler verliert Rechtsstreit
Ausländischer General erstreitet Rückzahlung von 12,3 Millionen N$
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund ist eine Klage des Generals Francois Olenga, der nach eigener Aussage im Januar 2010 dem Antragsgegner Erwin Sprangers eine Summe von 900000 US$ überwiesen hat, mit denen die Entwicklung von zwei seiner Grundstücke in Swakopmund bzw. der mögliche Erwerb zusätzlicher Immobilien in der Ortschaft hätten finanziert werden sollen. Olenga zufolge habe er eine entsprechende Abmachung mit Sprangers getroffen, wonach jener als sein Agent fungieren und die ihm überwiesene Summe solange habe verwalten sollen, bis das Bauvorhaben realisiert werden könne.
Da Spranger jedoch nicht wie vereinbart, regelmäßig über die Fortschritte der Initiative informiert habe, habe er (Olenga) die Abmachung aufgekündigt und sein Geld zurückverlangt. Anschließend habe der Beklagte jegliche Kommunikation eingestellt und sich von Kollegen seines Arbeitgebers Kintscher Estates verleugnen lassen, als er (Olenga) nach Swakopmund gereist sei, um Sprangers dort zur Rede zu stellen. Ungeachtet dessen, sei es ihm gelungen, den Antragsgegner zu orten, der sich in der Zwischenzeit einen Bart habe wachsen und die Haare rosa habe färben lassen, um nicht erkannt zu werden.
Obwohl Sprangers versprochen habe den Betrag unverzüglich zurückzuzahlen, sei dies bis heute nicht geschehen und habe Anlass zu der gegen ihn eingereichten Klage gegeben.
Sprangers hatte diese Version dementiert und vorgebracht, das Geld stamme aus der Veräußerung einer chinesischen Vase im Werte von 10 Millionen N$, die ein anonymer Käufer von ihm erworben habe. Olenga habe für seine Vermittlung dieses Geschäfts 500000 N$ von ihm erhalten und im Gegenzug zwei Asiaten nach Swakopmund geschickt, die die Vase bei ihm abgeholt und zu dem Käufer ins Ausland verfrachtet hätten.
Diese Darstellung hält Richter Thomas Masuku in seinem vor kurzem ergangenen Urteil für höchst unwahrscheinlich und unglaubwürdig. Dabei erinnert er daran, dass Sprangers weder seine Frau noch andere Personen als Zeugen benannt habe, die die Existenz der Vase hätten bestätigen können. Ferner habe er weder eine Ausfuhrgenehmigung noch andere Unterlagen vorgelegt, mit denen er den Besitz der Vase oder den Verkauf derselben hätte belegen können. Darüber hinaus sei kaum denkbar, dass Sprangers riskiert hätte, die Vase zwei ihm unbekannten Asiaten zu überlassen und diesen zu trauen, das wertvolle Stück einem ihm ebenfalls unbekannten Käufer zukommen zu lassen.
Demnach kam Masuku zu dem Ergebnis, dass die Version des Beklagten eine frei erfundene Schutzbehauptung war und verurteilte ihn dazu, Olenga umgerechnet 12,3 Millionen N$ zurückzuzahlen.
Windhoek
Hintergrund ist eine Klage des Generals Francois Olenga, der nach eigener Aussage im Januar 2010 dem Antragsgegner Erwin Sprangers eine Summe von 900000 US$ überwiesen hat, mit denen die Entwicklung von zwei seiner Grundstücke in Swakopmund bzw. der mögliche Erwerb zusätzlicher Immobilien in der Ortschaft hätten finanziert werden sollen. Olenga zufolge habe er eine entsprechende Abmachung mit Sprangers getroffen, wonach jener als sein Agent fungieren und die ihm überwiesene Summe solange habe verwalten sollen, bis das Bauvorhaben realisiert werden könne.
Da Spranger jedoch nicht wie vereinbart, regelmäßig über die Fortschritte der Initiative informiert habe, habe er (Olenga) die Abmachung aufgekündigt und sein Geld zurückverlangt. Anschließend habe der Beklagte jegliche Kommunikation eingestellt und sich von Kollegen seines Arbeitgebers Kintscher Estates verleugnen lassen, als er (Olenga) nach Swakopmund gereist sei, um Sprangers dort zur Rede zu stellen. Ungeachtet dessen, sei es ihm gelungen, den Antragsgegner zu orten, der sich in der Zwischenzeit einen Bart habe wachsen und die Haare rosa habe färben lassen, um nicht erkannt zu werden.
Obwohl Sprangers versprochen habe den Betrag unverzüglich zurückzuzahlen, sei dies bis heute nicht geschehen und habe Anlass zu der gegen ihn eingereichten Klage gegeben.
Sprangers hatte diese Version dementiert und vorgebracht, das Geld stamme aus der Veräußerung einer chinesischen Vase im Werte von 10 Millionen N$, die ein anonymer Käufer von ihm erworben habe. Olenga habe für seine Vermittlung dieses Geschäfts 500000 N$ von ihm erhalten und im Gegenzug zwei Asiaten nach Swakopmund geschickt, die die Vase bei ihm abgeholt und zu dem Käufer ins Ausland verfrachtet hätten.
Diese Darstellung hält Richter Thomas Masuku in seinem vor kurzem ergangenen Urteil für höchst unwahrscheinlich und unglaubwürdig. Dabei erinnert er daran, dass Sprangers weder seine Frau noch andere Personen als Zeugen benannt habe, die die Existenz der Vase hätten bestätigen können. Ferner habe er weder eine Ausfuhrgenehmigung noch andere Unterlagen vorgelegt, mit denen er den Besitz der Vase oder den Verkauf derselben hätte belegen können. Darüber hinaus sei kaum denkbar, dass Sprangers riskiert hätte, die Vase zwei ihm unbekannten Asiaten zu überlassen und diesen zu trauen, das wertvolle Stück einem ihm ebenfalls unbekannten Käufer zukommen zu lassen.
Demnach kam Masuku zu dem Ergebnis, dass die Version des Beklagten eine frei erfundene Schutzbehauptung war und verurteilte ihn dazu, Olenga umgerechnet 12,3 Millionen N$ zurückzuzahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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