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Mann des Mordes an Freundin verurteilt
Mann des Mordes an Freundin verurteilt

Mann des Mordes an Freundin verurteilt

Marc Springer
Windhoek (ms) • Ein 33-jähriger Einwohner Windhoeks, der vor über fünf Jahren seine Freundin durch 27 Messerstiche getötet hat, wurde am Freitag des vorsätzlichen Mordes schuldig gesprochen.

In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Nate Ndauendapo als erwiesen an, dass der Angeklagte Johny Ryno Diergaardt am 3. März 2014, seine Lebensgefährtin Tiffany Tanita Lewin in der gemeinsamen Wohnung in Khomasdal umgebracht hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte zur Tatzeit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und damit schuldfähig war. Er berief sich dabei unter anderem auf ein psychiatrisches Gutachten von Dr. Reinhardt Sieberhagen, wonach Diergaardt während der Messerattacke voll zurechnungsfähig und sich der Unrechtmäßigkeit seines Handelns bewusst gewesen sei.

Ferner wies er die Darstellung des Angeklagten als frei erfundene Schutzbehauptung zurück, wonach er sich an die Ereignisse des 3. März 2014 nicht erinnern könne und aufgrund eines „Mentaldefekts“ keine Verantwortung für eine eventuell von ihm begangene Straftat übernehmen könne.

Vielmehr sei es laut Richter eindeutig, dass Diergaardt nicht nur rational, sondern in eindeutiger Tötungsabsicht gehandelt habe, als er 27 Mal auf die Freundin eingestochen und dabei auch auf „empfindliche“ Körperteile wie den Kopf gezielt habe. Als Motiv müsse dabei zweifelsfrei die Tatsache gelten, dass ihm die Freundin nicht das alleinige Sorgerecht über die gemeinsame Tochter habe überlassen wollen.

Darüber hinaus berief sich Ndauendapo auf übereinstimmende Aussagen einiger Staatszeugen, wonach Diergaardt das Opfer bereits in der Vergangenheit mehrmals misshandelt habe. Dass dem Mord auch diesmal ein heftiger Streit vorausgegangen sei, habe Diergaardt selbst mit Hinweis darauf eingeräumt, dass er sich an eine Auseinandersetzung mit Lewin, nicht aber an die anschließenden Ereignisse erinnern könne.

Das Verfahren wird am 8. Oktober mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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