Mann für Mord an Freundin bestraft
Windhoek (ms) – Zwei Monate nachdem das Obergericht in Oshakati einen 30-jährigen Mann des Mordes an seiner Freundin schuldig gesprochen hat, ist der Täter am Montag von Richterin Marlene Tommasi zu 35 Jahren Haft verurteilt worden.
Die Strafmaßverkündung geht auf den Mord an der 24-jährigen Mirjam Nandjato zurück, deren fast enthauptete Leiche am 4. Februar 2014 in ihrer Wohnung in Oshakati gefunden wurde, wo sie für das pathologische Institut tätig war. Deren Freund Ananias Nailenge (30), der Tommasi zufolge während des gesamten Verfahren keinerlei Reue gezeigt habe, hatte den Mord nach seiner Festnahme einem Magistratsrichter gestanden.
Dabei hatte er angegeben, sich mit der Freundin darüber gestritten zu haben, dass er nach Beginn ihrer Beziehung eine andere Frau geschwängert habe. Im Verlaufe dieser Auseinandersetzung habe Nandjato mit einer Handtasche auf ihn eingeschlagen und er sie anschließend zunächst zu Boden gestoßen, ihr dann mit einem Messer die Kehle durchtrennt und die Flucht ergriffen. Anschließend hatte er zwei Personen telefonisch über den Mord informiert, die ihrerseits die Polizei verständigt und zu der Wohnung des Opfers dirigiert hatten.
Nailenge hatte vor seiner Verurteilung sechs Jahre und drei Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Die Strafmaßverkündung geht auf den Mord an der 24-jährigen Mirjam Nandjato zurück, deren fast enthauptete Leiche am 4. Februar 2014 in ihrer Wohnung in Oshakati gefunden wurde, wo sie für das pathologische Institut tätig war. Deren Freund Ananias Nailenge (30), der Tommasi zufolge während des gesamten Verfahren keinerlei Reue gezeigt habe, hatte den Mord nach seiner Festnahme einem Magistratsrichter gestanden.
Dabei hatte er angegeben, sich mit der Freundin darüber gestritten zu haben, dass er nach Beginn ihrer Beziehung eine andere Frau geschwängert habe. Im Verlaufe dieser Auseinandersetzung habe Nandjato mit einer Handtasche auf ihn eingeschlagen und er sie anschließend zunächst zu Boden gestoßen, ihr dann mit einem Messer die Kehle durchtrennt und die Flucht ergriffen. Anschließend hatte er zwei Personen telefonisch über den Mord informiert, die ihrerseits die Polizei verständigt und zu der Wohnung des Opfers dirigiert hatten.
Nailenge hatte vor seiner Verurteilung sechs Jahre und drei Monate in Untersuchungshaft verbracht.
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Allgemeine Zeitung
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