Mann verklagt Naturschützer
Windhoek (ms) • Nach der Polizei ist in jüngster Vergangenheit auch immer öfter die Naturschutzbehörde zum Ziel von Entschädigungsklagen wegen angeblicher Misshandlung von Zivilisten geworden.
Jüngstes Beispiel ist der Fall eines Einwohners der Sambesi-Region, der das Umweltministerium auf Schmerzensgeld von drei Millionen N$ verklagt hat. Zur Begründung gibt der Antragsteller Sibolile Mahoto an, er sei am 6. Oktober 2016 in der Nähe des Dorfes Bukalo von mehreren Wildwarten konfrontiert und zu seiner Wohnung begleitet worden, wo jene einige seiner Wertsachen ohne Angabe von Gründen beschlagnahmt und ihn in Handschellen gelegt hätten.
Anschließend habe die Gruppe Männer ihn hinter ein nahegelegenes Gebäude geführt und ihn dort mit einem Brett niedergeschlagen und mit dem Kolben eines Maschinengewehrs malträtiert. Als er das Bewusstsein verloren habe, hätten die Angreifer ihn mit Wasser übergossen und seinen Mund gewaltsam mit Sand gefüllt, ihn zum Grenzposten Ngoma und nach einigen Stunden Aufenthalts von dort zur Polizeistation in Katima Mulilo gebracht.
Obwohl seine Verletzungen dort „rudimentär behandelt“ worden seien, habe er bis heute unter den Folgen des Übergriffs zu leiden. So sei die Bewegungsfreiheit seiner Arme aufgrund der stumpfen Gewalteinwirkung gegen seinen Kopf und seinen Rücken eingeschränkt und leider er unter chronischen Schmerzen. Ferner sei er durch die Attacke schwer traumatisiert und werde auch in Zukunft medizinisch behandelt und psychologisch betreut werden müssen.
Für die dabei erwarteten Kosten berechnet Mahoto eine Summe von 500000 N$. Ferner macht er geltend, dass er aufgrund der durch den Angriff verursachten Arbeitsunfähigkeit einen bereits entstandenen und künftig zu erwartenden Gehaltsausfall von einer Millionen N$ erlitten habe und für den Verlust an Lebensqualität eine Wiedergutmachung von einer weiteren Millionen N$ verdient habe. Darüber hinaus fordert der Kläger weitere 6000 N$ Schadensersatz für die Wertsachen, die aus seiner Wohnung konfisziert und ihm bis heute nicht zurückgegeben worden sein.
Von den Antragsgegnern hat bisher nur ein Polizeibeamter auf die Klage reagiert und darin ausdrücklich dementiert, dass er bei der angeblichen Hausdurchsuchung oder dem mutmaßlichen Angriff auf Mahoto anwesend war. Demnach beantragt er vorzeitig von dem bevorstehenden Verfahren befreit bzw. freigesprochen zu werden.
Jüngstes Beispiel ist der Fall eines Einwohners der Sambesi-Region, der das Umweltministerium auf Schmerzensgeld von drei Millionen N$ verklagt hat. Zur Begründung gibt der Antragsteller Sibolile Mahoto an, er sei am 6. Oktober 2016 in der Nähe des Dorfes Bukalo von mehreren Wildwarten konfrontiert und zu seiner Wohnung begleitet worden, wo jene einige seiner Wertsachen ohne Angabe von Gründen beschlagnahmt und ihn in Handschellen gelegt hätten.
Anschließend habe die Gruppe Männer ihn hinter ein nahegelegenes Gebäude geführt und ihn dort mit einem Brett niedergeschlagen und mit dem Kolben eines Maschinengewehrs malträtiert. Als er das Bewusstsein verloren habe, hätten die Angreifer ihn mit Wasser übergossen und seinen Mund gewaltsam mit Sand gefüllt, ihn zum Grenzposten Ngoma und nach einigen Stunden Aufenthalts von dort zur Polizeistation in Katima Mulilo gebracht.
Obwohl seine Verletzungen dort „rudimentär behandelt“ worden seien, habe er bis heute unter den Folgen des Übergriffs zu leiden. So sei die Bewegungsfreiheit seiner Arme aufgrund der stumpfen Gewalteinwirkung gegen seinen Kopf und seinen Rücken eingeschränkt und leider er unter chronischen Schmerzen. Ferner sei er durch die Attacke schwer traumatisiert und werde auch in Zukunft medizinisch behandelt und psychologisch betreut werden müssen.
Für die dabei erwarteten Kosten berechnet Mahoto eine Summe von 500000 N$. Ferner macht er geltend, dass er aufgrund der durch den Angriff verursachten Arbeitsunfähigkeit einen bereits entstandenen und künftig zu erwartenden Gehaltsausfall von einer Millionen N$ erlitten habe und für den Verlust an Lebensqualität eine Wiedergutmachung von einer weiteren Millionen N$ verdient habe. Darüber hinaus fordert der Kläger weitere 6000 N$ Schadensersatz für die Wertsachen, die aus seiner Wohnung konfisziert und ihm bis heute nicht zurückgegeben worden sein.
Von den Antragsgegnern hat bisher nur ein Polizeibeamter auf die Klage reagiert und darin ausdrücklich dementiert, dass er bei der angeblichen Hausdurchsuchung oder dem mutmaßlichen Angriff auf Mahoto anwesend war. Demnach beantragt er vorzeitig von dem bevorstehenden Verfahren befreit bzw. freigesprochen zu werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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