Marathon-Prozess nähert sich dem Ende
Windhoek - Wie bereits mehrmals zuvor haben die Angeklagten ihre Verhandlung wieder durch lauten Gesang gestört und wurden deshalb von Polizisten aus dem Gerichtssaal abgeführt. Zuvor hatte der Sprecher der Gruppe und Angeklagte Nr.4, Vincent Siliye, erneut betont, das Gericht habe keine Justizgewalt über ihn und seine Mitbeschuldigten, weil sie keine Namibier, sondern Caprivier seien. Trotz mehrmaliger Belehrung von Richter John Manyarara, dass es in ihrem eigenen Interesse sei, den Ausführungen von Staatsanwalt Danie Small zu folgen, stimmten die Angeklagten ungeachtet einer entsprechenden Ermahnung des Richters eines ihrer Freiheitslieder an und provozierten damit bewusst ihre Räumung aus dem Gerichtssaal.
Nach kurzer Prozesspause begann Small dann in Abwesenheit der Beschuldigten mit seinem Schlussplädoyer, in dem er seine bereits abgeschlossene Beweisführung gegen die Beschuldigten zusammenfasste. In seiner Argumentation versuchte Small vor allem den Nachweis zu erbringen, dass die Angeklagten nicht wie selbst behauptet, Einwohner eines unabhängigen Caprivi, sondern Namibier seien und als solches dem hiesigen Staat zur Gefolgschaft verpflichtet seien.
Unter Verweis auf verschiedene Gesetze und Proklamationen, darunter Vereinbarungen die zu Zeiten der deutschen Fremdherrschaft geschlossen wurden und unter Berufung auf diverse Historiker, bemühte sich Small ferner zu beweisen, "dass der Caprivi seit 1890 Teil des namibischen Territoriums war, obwohl er zwischenzeitlich getrennt verwaltet wurde". Demnach sei die Behauptung der Beschuldigten haltlos, wonach sie Bürger eines unabhängigen Caprivi seien und die hiesige Justiz deshalb keine Handhabe über sie habe.
Außerdem wies Small darauf hin, dass sämtliche der zwölf Verdächtigen im Besitz namibischer Identitätsdokumente seien und hierzulande an verschiedenen Wahlen teilgenommen hätten. Damit hätten sie auch bestätigt, dass sie entgegen ihrer nun vorgebrachten Darstellung tatsächlich Bürger oder zumindest Einwohner Namibias seien.
Unter Hinweis auf die Aussagen diverser Zeugen gab Small ferner zu Protokoll, die Staatsanwaltschaft habe ausreichende Beweise dafür erbracht, dass die Angeklagten die gewaltsame Loslösung des Caprivi vom Rest Namibias betrieben und sich damit des Hochverrats schuldig gemacht hätten.
Sollten die Beschuldigten ihren Prozess wie erwartet weiter boykottieren, wäre schon bald ein Urteil in ihrem Prozess möglich.
Nach kurzer Prozesspause begann Small dann in Abwesenheit der Beschuldigten mit seinem Schlussplädoyer, in dem er seine bereits abgeschlossene Beweisführung gegen die Beschuldigten zusammenfasste. In seiner Argumentation versuchte Small vor allem den Nachweis zu erbringen, dass die Angeklagten nicht wie selbst behauptet, Einwohner eines unabhängigen Caprivi, sondern Namibier seien und als solches dem hiesigen Staat zur Gefolgschaft verpflichtet seien.
Unter Verweis auf verschiedene Gesetze und Proklamationen, darunter Vereinbarungen die zu Zeiten der deutschen Fremdherrschaft geschlossen wurden und unter Berufung auf diverse Historiker, bemühte sich Small ferner zu beweisen, "dass der Caprivi seit 1890 Teil des namibischen Territoriums war, obwohl er zwischenzeitlich getrennt verwaltet wurde". Demnach sei die Behauptung der Beschuldigten haltlos, wonach sie Bürger eines unabhängigen Caprivi seien und die hiesige Justiz deshalb keine Handhabe über sie habe.
Außerdem wies Small darauf hin, dass sämtliche der zwölf Verdächtigen im Besitz namibischer Identitätsdokumente seien und hierzulande an verschiedenen Wahlen teilgenommen hätten. Damit hätten sie auch bestätigt, dass sie entgegen ihrer nun vorgebrachten Darstellung tatsächlich Bürger oder zumindest Einwohner Namibias seien.
Unter Hinweis auf die Aussagen diverser Zeugen gab Small ferner zu Protokoll, die Staatsanwaltschaft habe ausreichende Beweise dafür erbracht, dass die Angeklagten die gewaltsame Loslösung des Caprivi vom Rest Namibias betrieben und sich damit des Hochverrats schuldig gemacht hätten.
Sollten die Beschuldigten ihren Prozess wie erwartet weiter boykottieren, wäre schon bald ein Urteil in ihrem Prozess möglich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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