Maritime Grenze
Windhoek - Die endgültige maritime Grenze zwischen Angola und Namibia wurde jetzt von einer im Jahr 2002 gebildeten Kommission offiziell festgelegt. Das bekräftigte Sam Nujoma gestern anlässlich der offiziellen Übergabe eines abschließenden Berichts der bi-nationalen Expertengruppe an die Präsidenten Angolas und Namibias.
"Die Landgrenze zwischen Namibia und Angola ist das Ergebnis einer Deklaration, die zwischen den Regierungen von Deutschland und Portugal am 30. Dezember 1886 in Lissabon unterzeichnet wurde", so Nujoma. In Übereinstimmung mit einer Entscheidung der Organisation of African Unity würden diese Grenzen weiter anerkannt. Eine Vereinbarung über die Grenzen im Wasser habe jedoch bislang gefehlt, fuhr er fort.
Die Verhandlungen um die Grenzziehung hatten 1993 begonnen. Im Jahr 2002 wurde von Vertretern Namibias und Angolas in Luanda ein Vertrag unterzeichnet, der die Gründung der Expertenkommission beinhaltete. Beide Länder seien Unterzeichner der UN-Konvention über das Recht zur See (UNCLOS). Diese Konvention sei wichtig für Staaten, die die exklusive Wirtschaftszone mit ihren Hoheits- und Souveränitätsrechten innerhalb von 200 nautischen Meilen vor ihrer Küste erweitern wollen. Eine Bestimmung von UNCLOS sei, dass aneinander grenzende Staaten über einen Vertrag ihrer maritimen Grenzen verfügen müssen.
Nujoma war nach dem 4. Gipfel der Staatsoberhäupter der Afrikanischen Union (AU), der am 30. und 31. Januar in Nigeria stattfand, weiter zu einem Staatsbesuch nach Angola gereist, so der Pressesprecher im Staatshaus, Ben Nangombe.
"Die Landgrenze zwischen Namibia und Angola ist das Ergebnis einer Deklaration, die zwischen den Regierungen von Deutschland und Portugal am 30. Dezember 1886 in Lissabon unterzeichnet wurde", so Nujoma. In Übereinstimmung mit einer Entscheidung der Organisation of African Unity würden diese Grenzen weiter anerkannt. Eine Vereinbarung über die Grenzen im Wasser habe jedoch bislang gefehlt, fuhr er fort.
Die Verhandlungen um die Grenzziehung hatten 1993 begonnen. Im Jahr 2002 wurde von Vertretern Namibias und Angolas in Luanda ein Vertrag unterzeichnet, der die Gründung der Expertenkommission beinhaltete. Beide Länder seien Unterzeichner der UN-Konvention über das Recht zur See (UNCLOS). Diese Konvention sei wichtig für Staaten, die die exklusive Wirtschaftszone mit ihren Hoheits- und Souveränitätsrechten innerhalb von 200 nautischen Meilen vor ihrer Küste erweitern wollen. Eine Bestimmung von UNCLOS sei, dass aneinander grenzende Staaten über einen Vertrag ihrer maritimen Grenzen verfügen müssen.
Nujoma war nach dem 4. Gipfel der Staatsoberhäupter der Afrikanischen Union (AU), der am 30. und 31. Januar in Nigeria stattfand, weiter zu einem Staatsbesuch nach Angola gereist, so der Pressesprecher im Staatshaus, Ben Nangombe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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