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Maßlose Geldstrafe korrigiert
Maßlose Geldstrafe korrigiert

Maßlose Geldstrafe korrigiert

Unerlaubter Transport verhungernder Rinder führt zu Fehlurteil
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In dem am Freitag ergangenen Urteil geben die Richter Christie Liebenberg und Alfred Siboleka einer Berufung des 63-jährigen Henry Jacobus Mapanka statt, der am 16. Mai 2016 wegen des illegalen Transports von Rindern verhaftet und ein Jahr später am Magistratsgericht in Khorixas zu 50000 N$ oder zwei Jahren Haft verurteilt wurde.

Zuvor hatte Mapanka gestanden, zwischen dem 1. und 4. Mai 2016 ohne die dafür notwendige Sondergenehmigung einige seiner Rinder von Palm Pos nach Riet Farm verfrachtet zu haben. Dass er dafür 50000 N$ Strafe zahlen soll, halten die Richter in dem von Liebenberg verfassten und Siboleka bestätigten Urteil für unvertretbar. Schließlich habe selbst die Staatsanwaltschaft eingeräumt, dass dessen Strafe angesichts der Umstände „schockierend unangemessen“ sei.

Liebenberg zufolge sei der 63-jährige Mapanka existenziell von der Viehzucht abhängig und habe zum Zeitpunkt seiner Verhaftung eine schwere Dürre auf seiner Farm geherrscht, der bereits 54 Rinder zum Opfer gefallen seien. Deshalb habe er beschlossen, 84 der Wiederkäuer zu einer anderen Farm zu bringen und bei den Behörden in Khorixas die dafür erforderliche Lizenz beantragt. Weil er diese nach drei Woche nicht erhalten habe und in dieser Zeit 14 weitere Rinder verhungert seien, habe er beschlossen, die verbleibenden 30 Kühe ohne Zustimmung der Veterinärbehörde abzutransportieren.

Dies habe die Anklage in seinem Prozess mit Hinweis auf die dafür geltende Strafe von bis zu 100000 N$ oder fünf Jahren Gefängnis und die angebliche Häufigkeit dieses Delikts als besonders gravierend bezeichnet. Ferner habe sie vorgebracht, Mapanka habe durch den unerlaubten Transport der Tiere andere Farmer dem Risiko einer Ausbreitung von Rinder-Krankheiten ausgesetzt und damit nicht nur den Fleischexport, sondern die gesamte Wirtschaft Namibias gefährdet.

Liebenberg zufolge habe die Staatsanwaltschaft jedoch weder belegt, dass die Rinder von Mapanka mit einer ansteckenden Krankheit infiziert seien, noch belegt, dass der unerlaubte Transport derselben ein weit verbreitetes Delikt sei. Abgesehen davon dürften Magistratsgerichte generell nicht Geldbußen von mehr als 20000 N$ (bei Regionalgerichten 100000 N$) verhängen und sei das Strafmaß folglich auch deshalb null und nichtig.

Da Mpanka die Transportgenehmigung beantragt habe und bereits zahlreiche seiner Rinder verendet seien, könne die ihm auferlegte Strafe nicht Bestand haben. Folglich hob Liebenberg diese auf und ersetzte sich durch eine Buße von 5000 N$ oder einem Jahr Haft, die er komplett zur Bewährung aussetzte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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