Meatco-Disput geht weiter
Viehproduzenten wollen mehr Mitspracherecht einklagen
Von Marc Springer, Windhoek
Das gestern nur kurz behandelte Gesuch geht auf eine Klage von vier Viehproduzenten zurück und stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung des Farmers Amon Ngavetene. Darin führt er an, Landwirtschaftsminister John Mutorwa sei nicht befugt gewesen, am 16. Februar vergangenen Jahres einen neuen Meatco-Vorstand zu ernennen, weshalb die Berufung von dessen sechs Mitgliedern Martha Namundjebo-Tilahun, Ronald Leonard Kubas, Israel Itamunua Ngangane, Sophia Kasheeta, Stephanus Oosthuizen und Mushokobanji Mwilima unwirksam sei.
Zur Begründung verweist Ngavete darauf, das Meatco-Gesetz schreibe ausdrücklich vor, dass alle bei dem Schlachtbetrieb registrierten Viehproduzenten automatisch Mitglieder desselben seien und als solches auch ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung von dessen Vorstand hätten. Demnach seien sie gesetzlich ermächtigt, mögliche Mitglieder des Vorstands zu nominieren und damit ihre Interessen in dem Unternehmen zu wahren.
Mutorwa sei wiederrum verpflichtet, aus diesen Nominierungen zwei Personen auszuwählen, die über besondere Kenntnis und Kompetenz im Bereich der Fleischverarbeitung von –vermarktung verfügten. Ferner sei er angehalten, aus den ihm gemachten Vorschlägen jeweils ein Vorstands-Mitglied zu identifizieren, das die Interessen von kommunalen und kommerziellen Farmern, sowie Angestellten von Meatco vertritt.
Diese Bestimmung habe Mutorwa jedoch missachtet, als er zunächst die abgelaufene Amtszeit des vorigen Vorstands willkürlich verlängert und dann ohne Rücksprache mit den Viehproduzenten einen neuen Vorstand ernannt habe. Dieser Vorgang sei illegal, weil er dabei die Nominierungen der bei Meatco registrierten Viehproduzenten missachtet und sie deren Mitspracherechts beraubt habe.
Dass der Minister dabei „eigenmächtig“ vorgegangen sei, illustriert Ngavete mit Hinweis auf ein für den 12. August 2016 angesetztes Treffen der Viehproduzenten, bei jene ihre Vorstands-Nominierungen hätten besprochen werden sollen. Diese Beratung sei von Mutorwa in „respektloser Weise“ kurzfristig abgesagt und von den meisten der damals amtierenden Meatco-Vorstände boykottiert worden.
Nachdem das Treffen dennoch abgehalten und dabei eine später an Mutorwa übermittelte Liste mit Nominierung erstellt worden sei, habe jener die Vorschläge mit der Begründung verworfen, dass die Amtszeit des Vorstands noch nicht verstrichen sei. Dann habe er dessen erloschenes Mandat rechtswidrig verlängert und anschließend willkürlich einen neuen Vorstand berufen, ohne dabei die zuvor gemachten Nominierungen der Viehproduzenten zu berücksichtigen, weshalb der gesamte Vorgang null und nichtig sei.
Das gestern nur kurz behandelte Gesuch geht auf eine Klage von vier Viehproduzenten zurück und stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung des Farmers Amon Ngavetene. Darin führt er an, Landwirtschaftsminister John Mutorwa sei nicht befugt gewesen, am 16. Februar vergangenen Jahres einen neuen Meatco-Vorstand zu ernennen, weshalb die Berufung von dessen sechs Mitgliedern Martha Namundjebo-Tilahun, Ronald Leonard Kubas, Israel Itamunua Ngangane, Sophia Kasheeta, Stephanus Oosthuizen und Mushokobanji Mwilima unwirksam sei.
Zur Begründung verweist Ngavete darauf, das Meatco-Gesetz schreibe ausdrücklich vor, dass alle bei dem Schlachtbetrieb registrierten Viehproduzenten automatisch Mitglieder desselben seien und als solches auch ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung von dessen Vorstand hätten. Demnach seien sie gesetzlich ermächtigt, mögliche Mitglieder des Vorstands zu nominieren und damit ihre Interessen in dem Unternehmen zu wahren.
Mutorwa sei wiederrum verpflichtet, aus diesen Nominierungen zwei Personen auszuwählen, die über besondere Kenntnis und Kompetenz im Bereich der Fleischverarbeitung von –vermarktung verfügten. Ferner sei er angehalten, aus den ihm gemachten Vorschlägen jeweils ein Vorstands-Mitglied zu identifizieren, das die Interessen von kommunalen und kommerziellen Farmern, sowie Angestellten von Meatco vertritt.
Diese Bestimmung habe Mutorwa jedoch missachtet, als er zunächst die abgelaufene Amtszeit des vorigen Vorstands willkürlich verlängert und dann ohne Rücksprache mit den Viehproduzenten einen neuen Vorstand ernannt habe. Dieser Vorgang sei illegal, weil er dabei die Nominierungen der bei Meatco registrierten Viehproduzenten missachtet und sie deren Mitspracherechts beraubt habe.
Dass der Minister dabei „eigenmächtig“ vorgegangen sei, illustriert Ngavete mit Hinweis auf ein für den 12. August 2016 angesetztes Treffen der Viehproduzenten, bei jene ihre Vorstands-Nominierungen hätten besprochen werden sollen. Diese Beratung sei von Mutorwa in „respektloser Weise“ kurzfristig abgesagt und von den meisten der damals amtierenden Meatco-Vorstände boykottiert worden.
Nachdem das Treffen dennoch abgehalten und dabei eine später an Mutorwa übermittelte Liste mit Nominierung erstellt worden sei, habe jener die Vorschläge mit der Begründung verworfen, dass die Amtszeit des Vorstands noch nicht verstrichen sei. Dann habe er dessen erloschenes Mandat rechtswidrig verlängert und anschließend willkürlich einen neuen Vorstand berufen, ohne dabei die zuvor gemachten Nominierungen der Viehproduzenten zu berücksichtigen, weshalb der gesamte Vorgang null und nichtig sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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