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Medien von Fake News betroffen
Medien von Fake News betroffen

Medien von Fake News betroffen

WAZon-Redakteur
Windhoek (sb) - Im Zuge der COVID-19-Pandemie rückt das Thema Meinungsfreiheit und der Umgang mit Fake News auch in vielen afrikanischen Ländern in den Vordergrund. Die namibische Regierung hat unlängst Strafen für das Verbreiten von falschen Nachrichten eingeführt (AZ berichtete). Ein Straftatbestand gilt laut der im namibischen Amtsblatt veröffentlichen Richtlinien, wenn es sich um eine falsche oder irreführende Aussage zu COVID-19 handelt.

Meinungen in der Medienbranche zufolge, müsse ein Unterschied zwischen „falsch“ und „irreführend“ gemacht werden. Eine Fehlinterpretation von Aussagen sei nicht mit dem deutlichen Vorsatz, gezielt irreführende Informationen zu verbreiten, gleichzustellen. Häufig würden Medien selbst zum Opfer werden, wenn Personen auf sozialen Medienplattformen unwahre Artikel auf offensichtlich gefälschten Titelseiten einer Zeitung veröffentlichten. So ein Vorgehen müsse ausdrücklich untersagt werden und die Schuldigen mit einer Strafe zu Rechenschaft gezogen werden. Helfen würde in diesem Falle nur eine schnelle Reaktion seitens des Blatts, indem die Fälschung als eine solche gekennzeichnet wird.

Die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker (ACPR) gab unterdessen eine eigene Richtlinie für den Umgang mit den Grundrechten bezüglich freier Meinungsäußerung und Zugang zu Information in Afrika, bekannt. Das Dokument soll als Leitfanden dienen, ist aber nicht bindend. So soll der Staat laut ACPR die Ausübung der Rechte auf Meinungsfreiheit einschränken dürfen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist und einem legitimen Ziel dient, wie beispielsweise dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Im scheinbaren Wiederspruch dazu gibt es jedoch auch einen Abschnitt, der Staaten dazu anhält Gesetze aufzuheben, die Aufruhr, Beleidigungen und die Veröffentlichung falscher Nachrichten unter Strafe stellen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-21

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