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Medienfreiheit ohne Ausnahmen
Medienfreiheit ohne Ausnahmen

Medienfreiheit ohne Ausnahmen

Frank Steffen
Wann begreift die namibische Regierung, dass es hinsichtlich der Medienfreiheit keine Ausnahmen geben kann? Es helfen keine schönen und verschnörkelten Worte auf einem Papier (oder einer Datenplatte), wenn das Prinzip nicht grundsätzlich gilt. Typisches Beispiel war die zeitweilige Angewohnheit seitens der Regierungsvertreter, in der Zeit des COVID-19s, grundsätzlich nur noch Staatsmedien einzuladen.

Im Vorwort des EFN-Ethik- und Verhaltenskodexes, wird die Öffentlichkeit ganz bewusst auf Artikel 21, Absatz 1(a) der Verfassung von Namibia hingewiesen, laut dem „alle Personen das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich der Presse- und Medienfreiheit“ haben. Ferner heißt es: „Der Inhalt der Windhoek-Erklärung vom 3. Mai 1991, insbesondere die Bestimmungen von Artikel 12, in Bezug auf die Tatsache, dass die Gründung von ‚wirklich unabhängigen Vertretungsorganisationen, Syndikaten oder Gewerkschaften von Journalisten sowie Verbänden von Herausgebern und Verlegern Priorität in allen Ländern Afrikas hat, in denen solche Einrichtungen derzeit nicht existieren‘.“

Namibia hat sich nicht nur als UN-Mitgliedsland, in dem die Windhoeker Deklaration zustande kam, bevor sie von den Vereinten Nationen als international zutreffender Grundsatz verabschiedet wurde, verpflichtet, sondern ist auch moralisch verpflichtet, diese Erklärung auszuleben.

Desto erschreckender ist es, wenn die Regierung wiederholt behauptet, dass die Staatsmedien der Regierung lediglich als Nachrichtenmedium dienen würden - also ohne Einfluss seitens der Obrigkeiten -, um dann genau das zu tun. Siehe Beispiel eines Journalisten der Nachrichtenagentur Nampa, dessen Chef sich offen von der Fragestellung seines Mitarbeiters distanziert (distanzieren musste?), nachdem der Berichterstatter den Präsidenten mit Fragen zum Fishrot-Skandal bedrängt hatte.

Die darauf erfolgte Veröffentlichung einer Liste von Berichten, in die sich Staat nicht eingemischt haben will, tut nichts zur Sache. Medienfreiheit duldet keine (einzige) Ausnahme!

Frank Steffen

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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