Mehr Arbeit und weniger Muße nötig
"Was Namibia braucht ist mehr Arbeit und weniger Muße!", heißt es im jüngsten ?Briefing Paper Nr. 37' des Instituts für Public Policy Research, IPPR. Das Institut berechnete die potentiellen Kosten in Folge des geplanten neuen Arbeitsgesetztes neu.
Windhoek - Nach dem neuen - noch nicht verabschiedeten - Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf 24 aufeinander folgende Arbeitstage. Der bisherigen Praxis entsprachen lediglich 24 aufeinander folgende Tage. Daneben werden fünf Tage so genannter compassionate leave (Sonderurlaub) eingeführt.
Arbeitgeber sollen nach dem Willen des im Jahr 2004 verabschiedeten, nach Protesten jedoch vorerst wieder zurückgezogenen Gesetzes, außerdem während der drei Monate Mutterschaftsurlaub das volle Gehalt weiterzahlen. Der "Grundgehaltsanteil" könne jedoch dann von der Sozialversicherungskommission zurückgefordert werden.
Das von dem Wissenschaftler Calicious Tutalife für das IPPR verfasste Papier, geht der Frage nach, mit welchen Mehrkosten die Arbeitgeber in Namibia als Folge des Gesetzes rechnen müssen. Er möchte damit früheren Berechnungen neue Aspekte hinzufügen. So kommt Tutalife in seinen Neu-Berechnungen (mit veränderter Kalkulation der Arbeitstage und Arbeiterschaft) auf Produktionsverluste von N$719 Mio. oder 4.8% des BSP - im Gegensatz zu N$309 Mio. aus früheren Berechnungen anderer Wissenschaftler.
Es "wird hierdurch klar, dass die Verabschiedung des Gesetzes signifikante Kosten für die Arbeitgeber und die Wirtschaft im Ganzen nach sich ziehen wird und daher als kontraproduktiv für das Regierungsziel Wirtschaftswachstum" angesehen werden müsse. Außerdem werde das in der Vision 2030 enthaltende Ziel, Namibia bis zum Jahr 2030 zur industrialisierten Nation zu entwickeln, gefährdet.
Der Wissenschaftler beeilt sich jedoch einzuräumen, dass Staatsangestellte schon längst 24 Arbeitstage Urlaub sowie 10 Tage Sonderurlaub genießen. Schließe man daher die Staatsangestellten aus, reduziere sich der BSP-Verlust auf 3,8%. Weiterhin würden viele Angestellte größerer Unternehmen bereits heute mehr als 18 Urlaubstage bekommen, was die Verlustrechnung abermals in ein anderes Bild rücke. Am Ende berechnet Tutalife einen potentiellen BSP-Verlust von zwei Prozent oder N$290 Mio.
Die den Arbeitgebern entstehenden Kosten für bezahlten Mutterschaftsurlaub - als die einschneidendste Änderung - seien früher auf N$13 Mio. geschätzt worden. Tutalife hält dies jedoch für eine zu hohe Berechnung und kommt selbst auf Kosten von N$8 Mio.
Verglichen mit Namibias Nachbarn Botswana und Südafrika, werde deutlich, dass "Namibia die meisten jährlichen freien Tage gewährt". Sowohl Botswana als auch Südafrika gewährten lediglich 15 Urlaubstage sowie kein bzw. drei Tage Sonderurlaub.
Die Produktionstage und damit die "produktive Kapazität der Ökonomie" würden als Folge der zusätzlichen freien Tage reduziert.
Da sich viele der Neuerungen praktisch vor allem auf den Privatsektor beziehen, werde erwartet, dass dieser am meisten betroffen sein wird. Daher könne das neue Gesetz nicht als ein "Instrument gesehen werden, mit dem der Privatsektor ermutigt wird" und somit würden die Ziele der Vision 2030 gefährdet.
Windhoek - Nach dem neuen - noch nicht verabschiedeten - Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf 24 aufeinander folgende Arbeitstage. Der bisherigen Praxis entsprachen lediglich 24 aufeinander folgende Tage. Daneben werden fünf Tage so genannter compassionate leave (Sonderurlaub) eingeführt.
Arbeitgeber sollen nach dem Willen des im Jahr 2004 verabschiedeten, nach Protesten jedoch vorerst wieder zurückgezogenen Gesetzes, außerdem während der drei Monate Mutterschaftsurlaub das volle Gehalt weiterzahlen. Der "Grundgehaltsanteil" könne jedoch dann von der Sozialversicherungskommission zurückgefordert werden.
Das von dem Wissenschaftler Calicious Tutalife für das IPPR verfasste Papier, geht der Frage nach, mit welchen Mehrkosten die Arbeitgeber in Namibia als Folge des Gesetzes rechnen müssen. Er möchte damit früheren Berechnungen neue Aspekte hinzufügen. So kommt Tutalife in seinen Neu-Berechnungen (mit veränderter Kalkulation der Arbeitstage und Arbeiterschaft) auf Produktionsverluste von N$719 Mio. oder 4.8% des BSP - im Gegensatz zu N$309 Mio. aus früheren Berechnungen anderer Wissenschaftler.
Es "wird hierdurch klar, dass die Verabschiedung des Gesetzes signifikante Kosten für die Arbeitgeber und die Wirtschaft im Ganzen nach sich ziehen wird und daher als kontraproduktiv für das Regierungsziel Wirtschaftswachstum" angesehen werden müsse. Außerdem werde das in der Vision 2030 enthaltende Ziel, Namibia bis zum Jahr 2030 zur industrialisierten Nation zu entwickeln, gefährdet.
Der Wissenschaftler beeilt sich jedoch einzuräumen, dass Staatsangestellte schon längst 24 Arbeitstage Urlaub sowie 10 Tage Sonderurlaub genießen. Schließe man daher die Staatsangestellten aus, reduziere sich der BSP-Verlust auf 3,8%. Weiterhin würden viele Angestellte größerer Unternehmen bereits heute mehr als 18 Urlaubstage bekommen, was die Verlustrechnung abermals in ein anderes Bild rücke. Am Ende berechnet Tutalife einen potentiellen BSP-Verlust von zwei Prozent oder N$290 Mio.
Die den Arbeitgebern entstehenden Kosten für bezahlten Mutterschaftsurlaub - als die einschneidendste Änderung - seien früher auf N$13 Mio. geschätzt worden. Tutalife hält dies jedoch für eine zu hohe Berechnung und kommt selbst auf Kosten von N$8 Mio.
Verglichen mit Namibias Nachbarn Botswana und Südafrika, werde deutlich, dass "Namibia die meisten jährlichen freien Tage gewährt". Sowohl Botswana als auch Südafrika gewährten lediglich 15 Urlaubstage sowie kein bzw. drei Tage Sonderurlaub.
Die Produktionstage und damit die "produktive Kapazität der Ökonomie" würden als Folge der zusätzlichen freien Tage reduziert.
Da sich viele der Neuerungen praktisch vor allem auf den Privatsektor beziehen, werde erwartet, dass dieser am meisten betroffen sein wird. Daher könne das neue Gesetz nicht als ein "Instrument gesehen werden, mit dem der Privatsektor ermutigt wird" und somit würden die Ziele der Vision 2030 gefährdet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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