Mehr korporativer Besitz - Landreform VIII
Windhoek - In dieser letzten Folge geht es um die verschiedene mögliche Besitztitel.
Programm und Gesetz - Übertragung in eine Closed Corporation
Das Landreformgesetz von 1995 räumt dem Ministerium für Ländereien, Neusiedlung und Rehabilitierung das Vorkaufsrecht für jegliche Farm ein, die aus dem Privatbesitz stammt und auf dem offenen Markt zum Verkauf angeboten wird. Erst wenn das Ministerium von diesem Recht nicht Gebrauch macht, kann der EigentümerIn seine/ihre Farm jemandem anderen anbieten. Das Gesetz befasst sich nicht mit anderen Arten des Immobilientransfers. Die wichtigste Alternative zum direkten Verkauf ist der Transfer von Aktien auf eine Closed Corporation, CC. Eigentümer von Farmen übertragen bei diesem Weg den Besitztitel auf eine Closed Corporation, die auf ihrem oder auf mehrere Namen eingetragen ist. Anstelle des Farmverkaufs wechseln hier lediglich Anteile der CC den Besitzer.
Die Eintragung (Registration) von Farmland in Gestalt der Körperschaft der CC ist nicht neu. Die Anzahl solcher Übertragungen von Privatbesitz auf CC-Körperschaften hat sich jedoch von 1994 auf 1995, das Jahr als das Landreformgesetz für kommerzielle Farmen verabschiedet wurde, um 250 Prozent vermehrt. Seit 1990 sind ungefähr 5,5 Millionen Hektar oder etwa 15 Prozent des gesamten kommerziellen Farmlandes auf CC-Körperschaften übertragen worden.
Eintragung von Pachtverträgen unter Neusiedlern
Laut Absatz 42 des Landreformgesetzes, können die Nutznießer des umverteilten, beziehungsweise zugeteilten, Landbesitzes nach dem Registrationsgesetz von 1937 (Deeds Registries Act, 1937) eine 99-jährige Pacht eintragen lassen. Darüber hinaus räumt Absatz 47 die Option ein, dass der Pächter das zugeteilte Stück Land nach Ablauf von fünf Jahren kaufen kann. Bisher sind noch keine Pachtverträge im Grundbuchamt eingetragen worden. Ein Grund dafür scheint in der Tatsache zu liegen, dass noch keine Grundbuchzeichnungen des Landmessers vorhanden sind.
Vorlage über das kommunale Landreformgesetz
Die Gesetzesnovelle über die kommunale Landreform wurde Anfang 2000 durch die Nationalversammlung verabschiedet und dann an den Nationalrat (Zweite Kammer des Parlaments) verwiesen. Der Nationalrat hatte mehrere Einwände und schickte die Novelle an die Nationalversammlung zur Revision zurück. Die revidierte Gesetzesvorlage ist noch nicht öffentlich einzusehen. (Auch Nepru hatte keinen Einblick.) Der Haupteinwand der Mitglieder des Nationalrates war, dass die Vorlage die Streitfrage der Einzäunungen auf kommunalem Weideland nicht hinreichend klärt. Es besteht die Vermutung, dass die Gesetzesnovelle bestehende Zäune auf kommunalem Boden legalisieren möchte, dabei aber das Problem der illegalen und planlosen Abgrenzung übergeht. Seitdem die Vorlage an die Nationalversammlung zurück verwiesen worden ist, hat sich der ständige Parlamentsausschuss für natürliche Ressourcen unter Vorsitz von Ponhele ya France um Revision bemüht. Der Direktor für Ländereien im Ministerium hat die Hoffnung geäußert, dass die Gesetzesvorlage noch vor Beginn der Haushaltsdebatte in der jetzigen Sitzung im Parlament eingereicht wird.
Gesetzesvorlage über Landnutzung
Das Ministerium für Ländereien bereitet zur Zeit ein Gesetz über Landnutzung vor - Land Tenure Bill. Der Entwurf steht noch nicht öffentlich zur Verfügung.
Das nationale Neusiedlungsprogramm - Weißschrift 2001
Das Ministerium für Ländereien hat im Oktober 2001 die neue Weißschrift über Neusiedlung im Parlament vorgelegt. Dieses Programm unterscheidet sich vom Neusiedlungsprogramm von 1997 hauptsächlich dadurch, dass Farmarbeiter, die auf kommerziellen Farmen ihre Stellung verloren haben und ihren Wohnsitz verlassen müssen, nicht mehr als eine getrennte Gruppe der Anwärter auf Neusiedlung aufgeführt werden. Dafür erscheint eine neue Kategorie unter folgendem Namen: "Personen aus übervölkerten und unbewohnbaren Kommunalgebieten". Solche Personen erhalten Vorzug, um dadurch den Druck auf überbeweideten und überstrapazierten Kommunalgebieten zu erleichtern. Durch diese Akzentverschiebung ist die geschätzte Anzahl von Menschen, die für die Neuansiedlung in Frage kommen, von 80 000 im Jahre 1997 auf 240 000 im Jahr 2001 gestiegen.
Landsteuer
Die schon länger angekündigte Landsteuer tritt laut Minister Pohamba am 1. April 2002 in Kraft, aber Einzelheiten sind darüber noch nicht bekannt. - Schluss.
Quelle: The Current State of Land Reform in Namibia: Some facts and figures. Dr. Wolfgang Werner, Nepru, Februar 2002
Programm und Gesetz - Übertragung in eine Closed Corporation
Das Landreformgesetz von 1995 räumt dem Ministerium für Ländereien, Neusiedlung und Rehabilitierung das Vorkaufsrecht für jegliche Farm ein, die aus dem Privatbesitz stammt und auf dem offenen Markt zum Verkauf angeboten wird. Erst wenn das Ministerium von diesem Recht nicht Gebrauch macht, kann der EigentümerIn seine/ihre Farm jemandem anderen anbieten. Das Gesetz befasst sich nicht mit anderen Arten des Immobilientransfers. Die wichtigste Alternative zum direkten Verkauf ist der Transfer von Aktien auf eine Closed Corporation, CC. Eigentümer von Farmen übertragen bei diesem Weg den Besitztitel auf eine Closed Corporation, die auf ihrem oder auf mehrere Namen eingetragen ist. Anstelle des Farmverkaufs wechseln hier lediglich Anteile der CC den Besitzer.
Die Eintragung (Registration) von Farmland in Gestalt der Körperschaft der CC ist nicht neu. Die Anzahl solcher Übertragungen von Privatbesitz auf CC-Körperschaften hat sich jedoch von 1994 auf 1995, das Jahr als das Landreformgesetz für kommerzielle Farmen verabschiedet wurde, um 250 Prozent vermehrt. Seit 1990 sind ungefähr 5,5 Millionen Hektar oder etwa 15 Prozent des gesamten kommerziellen Farmlandes auf CC-Körperschaften übertragen worden.
Eintragung von Pachtverträgen unter Neusiedlern
Laut Absatz 42 des Landreformgesetzes, können die Nutznießer des umverteilten, beziehungsweise zugeteilten, Landbesitzes nach dem Registrationsgesetz von 1937 (Deeds Registries Act, 1937) eine 99-jährige Pacht eintragen lassen. Darüber hinaus räumt Absatz 47 die Option ein, dass der Pächter das zugeteilte Stück Land nach Ablauf von fünf Jahren kaufen kann. Bisher sind noch keine Pachtverträge im Grundbuchamt eingetragen worden. Ein Grund dafür scheint in der Tatsache zu liegen, dass noch keine Grundbuchzeichnungen des Landmessers vorhanden sind.
Vorlage über das kommunale Landreformgesetz
Die Gesetzesnovelle über die kommunale Landreform wurde Anfang 2000 durch die Nationalversammlung verabschiedet und dann an den Nationalrat (Zweite Kammer des Parlaments) verwiesen. Der Nationalrat hatte mehrere Einwände und schickte die Novelle an die Nationalversammlung zur Revision zurück. Die revidierte Gesetzesvorlage ist noch nicht öffentlich einzusehen. (Auch Nepru hatte keinen Einblick.) Der Haupteinwand der Mitglieder des Nationalrates war, dass die Vorlage die Streitfrage der Einzäunungen auf kommunalem Weideland nicht hinreichend klärt. Es besteht die Vermutung, dass die Gesetzesnovelle bestehende Zäune auf kommunalem Boden legalisieren möchte, dabei aber das Problem der illegalen und planlosen Abgrenzung übergeht. Seitdem die Vorlage an die Nationalversammlung zurück verwiesen worden ist, hat sich der ständige Parlamentsausschuss für natürliche Ressourcen unter Vorsitz von Ponhele ya France um Revision bemüht. Der Direktor für Ländereien im Ministerium hat die Hoffnung geäußert, dass die Gesetzesvorlage noch vor Beginn der Haushaltsdebatte in der jetzigen Sitzung im Parlament eingereicht wird.
Gesetzesvorlage über Landnutzung
Das Ministerium für Ländereien bereitet zur Zeit ein Gesetz über Landnutzung vor - Land Tenure Bill. Der Entwurf steht noch nicht öffentlich zur Verfügung.
Das nationale Neusiedlungsprogramm - Weißschrift 2001
Das Ministerium für Ländereien hat im Oktober 2001 die neue Weißschrift über Neusiedlung im Parlament vorgelegt. Dieses Programm unterscheidet sich vom Neusiedlungsprogramm von 1997 hauptsächlich dadurch, dass Farmarbeiter, die auf kommerziellen Farmen ihre Stellung verloren haben und ihren Wohnsitz verlassen müssen, nicht mehr als eine getrennte Gruppe der Anwärter auf Neusiedlung aufgeführt werden. Dafür erscheint eine neue Kategorie unter folgendem Namen: "Personen aus übervölkerten und unbewohnbaren Kommunalgebieten". Solche Personen erhalten Vorzug, um dadurch den Druck auf überbeweideten und überstrapazierten Kommunalgebieten zu erleichtern. Durch diese Akzentverschiebung ist die geschätzte Anzahl von Menschen, die für die Neuansiedlung in Frage kommen, von 80 000 im Jahre 1997 auf 240 000 im Jahr 2001 gestiegen.
Landsteuer
Die schon länger angekündigte Landsteuer tritt laut Minister Pohamba am 1. April 2002 in Kraft, aber Einzelheiten sind darüber noch nicht bekannt. - Schluss.
Quelle: The Current State of Land Reform in Namibia: Some facts and figures. Dr. Wolfgang Werner, Nepru, Februar 2002
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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