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Mehr Selbsthilfe erforderlich

Die Generalstaatsanwältin Maria Olivia Imalwa hat vor über einem Jahr angekündigt, eine allgemeine Sanierung des staatlichen Justizwesens durchzuführen. Bei einzelnen Fällen, die vor kompetenten Richtern verhandelt werden, kann man behaupten, dass die Rechtsprechung auf Imalwas Seite steht und unabhängig fungiert. Allerdings ist hinzuzufügen, dass solche Richter ihre Funktion auch ohne Aufruf Imalwas verrichten.

Abgesehen vom Rückstand unbewältigter Prozesse versagen häufig schon im Vorfeld dringend fälliger Strafanzeigen Polizei und andere Ordnungskräfte. So kann die Kriminalität schlichtweg schon auf dem Boden mangelnder Motivierung der Beamten und aufgrund fehlender Zusammenarbeit zwischen den Instanzen gedeihen - wie jetzt im Fall der monatelangen Wilderei im Raum Otavi auf der Farm Liebenwerda und in der Etoscha Conservancy. Die traurige Erkenntnis bricht sich eine Bahn, dass Polizei, Feldpolizei und Naturschutzbeamte nur dann wirklich effektiv eingreifen, wenn politisch wichtige Belange der Regierung oder der Macht habenden Partei auf dem Spiel stehen. Geht es um kostbares Privateigentum, das durch Raub bedroht wird, sind die Eigentümer vielfach auf Selbsthilfe angewiesen. Weit über das übliche Maß der Kooperation mit den Behörden hinaus müssen sie oft selbst fahnden, den Tatbestand selbst protokollieren, Transport anbieten, Täter selbst verhaften, um der Polizei vorzuführen und darauf achten, dass der belastende Tatbestand nicht verschlampt wird. Das ist ein zermürbender Verlauf, den in der Regel nur solche Betroffene bis ans Ende durchziehen, die materiell unabhängig, sich ihrer Rechte im Rahmen der namibischen Verfassung bewusst sind, sich in den Gesetzen der jeweiligen Branche bestens auskennen und vor allem genügend Zivilcourage mitbringen, die keinerlei Scheu vor den Behörden und ihrem Personal zulässt. Das sind für Privatunternehmen übrigens zunehmend unentbehrliche Voraussetzungen, ganz gleich, ob es sich um den größeren Farmbetrieb, ein Bauunternehmen oder einen Herstellungsbetrieb handelt.

Im Fall der chronischen Wilderei im Raum Otavi (AZ-Bericht 7. Januar) genauso wie in der Schlappe der Justiz nach der ertappten Plünderei geschützter Hoodia-Pflanzen im Süden (AZ-Bericht, 8. Januar) sind private Interessenträger trotz belastenden Tatbestands gefordert, den Rechtspflegeprozess im eigenen und im öffentlichen Belang selbst voranzutreiben, weil der Schutz privaten Eigentums und der Artenschutz einer bedrohten Pflanze infolge Inkompetenz und Unmotiviertheit der Justiz und der Polizei einfach auf der Strecke bleiben. Die Ordnungs- und Justizkräfte müssen buchstäblich mit der Nase in ihre Pflicht hineingedrückt werden. Mutige Bürger nehmen diesen zermürbenden Vorgang auf sich. Der Einsatz und das Vorbild haben mitunter tatsächlich eine motivierende Auswirkung auf das zuständige Amtspersonal.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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