Meinungsfreiheit im Fokus
Polizeiverhalten oft nicht im Einklang mit geltenden Rechten
Von NMH und Steffi Balzar, Windhoek
Das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) hat anlässlich der Vorstellung der Publikation „The Struggle for the Realisation of the Right to Freedom of Expression in Southern Africa” gestern in Windhoek eine Präsentation zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit veranstaltet. Frederico Links von IPPR fasst in seinem Kapitel über Namibia die derzeitige Gesetzgebung zusammen, die laut ihm potenzielle Gefahren für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit birgt und deshalb einer Anpassung bedarf.
In der anschließenden Diskussionsrunde ging Links darauf ein, dass sich in Namibia in den vergangenen Jahren ein Trend entwickelt habe, wonach die Bevölkerung mehr dazu neigt, zu äußern, was sie denkt. Das stoße jedoch nicht immer auf Zustimmung, besonders von Seiten des Staats. Er beleuchtete dabei das Verhalten von Polizisten und Militärbeamten und besonders ihre Reaktion auf das oft unerwünschte Filmen ihrer Tätigkeiten. „Es ist jedem erlaubt Aufzeichnungen zu machen“, so Links. Auch die Seite „Namibia Fact Check“, die von IPPR betrieben wird, bestätigt: „Es gibt in Namibia kein Gesetz, das die Videoaufnahme von Polizei- und Militärangehörigen bei Einsätzen im öffentlichen Raum verbietet.“ Allein das Filmen von Militärbaracken usw. sei laut Verteidigungsgesetz untersagt.
Bereits im Jahr 2017 seien zahlreiche Personen attackiert worden, die Anstalten gemacht hätten Soldaten bei ihren Einsätzen in lokalen Gemeinden zu filmen. Im September 2019 wurde der Zivilist Benisius Kalola im Rahmen des Polizeigroßeinsatzes „Operation Kalahari Desert“ von einem Soldaten erschossen (AZ berichtete). Der damalige Verteidigungsminister Penda Ya Ndakolo sagte, dass Kalola sich geweigert habe, sein Handy abzugeben, mit dem er angeblich zuvor Beamten, die an dem Einsatz teilgenommen hatten, bei der Ausübung ihrer Pflichten gefilmt hatte.
Im Oktober vergangenen Jahres kam es im Rahmen von landesweiten Protesten gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu Zusammenstößen zwischen den Behörden und der Zivilbevölkerung (AZ berichtete). Polizisten und Soldaten setzten Tränengas und Rauchgranaten ein und nahmen zahlreiche Demonstranten und Journalisten fest. „Journalisten und Zivilisten wurden eingeschüchtert und bedroht. Ihnen wurde teilweise ihre Ausrüstung abgenommen, als sie versuchten, die Geschehnisse aufzuzeichnen“, so Links. Ihm zufolge geht es hierbei besonders um den illegalen Versuch der Polizei oder des Militärs Personen davon abzuhalten, verstörende Inhalte aufzunehmen und möglicherweise zu verbreiten.
Die Behörden gerieten in den vergangenen Wochen mehrmals in die Kritik aufgrund angeblichen Fehlverhaltens gegenüber Zivilisten. Nun macht ein neuer Fall die Runde. Eine junge Frau verklagt die namibische Polizei auf eine halbe Million Namibia-Dollar. Sie behauptet, dass Beamten sie als Minderjährige während eines Verhörs geschlagen und schikaniert hätten. Die Polizei streitet den Vorfall ab. Die Sache wurde vorerst auf den 29. März vertagt.
Das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) hat anlässlich der Vorstellung der Publikation „The Struggle for the Realisation of the Right to Freedom of Expression in Southern Africa” gestern in Windhoek eine Präsentation zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit veranstaltet. Frederico Links von IPPR fasst in seinem Kapitel über Namibia die derzeitige Gesetzgebung zusammen, die laut ihm potenzielle Gefahren für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit birgt und deshalb einer Anpassung bedarf.
In der anschließenden Diskussionsrunde ging Links darauf ein, dass sich in Namibia in den vergangenen Jahren ein Trend entwickelt habe, wonach die Bevölkerung mehr dazu neigt, zu äußern, was sie denkt. Das stoße jedoch nicht immer auf Zustimmung, besonders von Seiten des Staats. Er beleuchtete dabei das Verhalten von Polizisten und Militärbeamten und besonders ihre Reaktion auf das oft unerwünschte Filmen ihrer Tätigkeiten. „Es ist jedem erlaubt Aufzeichnungen zu machen“, so Links. Auch die Seite „Namibia Fact Check“, die von IPPR betrieben wird, bestätigt: „Es gibt in Namibia kein Gesetz, das die Videoaufnahme von Polizei- und Militärangehörigen bei Einsätzen im öffentlichen Raum verbietet.“ Allein das Filmen von Militärbaracken usw. sei laut Verteidigungsgesetz untersagt.
Bereits im Jahr 2017 seien zahlreiche Personen attackiert worden, die Anstalten gemacht hätten Soldaten bei ihren Einsätzen in lokalen Gemeinden zu filmen. Im September 2019 wurde der Zivilist Benisius Kalola im Rahmen des Polizeigroßeinsatzes „Operation Kalahari Desert“ von einem Soldaten erschossen (AZ berichtete). Der damalige Verteidigungsminister Penda Ya Ndakolo sagte, dass Kalola sich geweigert habe, sein Handy abzugeben, mit dem er angeblich zuvor Beamten, die an dem Einsatz teilgenommen hatten, bei der Ausübung ihrer Pflichten gefilmt hatte.
Im Oktober vergangenen Jahres kam es im Rahmen von landesweiten Protesten gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu Zusammenstößen zwischen den Behörden und der Zivilbevölkerung (AZ berichtete). Polizisten und Soldaten setzten Tränengas und Rauchgranaten ein und nahmen zahlreiche Demonstranten und Journalisten fest. „Journalisten und Zivilisten wurden eingeschüchtert und bedroht. Ihnen wurde teilweise ihre Ausrüstung abgenommen, als sie versuchten, die Geschehnisse aufzuzeichnen“, so Links. Ihm zufolge geht es hierbei besonders um den illegalen Versuch der Polizei oder des Militärs Personen davon abzuhalten, verstörende Inhalte aufzunehmen und möglicherweise zu verbreiten.
Die Behörden gerieten in den vergangenen Wochen mehrmals in die Kritik aufgrund angeblichen Fehlverhaltens gegenüber Zivilisten. Nun macht ein neuer Fall die Runde. Eine junge Frau verklagt die namibische Polizei auf eine halbe Million Namibia-Dollar. Sie behauptet, dass Beamten sie als Minderjährige während eines Verhörs geschlagen und schikaniert hätten. Die Polizei streitet den Vorfall ab. Die Sache wurde vorerst auf den 29. März vertagt.
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Allgemeine Zeitung
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