(Menschen-)Recht bleibt auf der Strecke
Betr.: Beiträge über Gerichtsfälle / Menschenrechte in Namibia (AZ, 30. Januar und 3. Februar 2017)
Ein Unschuldiger wurde 13 Jahre lang in Untersuchungshaft gefangen gehalten und danach als nachgewiesen unschuldig entlassen. Ein derartiges Prozedere ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig, sofern dieser Anspruch denn gestellt wird.
Jedwede Untersuchungshaft ist nach spätestens einem halben Jahr durch rechtskräftige Verurteilung bzw. wenn das nicht möglich ist durch unverzügliche Freilassung zu beenden. Dieses Menschenrecht ist in einem demokratischen Rechtsstaat unveräußerlich.
So hat nach den gesetzlichen Bestimmungen dieses Staates auch jeder namibische Staatsbürger das Recht, hierzulande mit seinem Ehepartner und seinen engen Angehörigen zusammen zu leben.
Dieses auch in Namibia gesetzlich kodifizierte Menschenrecht wird von Teilen der Exekutive mit fadenscheinigen Vorwänden durch jahrelange Verschleppung systematisch ausgehebelt mit der erwünschten Folge, dass nach langjähriger Untätigkeit der zuständigen Behörde die Betroffenen schließlich entnervt aufgeben. Ein derartiges Vorgehen wäre in einem demokratischen Rechtsstaat schwer vermittelbar. Dass hierdurch namibisches Recht und die Menschenrechte auf der Strecke bleiben, wird von den Verantwortlichen offenbar billigend in Kauf genommen.
Die dargestellten untragbaren Verhältnisse führen auf der anderen Seite erfreulicherweise mehr und mehr dazu, dass sich Betroffene das skizzierte rechtsstaatswidrige behördliche Vorgehen immer weniger gefallen lassen und den manchmal mühsamen Rechtsweg beschreiten, mit guter Aussicht auf Erfolg!
Dr. H. Huetteroth, Schwalmstadt
Ein Unschuldiger wurde 13 Jahre lang in Untersuchungshaft gefangen gehalten und danach als nachgewiesen unschuldig entlassen. Ein derartiges Prozedere ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig, sofern dieser Anspruch denn gestellt wird.
Jedwede Untersuchungshaft ist nach spätestens einem halben Jahr durch rechtskräftige Verurteilung bzw. wenn das nicht möglich ist durch unverzügliche Freilassung zu beenden. Dieses Menschenrecht ist in einem demokratischen Rechtsstaat unveräußerlich.
So hat nach den gesetzlichen Bestimmungen dieses Staates auch jeder namibische Staatsbürger das Recht, hierzulande mit seinem Ehepartner und seinen engen Angehörigen zusammen zu leben.
Dieses auch in Namibia gesetzlich kodifizierte Menschenrecht wird von Teilen der Exekutive mit fadenscheinigen Vorwänden durch jahrelange Verschleppung systematisch ausgehebelt mit der erwünschten Folge, dass nach langjähriger Untätigkeit der zuständigen Behörde die Betroffenen schließlich entnervt aufgeben. Ein derartiges Vorgehen wäre in einem demokratischen Rechtsstaat schwer vermittelbar. Dass hierdurch namibisches Recht und die Menschenrechte auf der Strecke bleiben, wird von den Verantwortlichen offenbar billigend in Kauf genommen.
Die dargestellten untragbaren Verhältnisse führen auf der anderen Seite erfreulicherweise mehr und mehr dazu, dass sich Betroffene das skizzierte rechtsstaatswidrige behördliche Vorgehen immer weniger gefallen lassen und den manchmal mühsamen Rechtsweg beschreiten, mit guter Aussicht auf Erfolg!
Dr. H. Huetteroth, Schwalmstadt
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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