Messeverein verklagt Mieter
Chinesischer Firma droht nach Vertragsbruch der Räumungsbefehl
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung des derzeit am Obergericht anhängigen Antrags führt der WSS an, die beklagte Firma Yam Therapy Investments habe am 1. Juni 2013 die als „Gym Hall“ bekannten Räumlichkeiten bezogen und zunächst für ihre Nutzung als Gesundheits- und Fitnesszentrum die vereinbarte Monatsgebühr von 5000 N$ bezahlt.
Seitdem habe die Firma jedoch gegen diverse Auflagen des Mietvertrages verstoßen. Dazu gehöre die Auflage, dass die Antragsgegner das Gebäude ausschließlich als Fitnesszentrum nutzen und daran nicht ohne schriftliche Genehmigung des WSS irgendwelche Veränderungen vornehmen dürfen. Ferner seien die Antragsgegner verpflichtet gewesen, im Falle einer solchen Zustimmung das Gebäude auf eigene Kosten in den Ursprungszustand zurückzuversetzen, sofern sie von der WSS nicht von dieser Aufgabe befreit würden.
Die Beklagten hätten gegen diese Auflagen verstoßen, indem sie ohne Zustimmung „strukturelle Veränderungen“ an dem Mietobjekt vorgenommen und dort zusätzliche Räumlichkeiten angebaut hätten. Außerdem sei der nebenbeklagte Geschäftsführer der Firma, Yu-Yung Liang, mit einigen Familienangehörigen in das Gebäude eingezogen und habe damit gegen den Mietvertrag verstoßen. Darüber hinaus habe er sich bis dato geweigert, die vertraglich vereinbarte und seit 2015 geltende Mieterhöhung von sieben Prozent zu zahlen.
Weil die Antragsgegner trotz mehrfacher Ermahnung diese und andere Vertragsbrüche nicht korrigieren hätten, bleibe der WSS keine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten. Demnach beantragen die Kläger von Richter Shafimana Ueitele eine Verfügung, die Yam Therapy dazu zwingen würde, das Gebäude zu verlassen und der WSS ausstehende Mietgebühren in Höhe von 96000 N$ zu zahlen.
Ferner ersucht der WSS den Richter, die von ihm vollzogene Auflösung des Mietvertrags zu legitimieren und zu bestätigen, dass die Beklagten nicht nur für Schäden an der Immobilie haftbar sind, sondern auch für die Entfernung sämtlicher von ihnen vollzogenen Veränderungen an derselben bezahlen müssen.
Zur Begründung des derzeit am Obergericht anhängigen Antrags führt der WSS an, die beklagte Firma Yam Therapy Investments habe am 1. Juni 2013 die als „Gym Hall“ bekannten Räumlichkeiten bezogen und zunächst für ihre Nutzung als Gesundheits- und Fitnesszentrum die vereinbarte Monatsgebühr von 5000 N$ bezahlt.
Seitdem habe die Firma jedoch gegen diverse Auflagen des Mietvertrages verstoßen. Dazu gehöre die Auflage, dass die Antragsgegner das Gebäude ausschließlich als Fitnesszentrum nutzen und daran nicht ohne schriftliche Genehmigung des WSS irgendwelche Veränderungen vornehmen dürfen. Ferner seien die Antragsgegner verpflichtet gewesen, im Falle einer solchen Zustimmung das Gebäude auf eigene Kosten in den Ursprungszustand zurückzuversetzen, sofern sie von der WSS nicht von dieser Aufgabe befreit würden.
Die Beklagten hätten gegen diese Auflagen verstoßen, indem sie ohne Zustimmung „strukturelle Veränderungen“ an dem Mietobjekt vorgenommen und dort zusätzliche Räumlichkeiten angebaut hätten. Außerdem sei der nebenbeklagte Geschäftsführer der Firma, Yu-Yung Liang, mit einigen Familienangehörigen in das Gebäude eingezogen und habe damit gegen den Mietvertrag verstoßen. Darüber hinaus habe er sich bis dato geweigert, die vertraglich vereinbarte und seit 2015 geltende Mieterhöhung von sieben Prozent zu zahlen.
Weil die Antragsgegner trotz mehrfacher Ermahnung diese und andere Vertragsbrüche nicht korrigieren hätten, bleibe der WSS keine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten. Demnach beantragen die Kläger von Richter Shafimana Ueitele eine Verfügung, die Yam Therapy dazu zwingen würde, das Gebäude zu verlassen und der WSS ausstehende Mietgebühren in Höhe von 96000 N$ zu zahlen.
Ferner ersucht der WSS den Richter, die von ihm vollzogene Auflösung des Mietvertrags zu legitimieren und zu bestätigen, dass die Beklagten nicht nur für Schäden an der Immobilie haftbar sind, sondern auch für die Entfernung sämtlicher von ihnen vollzogenen Veränderungen an derselben bezahlen müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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