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MET erlaubt Mangan-Export
MET erlaubt Mangan-Export

MET erlaubt Mangan-Export

Aktivisten befürchten ernste ökologische Folgen nach Freigabe
Marc Springer
Von C. Sasman, M. Springer

Windhoek/Lüderitzbucht – Die Freigabe des Ministeriums wurde bereits am 7. Februar erteilt und nun von Pressesprecher Romeo Muyunda bestätigt. Dieser teilte auf Anfrage mit, die Entscheidung sei nach „reiflicher Überlegung“ und „unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte“ gefallen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung schließt den „Export von Mangan und anderer Rohstoffe“ ein.

Muyunda zufolge bedeute eine derartige Freigabe generell, dass das Ministerium mit dem ökologischen Managementplan zufrieden sei, den der jeweilige Antragsteller für die von ihm beabsichtigte Aktivität vorgelegt habe. Er wollte jedoch nicht sagen, ob es für TradePort irgendwelche Folgen haben werde, dass die Firma bereits im Dezember2018 von ihr gewonnenes Mangan-Erz aus Südafrika nach Lüderitzbucht verfrachtet hatte, ohne dafür eine Freigabe zu haben. Derlei Verstöße gegen das Umweltgesetz sind mit einer Geldbuße von bis zu 500000 N$, oder einer Haftstrafe von bis zu 25 Jahren, oder beidem bedroht.

Ein aus Einwohnern von Lüderitzbucht bestehender Interessenverband hatte ein sofortiges Moratorium gegen den Transport von Mangan-Erz gefordert, bis die damit verbundenen Folgen für die Umwelt vollständig untersucht und mögliche Gegenmaßnahmen identifiziert wurden. Dem liegt die Befürchtung zugrunde, dass der oft pulvrige Rohstoff von Wind verteilt werden und in den Ozean gelangen könnte, wo er bisher unbekannte Folgen für das maritime Ökosystem haben werde. Ferner bereitet den Aktivisten Sorge, dass beim Transport durch oder während der Lagerung in Lüderitzbucht feine Manganpartikel freigesetzt und zur gesundheitlichen Belastung für die Bewohner werden könnten (AZ berichtete).

Der Aktivist Crispin Clay wollte sich nicht zu der Umweltfreigabe äußern, ohne die damit verbundenen „Hintergründe“ zu kennen. Er zeigte sich jedoch „wenig beeindruckt“ von der angeblich intransparenten Art und Weise, wie sich TradePort, MET und NamPort unter Ausschluss von Kritikern geeinigt hätten. Ferner gab er sich darüber enttäuscht, dass TradePort keinerlei öffentliche Anhörungen veranstaltet, sondern lediglich in Zeitungsannoncen über das Vorhaben informiert habe. Deshalb werde man seinen Widerstand dagegen auch nicht aufgeben.

Die Freigabe ist der Auflage unterworfen, dass das in Südafrika geförderte Mangan-Erz weder am Grenzposten Ariamsvlei noch am Hafen von Lüderitzbucht im Freien gelagert und dort dem Wind ausgesetzt werden darf. Sollte vor dem Export eine Zwischenlagerung erforderlich sein, muss dafür eine geschlossene Halle gebaut werden.

Ferner soll der Transport des Mangans über einen längeren Zeitraum mit höherer Taktung erfolgen um Verkehrsbehinderungen in Lüderitzbucht zu minimieren. Außerdem muss das mit Lastwagen angefahrene Erz während des Transports abgedeckt sein und vorher befeuchtet werden, um die Staubentwicklung zu reduzieren.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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