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Mühe mit Personalbericht

Alle namibischen Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern müssen bis zum 6. Februar der staatlichen Arbeitskommission - Employment Equity Commission, EEC - nach vorgeschriebenem Format ihren aktuellen Personalstand mitteilen. Im Jahr 2001 war der erste Bericht fällig.

Aus den aufeinanderfolgenden Berichten im Rahmen eines Dreijahresplanes will die EEC den messbaren Fortschritt ablesen, ob die Firmen im Stande sind, die ethnische Ausgewogenheit zwischen Schwarzen und Weißen in allen Lagen der Personalstruktur herzustellen, sprich Affirmative Action durchzuführen, wie es das Staatsgesetz verlangt.


EEC-Chef Vilbard Usiku klagt derzeit über die Mängel im nunmehr dreijährigen Verfahren. Obwohl die Mehrzahl der etwa 500 Betriebe gut mitarbeiten, befinden sich in ihren Berichten viele Lücken und Defekte. Außerdem spricht Usiku von der Unfähigkeit des Staatsanklägers, der etliche Firmen wegen sträflicher Vergehen und Unterlassungen nach dem Gesetz über Affirmative Action vor Gericht bringen soll, wo Verstöße mit Geldstrafen bis zu N$ 100000 und/oder fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden können. Laut Usiku kommt die Kommission in den umstrittenen Fällen ohne Gerichtsentscheid einfach nicht weiter.


Mit dem beachtlichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, dem vor allem kleinere Betriebe kaum gewachsen sind, verhält es sich ähnlich wie mit Privatbürgern, die die Bearbeitung ihres Steuerformulars unwillig vor sich herschieben und hinauszögern. Kleinere Betriebe verfügen in der Regel nicht über speziell geschulte Personalkräfte, die über die Lohnbuchhaltung hinaus kundig mit allen professionellen Aspekten der Arbeits- und Betriebspolitik umgehen können, wie es der formale Affirmative Action Personalbericht verlangt. Es liegt daher nahe, dass etliche Betriebe, die über die 50-Angestellten-Grenze hinauswachsen könnten, ihre Arbeitskräfte gerade unterhalb der Marge drosseln, so dass sie dem jährlichen bürokratischen Aufwand und dem drohenden EEC-Besuch im eigenen Haus entgehen.


Die Vorteile einer ausgewogenen ethnischen Besetzung in allen Schichten eines Betriebes liegen auf der Hand, weil im Konfliktfall die gefährliche Verzerrung nach schwarz-weißen Hautfarben nicht als zusätzlicher Komplikationsfaktor auftritt. Bei vielen Fällen des Arbeitsdisputs scheint die Rassenlinie überhaupt der größte Stein des Anstoßes zu sein. Außerdem sollten die personellen Korrekturmaßnahmen - bei Beachtung der Fähigkeiten und der Leistung - althergebrachten sozialen Zündstoff entschärfen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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