Mindestlöhne für Farmarbeiter festgelegt
Windhoek - Nach jahrelanger Diskussion ist gestern erstmals in der Geschichte Namibias ein Mindestlohn für Farmarbeiter festgelegt worden. Dazu unterzeichneten der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband, der Dachverband Kommunaler Farmer NNFU und die Gewerkschaft Namibischer Farmarbeiter NNFWU eine gemeinsame Vereinbarung beim Arbeitsministerium in Windhoek. Dem gesetzlich verbindlichen Abschluss zufolge muss Farmarbeitern künftig ein Mindestlohn von 2,20 Namibia-Dollar pro Stunde gezahlt werden.
Für Angestellte, die auf Grund ihrer Arbeit auf Farmen leben, müssen Wohnungen und sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitgeber müssen für die Wasserversorgung ihrer Angestellten sorgen. Auch Familienabhängige von Arbeitern haben der Vereinbarung zufolge das Recht auf den Farmen der Arbeitgeber zu leben. Wieviele Familienabhängige auf dem Farmgelände wohnen dürfen, sollen die Farmer mit ihren Kräften aushandeln.
Ferner stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihren Angestellten entweder genug Ackerbau und Viehhaltung zu gestatten, um sich selbst versorgen zu können, oder ihnen "ausreichende" Nahrungsmittel-Rationen zur Verfügung zu stellen, oder ihnen einen Aufschlag von 210 Namibia-Dollar im Monat zu zahlen.
Die Vereinbarung wurde von dem Namibia Agricultural Labour Forum ausgehandelt, auf dem Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Regierung vertreten sind.
Bei der Unterzeichnung warnte der Staatssekretär im Arbeitsministerium, Calle Schlettwein, davor, dass Mindestlöhne kein Anlass dazu sein sollten, Stellen zu streichen und Arbeiter zu entlassen. "Mindestlöhne sollen Armut verringern und sozial schwache Arbeitnehmer absichern", so Schlettwein. Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter begrüßten gestern die Einführung des Mindestlohnes. Die Verhandlungen seien auf einer partnerschaftlichen Grundlage geführt worden.
Im Rahmen der Arbeitsgesetzgebung werden Inspektoren des Arbeitsministeriums die Durchsetzung des Mindestlohnes kontrollieren.
Für Angestellte, die auf Grund ihrer Arbeit auf Farmen leben, müssen Wohnungen und sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitgeber müssen für die Wasserversorgung ihrer Angestellten sorgen. Auch Familienabhängige von Arbeitern haben der Vereinbarung zufolge das Recht auf den Farmen der Arbeitgeber zu leben. Wieviele Familienabhängige auf dem Farmgelände wohnen dürfen, sollen die Farmer mit ihren Kräften aushandeln.
Ferner stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihren Angestellten entweder genug Ackerbau und Viehhaltung zu gestatten, um sich selbst versorgen zu können, oder ihnen "ausreichende" Nahrungsmittel-Rationen zur Verfügung zu stellen, oder ihnen einen Aufschlag von 210 Namibia-Dollar im Monat zu zahlen.
Die Vereinbarung wurde von dem Namibia Agricultural Labour Forum ausgehandelt, auf dem Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Regierung vertreten sind.
Bei der Unterzeichnung warnte der Staatssekretär im Arbeitsministerium, Calle Schlettwein, davor, dass Mindestlöhne kein Anlass dazu sein sollten, Stellen zu streichen und Arbeiter zu entlassen. "Mindestlöhne sollen Armut verringern und sozial schwache Arbeitnehmer absichern", so Schlettwein. Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter begrüßten gestern die Einführung des Mindestlohnes. Die Verhandlungen seien auf einer partnerschaftlichen Grundlage geführt worden.
Im Rahmen der Arbeitsgesetzgebung werden Inspektoren des Arbeitsministeriums die Durchsetzung des Mindestlohnes kontrollieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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