Mindestlohn für Hausangestellte wird um 11% erhöht
Windhoek (nic) – Das Arbeitsministerium hat den Mindestlohn für Hausangestellte erhöht. Wie das Ministerium gestern in einer Pressemeldung bekannt gegeben hat, trifft die neue Regelung am 1. Oktober 2017 in Kraft. Ab dann sollen Hausangestellte mindestens 8,67 N$ pro Stunde (bislang 7,80 N$), 69,37 N$ pro Tag (bislang 62,45 N$), 346,89 N$ pro Woche (bislang 312,30 N$) bzw. 1502,05 N$ pro Monat (bislang 1353,20 N$) erhalten. Mit dieser Erhöhung von elf Prozent erfolge eine Anpassung an die jährliche Inflationsrate, heißt es in der Mitteilung. Darüber hinaus seien Arbeitgeber verpflichtet, ihre Angestellten bis zum 30. November 2017 beim Ministerium anzumelden. Diese Anmeldung müsse zudem jährlich erneuert werden.
„Hausangestellte zählen zu den gefährdeten Arbeitsgruppen, die ursprünglich oftmals Überstunden leisten oder am Stück ohne Mittagspause oder Ruhezeiten arbeiten und keine Sozialversicherung oder einen schriftlichen Vertrag haben“, heißt es zum Hintergrund der Einführung von Mindestlöhnen. Diese seien erstmals 2014 von der Tarifkommission für Hausangestellte beschlossen und am 1. April 2015 implementiert worden. Dabei sei auch festgelegt worden, die Tarife nach zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
„Die Mindestlöhne für Hausangestellte entsprechen einem absoluten Minimum“, heißt es weiter, wobei man die Wichtigkeit ihrer Arbeit niemals genug betonen könne, so das Ministerium, das abschließend darauf hinweist, unter der SMS-Nummer 66111 für alle arbeitsrelevanten Anfragen sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer zur Verfügung zu stehen.
„Hausangestellte zählen zu den gefährdeten Arbeitsgruppen, die ursprünglich oftmals Überstunden leisten oder am Stück ohne Mittagspause oder Ruhezeiten arbeiten und keine Sozialversicherung oder einen schriftlichen Vertrag haben“, heißt es zum Hintergrund der Einführung von Mindestlöhnen. Diese seien erstmals 2014 von der Tarifkommission für Hausangestellte beschlossen und am 1. April 2015 implementiert worden. Dabei sei auch festgelegt worden, die Tarife nach zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
„Die Mindestlöhne für Hausangestellte entsprechen einem absoluten Minimum“, heißt es weiter, wobei man die Wichtigkeit ihrer Arbeit niemals genug betonen könne, so das Ministerium, das abschließend darauf hinweist, unter der SMS-Nummer 66111 für alle arbeitsrelevanten Anfragen sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer zur Verfügung zu stehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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