Mindestlohn steigt um 5,6%
Lohntarife des Baugewerbes erst jetzt verabschiedet
Von Frank Steffen, Windhoek
Seit September 2016 zeigt sich der namibische Baugewerbeverband extrem besorgt über die Auftragssituation in diesem Wirtschaftssektor. Wenn die Flaute erst zu einer mittleren Entlassungswelle von zirka 30% geführt hatte, die sich später noch auf 47% verschlimmerte, so zeichnet sich laut Fachberaterin und Geschäftsführerin des CIFs, Bärbel Kirchner, bisher keine Besserung ab. Nun befürchtet sie weitere Entlassungen, nachdem laut Staatsanzeiger die neuen Lohntarife ab dem 11. April 2018 greifen.
Die Lohntarifverhandlungen gestalteten sich anfangs recht schwierig in einer Zeit wo der Bausektor einen nie dagewesenen Einbruch im Baugewerbe verzeichnet hatte, nachdem der Staat zum Ende 2016 auf Sparkurs einlenkte und dabei, als mit Abstand größter Auftraggeber dieses Wirtschaftszweiges, seine sämtlichen Bauvornehmen vorerst stillegte. Trotzdem verlangten die Gewerkschaftler einerseits eine Grundgehaltserhöhung von 13% für das Jahr 2017/18 sowie weitere 13% für 2018/19 und außerdem eine Reihe weiterer Leistungen, wodurch die Gehälter mit etwa 70% in die Höhe schnellen sollten. Der CIF hatte eine generelle Tariferhöhung von 2,5% vorgeschlagen (AZ berichtete).
Letztendlich einigten sich CIF und die Gewerkschaft „Metal and Allied Namibian Workers‘ Union“ (MANWU) im November 2017 auf einen Mindestlohn von 16,94 N$ pro Stunde, welches einer Gehaltserhöhung von 5,6% gleichkommt. Der Tarif war davor im Januar 2017 aufgrund einer vorigen Einigung aus dem Jahre 2015 um 10 Prozent auf 16,04 N$ erhöht worden.
Erhöhung trifft bedingt zu
In einer Mitteilung des CIF betont dieser, dass der besagte Prozentsatz nicht automatisch greift und Baubetriebe nur dann in der Pflicht stünden dieser Gehaltserhöhung nachzukommen, wenn bestehende Gehälter nicht dem Mindestlohn entsprechen. „Der im Staatsanzeiger veröffentlichte Tarif sollte nicht zu Missverständnissen führen. Die Erhöhung von 5,6% trifft laut Abkommen nur auf bestimmte Gehälter zu und trifft ferner nur dann zu, wenn der Arbeitgeber bisher nur den vorigen Mindestlohn - oder weniger - gezahlt hat. In jedem Fall ist der Baubetrieb verpflichtet, die Mindestlöhne pro Stunde zu zahlen, die auf die jeweiligen Aufgabenbereiche zutreffen. Arbeitgeber, die bereits das Minimumgehalt zahlen, dürfen selbst entscheiden, ob sie Gehälter trotzdem verbessern wollen“, erklärt Kirchner in der CIF-Mitteilung.
Die Tarife sind im Staatsanzeiger Nr. 6567 des 11. April 2018 genauer vermeldet und von Arbeitsminister Erkki Nghimtina verabschiedet worden, wonach sie auf alle im Baugewerbe tätigen Betriebe zutreffen, unabhängig davon, wem der Betreib gehört oder wie groß er ist. Wenn der Mindestlohn von 16,94 N$ pro Stunde auf unausgebildete Arbeiter zutrifft, so trifft der höchste angegebene Stundenlohn von 49,79 N$ auf Stahlvorarbeiter und Schweißer zu.
Seit September 2016 zeigt sich der namibische Baugewerbeverband extrem besorgt über die Auftragssituation in diesem Wirtschaftssektor. Wenn die Flaute erst zu einer mittleren Entlassungswelle von zirka 30% geführt hatte, die sich später noch auf 47% verschlimmerte, so zeichnet sich laut Fachberaterin und Geschäftsführerin des CIFs, Bärbel Kirchner, bisher keine Besserung ab. Nun befürchtet sie weitere Entlassungen, nachdem laut Staatsanzeiger die neuen Lohntarife ab dem 11. April 2018 greifen.
Die Lohntarifverhandlungen gestalteten sich anfangs recht schwierig in einer Zeit wo der Bausektor einen nie dagewesenen Einbruch im Baugewerbe verzeichnet hatte, nachdem der Staat zum Ende 2016 auf Sparkurs einlenkte und dabei, als mit Abstand größter Auftraggeber dieses Wirtschaftszweiges, seine sämtlichen Bauvornehmen vorerst stillegte. Trotzdem verlangten die Gewerkschaftler einerseits eine Grundgehaltserhöhung von 13% für das Jahr 2017/18 sowie weitere 13% für 2018/19 und außerdem eine Reihe weiterer Leistungen, wodurch die Gehälter mit etwa 70% in die Höhe schnellen sollten. Der CIF hatte eine generelle Tariferhöhung von 2,5% vorgeschlagen (AZ berichtete).
Letztendlich einigten sich CIF und die Gewerkschaft „Metal and Allied Namibian Workers‘ Union“ (MANWU) im November 2017 auf einen Mindestlohn von 16,94 N$ pro Stunde, welches einer Gehaltserhöhung von 5,6% gleichkommt. Der Tarif war davor im Januar 2017 aufgrund einer vorigen Einigung aus dem Jahre 2015 um 10 Prozent auf 16,04 N$ erhöht worden.
Erhöhung trifft bedingt zu
In einer Mitteilung des CIF betont dieser, dass der besagte Prozentsatz nicht automatisch greift und Baubetriebe nur dann in der Pflicht stünden dieser Gehaltserhöhung nachzukommen, wenn bestehende Gehälter nicht dem Mindestlohn entsprechen. „Der im Staatsanzeiger veröffentlichte Tarif sollte nicht zu Missverständnissen führen. Die Erhöhung von 5,6% trifft laut Abkommen nur auf bestimmte Gehälter zu und trifft ferner nur dann zu, wenn der Arbeitgeber bisher nur den vorigen Mindestlohn - oder weniger - gezahlt hat. In jedem Fall ist der Baubetrieb verpflichtet, die Mindestlöhne pro Stunde zu zahlen, die auf die jeweiligen Aufgabenbereiche zutreffen. Arbeitgeber, die bereits das Minimumgehalt zahlen, dürfen selbst entscheiden, ob sie Gehälter trotzdem verbessern wollen“, erklärt Kirchner in der CIF-Mitteilung.
Die Tarife sind im Staatsanzeiger Nr. 6567 des 11. April 2018 genauer vermeldet und von Arbeitsminister Erkki Nghimtina verabschiedet worden, wonach sie auf alle im Baugewerbe tätigen Betriebe zutreffen, unabhängig davon, wem der Betreib gehört oder wie groß er ist. Wenn der Mindestlohn von 16,94 N$ pro Stunde auf unausgebildete Arbeiter zutrifft, so trifft der höchste angegebene Stundenlohn von 49,79 N$ auf Stahlvorarbeiter und Schweißer zu.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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