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Ministerium erklärt Farmliste

Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung hat betont, alle Landbesitzer deren Grund und Boden im Katasteramt eingetragen ist, müssten sich beim Ministerium zwecks der geplanten Einführung einer Bodensteuer registrieren.

Windhoek - Wie der stellvertretende Chefabschätzer des Ministeriums, Rigava Mackay, gestern auf Anfrage der AZ mitteilte, müssten sich alle Landeigentümer ungeachtet der Größe des von ihnen besessenen Bodens registrieren lassen, sofern dieser im Grundbuchamt eingetragen ist. Mackay wollte damit Zweifel an einer Liste des Ministerium widerlegen, die heute in den drei Tageszeitungen Namibias veröffentlicht wird und die Namen von über 4000 Farmen enthält, deren Eigentümer bisher angeblich nicht die erwünschten Angaben über sich und ihre Farm gemacht haben.


Die Liste enthält zahlreiche Eintragungen, bei denen der aufgeführte Grundbesitz weniger als fünf Hektar beträgt. Dieser Sachverhalt hatte bei dem Namibischen Landwirtschaftsverband (NLU) den Verdacht ausgelöst, der Regierung fehle eine klare Definition für Farmen, weshalb auch "Kleinsiedlungen und Parzellen" in die Liste aufgenommen wurden, die nicht als Farmen gelten könnten.


Mackay wies in seiner Erklärung darauf hin, die Größe des Grundbesitzes sei im Rahmen des Bodensteuer-Programmes irrelevant. "Alle Landbesitzer, deren Boden im Katasteramt eingetragen ist, müssen dem Ministerium schriftliche Angaben über die Größe, den Namen, die geographische Lage und den Eigentümer des jeweiligen Grund und Bodens machen", sagte er. Dieser Vorgang sei aus "Inventurgründen" notwendig, damit die Informationen des Grundbuchamtes kontrolliert werden könnten.


"Die Tatsache, dass sich auf unserer Liste viele kleine Landflecken befinden bedeutet nicht, dass deren Eigentümer später auch eine Bodensteuer zahlen müssen", sagte Mackay. Die Höhe der Bodensteuer orientiert sich neben der geographischen Lage und dem damit verbundenen Nutzungspotential vor allem an der Größe einer Landeinheit. Mackay zufolge müssten sich folglich Eigentümer kleiner Landteile nicht fürchten, dass sie künftig eine Bodensteuer entrichten müssten, "obwohl ihr Grundbesitz im kommerziellen Farmgebiet liegt und sie deshalb auch bei meinem Ministerium Informationen über ihren Grundbesitz einreichen müssen".


Die NLU hatte die angeblich mangelhafte Resonanz auf den Registrierungs-Aufruf unter anderem darauf zurückgeführt, viele Eigentümer von kleinen Landeinheiten, die vom Ministerium "unverständlicher Weise" als Farmen definiert würden hätten nicht gewusst, dass sie ihren Grundbesitz registrieren müssten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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