Ministerium in Erklärungsnot
Verwirrung um Auflagen bei Reisen mit Minderjährigen dauert an
Von Marc Springer
Windhoek
In einer Gegendarstellung vom Freitag betont die amtierende Staatssekretärin des Ministeriums, Anette Bayer Forsingdal, es bestehe „keine gesetzliche Verpflichtung“ für Eltern, die volle Geburtsurkunde ihrer Kinder mitzuführen, wenn sie mit denen innerhalb von Namibia reisen. Ferner gelte keine Vorschrift, wonach verheiratete oder alleinerziehende Eltern die schriftliche Zustimmung des (Ex)Partners dabeihaben müssten, wenn sie ohne diesen mit den gemeinsamen Kindern national auf Reisen gingen.
Gleichzeitig jedoch weist sie darauf hin, dass Immigrationsbeamte gesetzlich befugt seien, nach einer Geburts- oder Hochzeitsurkunde zu verlangen, um bei Bedarf die Identität von Kindern bzw. deren Schutzbefohlenen festzustellen. Ferner sei es „ratsam“, bei Überquerung der Grenze die Geburtsurkunde und schriftliche Zustimmung eines eventuell abwesenden Elternteils vorzulegen, weil dies von einigen Nachbarländern gefordert werde.
Ob dies auch bei der Ein- oder Ausreise von namibischer Seite verlangt wird, lässt die Erklärung offen. In einer Mitteilung an namibische Botschaften im Ausland spricht das Ministerium lediglich die „Empfehlung“ an angehende Besucher aus, die Geburtsurkunde ihrer Kinder mitzuführen. Außerdem sei es „ratsam“, die schriftliche Zustimmung des (Ex)Partners einzuholen, wenn diese(r) die Kinder nicht auf der Reise begleitet. Sofern einer der beiden Elternteile verstorben sei, müsse dieses „eventuell“ an Hand einer Todesbescheinigung nachgewiesen werden.
Die an namibische Botschaften gerichtete Mitteilung des Innenministeriums verweist darauf, dass die Auflagen dem Kampf gegen Kinderhandel dienen und „in einigen Ländern“ des afrikanischen Subkontinents gelten würden. Ob Namibia inzwischen auch dazu gehört und von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die genannten Dokumente verlangt, bleibt ungeklärt.
Die in Südafrika bereits wieder gelockerten Bestimmungen waren vor allem von der Reisebranche heftig kritisiert worden, weil sie Touristen administrative Unannehmlichkeiten verursachen würden. So sei es für Alleinerziehende oft schwierig, die schriftliche Einwilligung des meist entfremdeten oder abwesenden Ex-Partners zu erlangen, wenn sie mit den gemeinsamen Kindern auf Reise gehen wollten.
In diversen Fällen hätten vor allem Frauen eine gerichtliche Verfügung erwirken müssen, nachdem sich die ihnen feindlich gesinnten Ex-Männer offenbar aus Rachemotiven heraus geweigert hätten, ihre Zustimmung für eine Auslandsreise der Kinder zu erteilen.
Windhoek
In einer Gegendarstellung vom Freitag betont die amtierende Staatssekretärin des Ministeriums, Anette Bayer Forsingdal, es bestehe „keine gesetzliche Verpflichtung“ für Eltern, die volle Geburtsurkunde ihrer Kinder mitzuführen, wenn sie mit denen innerhalb von Namibia reisen. Ferner gelte keine Vorschrift, wonach verheiratete oder alleinerziehende Eltern die schriftliche Zustimmung des (Ex)Partners dabeihaben müssten, wenn sie ohne diesen mit den gemeinsamen Kindern national auf Reisen gingen.
Gleichzeitig jedoch weist sie darauf hin, dass Immigrationsbeamte gesetzlich befugt seien, nach einer Geburts- oder Hochzeitsurkunde zu verlangen, um bei Bedarf die Identität von Kindern bzw. deren Schutzbefohlenen festzustellen. Ferner sei es „ratsam“, bei Überquerung der Grenze die Geburtsurkunde und schriftliche Zustimmung eines eventuell abwesenden Elternteils vorzulegen, weil dies von einigen Nachbarländern gefordert werde.
Ob dies auch bei der Ein- oder Ausreise von namibischer Seite verlangt wird, lässt die Erklärung offen. In einer Mitteilung an namibische Botschaften im Ausland spricht das Ministerium lediglich die „Empfehlung“ an angehende Besucher aus, die Geburtsurkunde ihrer Kinder mitzuführen. Außerdem sei es „ratsam“, die schriftliche Zustimmung des (Ex)Partners einzuholen, wenn diese(r) die Kinder nicht auf der Reise begleitet. Sofern einer der beiden Elternteile verstorben sei, müsse dieses „eventuell“ an Hand einer Todesbescheinigung nachgewiesen werden.
Die an namibische Botschaften gerichtete Mitteilung des Innenministeriums verweist darauf, dass die Auflagen dem Kampf gegen Kinderhandel dienen und „in einigen Ländern“ des afrikanischen Subkontinents gelten würden. Ob Namibia inzwischen auch dazu gehört und von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die genannten Dokumente verlangt, bleibt ungeklärt.
Die in Südafrika bereits wieder gelockerten Bestimmungen waren vor allem von der Reisebranche heftig kritisiert worden, weil sie Touristen administrative Unannehmlichkeiten verursachen würden. So sei es für Alleinerziehende oft schwierig, die schriftliche Einwilligung des meist entfremdeten oder abwesenden Ex-Partners zu erlangen, wenn sie mit den gemeinsamen Kindern auf Reise gehen wollten.
In diversen Fällen hätten vor allem Frauen eine gerichtliche Verfügung erwirken müssen, nachdem sich die ihnen feindlich gesinnten Ex-Männer offenbar aus Rachemotiven heraus geweigert hätten, ihre Zustimmung für eine Auslandsreise der Kinder zu erteilen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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