Ministerium schließt Ausnahmen aus
Das Transportministerium hat angesichts anhaltender Nachfragen erneut betont, dass es seit dem 1. Juni dieses Jahres unter keinen Umständen weitere Anträge von Personen berücksichtigen wird, die ein linksgesteuertes Fahrzeug in Namibia anmelden wollen.
Windhoek - Wie Wilfried Brock, Leiter der Informationsabteilung des Namibia Traffic Information System (Natis), gestern auf Anfrage mitteilte, gehe der entsprechende Erlass auf eine Entscheidung auf Sadc-Ebene zurück. Im Rahmen dieses Beschlusses sei es in allen Ländern der Staatengemeinschaft (mit Ausnahme von Angola und der Demokratischen Republik Kongo, wo Rechtsverkehr herrscht) seit dem 1. Januar 2003 untersagt, bei den zuständigen Behörden Autos mit Linkssteuerung zu registrieren.
Die relevante Verordnung sei aus Gründen der Verkehrssicherheit eingeführt worden, weil es "Fahrern von linksgesteuerten Autos im Linksverkehr generell und beim Überholen speziell schwerer fällt, die Übersicht zu behalten". Gleichzeitig verwies Brock darauf, dass die Natis keine Statistik über die Anzahl linksgesteuerter Fahrzeuge im Lande führe und er deshalb nicht sagen könne, wie viele dieser Wagen es hier zu Lande gibt oder ob deren Fahrer überproportional häufig an Verkehrsunfällen beteiligt waren.
"Diese Neuregelung gilt nur für Fahrzeughalter, die nach dem 1. Januar 2003 einen linksgesteuerten Wagen anmelden wollten", betonte Brock. Dementsprechend könnten Eigentümer von linksgesteuerten Pkws, die bereits registriert sind, diese weiterhin nutzen und auch ohne weitere Sondergenehmigung an dritte Parteien weiterverkaufen.
Brock zufolge ist er sich nicht sicher, ob es in Namibia eine Möglichkeit gibt, das Lenkrad von linksgesteuerten Fahrzeugen auf die Rechte Seite versetzen zu lassen. Grundsätzlich jedoch würden die Hersteller sämtlicher Automarken, die in Namibia angeboten werden (mit Ausnahme von Chevrolets, die von General Motors nur mit Linkssteuerung ausgestattet und bei Barden Motors in Windhoek umgerüstet werden) die Autos mit Rechtssteuerung versehen, die für den Export in Länder mit Linksverkehr bestimmt seien. Dies gelte auch für Lieferanten, die ihre Fahrzeuge nicht in Südafrika montieren lassen.
"Ich habe wiederholt Anrufe von Leuten erhalten, die nach der Sperrfrist ein Auto mit Linkssteuerung gekauft oder ein solches geerbt hatten und dieses bei Natis registrieren wollten", sagte Brock. Diese Bewerber habe er vor dem 1. Juni immer an das Transportministerium verwiesen, das vor diesem Ultimatum in Ausnahmefällen auch eine Zulassung für linksgesteuerte Autos genehmigt hat.
Diese Ausnahmen werden nun nicht mehr gemacht. Wie Philip Amunyela vom Transportministerium mitteilte, sei das Verbot gegen linksgesteuerte Fahrzeuge allgemeingültig und sollten deren Eigentümer seit dem 1. Juni "gar nicht erst versuchen, eine Sondergenehmigung zu beantragen". Zu dem grundsätzlichen Verbot gegen die Anmeldung von linksgesteuerten Autos hat sich das Ministerium offensichtlich auf Grund der Flut von Bewerbungen auf eine Sondergenehmigung veranlasst gesehen.
Windhoek - Wie Wilfried Brock, Leiter der Informationsabteilung des Namibia Traffic Information System (Natis), gestern auf Anfrage mitteilte, gehe der entsprechende Erlass auf eine Entscheidung auf Sadc-Ebene zurück. Im Rahmen dieses Beschlusses sei es in allen Ländern der Staatengemeinschaft (mit Ausnahme von Angola und der Demokratischen Republik Kongo, wo Rechtsverkehr herrscht) seit dem 1. Januar 2003 untersagt, bei den zuständigen Behörden Autos mit Linkssteuerung zu registrieren.
Die relevante Verordnung sei aus Gründen der Verkehrssicherheit eingeführt worden, weil es "Fahrern von linksgesteuerten Autos im Linksverkehr generell und beim Überholen speziell schwerer fällt, die Übersicht zu behalten". Gleichzeitig verwies Brock darauf, dass die Natis keine Statistik über die Anzahl linksgesteuerter Fahrzeuge im Lande führe und er deshalb nicht sagen könne, wie viele dieser Wagen es hier zu Lande gibt oder ob deren Fahrer überproportional häufig an Verkehrsunfällen beteiligt waren.
"Diese Neuregelung gilt nur für Fahrzeughalter, die nach dem 1. Januar 2003 einen linksgesteuerten Wagen anmelden wollten", betonte Brock. Dementsprechend könnten Eigentümer von linksgesteuerten Pkws, die bereits registriert sind, diese weiterhin nutzen und auch ohne weitere Sondergenehmigung an dritte Parteien weiterverkaufen.
Brock zufolge ist er sich nicht sicher, ob es in Namibia eine Möglichkeit gibt, das Lenkrad von linksgesteuerten Fahrzeugen auf die Rechte Seite versetzen zu lassen. Grundsätzlich jedoch würden die Hersteller sämtlicher Automarken, die in Namibia angeboten werden (mit Ausnahme von Chevrolets, die von General Motors nur mit Linkssteuerung ausgestattet und bei Barden Motors in Windhoek umgerüstet werden) die Autos mit Rechtssteuerung versehen, die für den Export in Länder mit Linksverkehr bestimmt seien. Dies gelte auch für Lieferanten, die ihre Fahrzeuge nicht in Südafrika montieren lassen.
"Ich habe wiederholt Anrufe von Leuten erhalten, die nach der Sperrfrist ein Auto mit Linkssteuerung gekauft oder ein solches geerbt hatten und dieses bei Natis registrieren wollten", sagte Brock. Diese Bewerber habe er vor dem 1. Juni immer an das Transportministerium verwiesen, das vor diesem Ultimatum in Ausnahmefällen auch eine Zulassung für linksgesteuerte Autos genehmigt hat.
Diese Ausnahmen werden nun nicht mehr gemacht. Wie Philip Amunyela vom Transportministerium mitteilte, sei das Verbot gegen linksgesteuerte Fahrzeuge allgemeingültig und sollten deren Eigentümer seit dem 1. Juni "gar nicht erst versuchen, eine Sondergenehmigung zu beantragen". Zu dem grundsätzlichen Verbot gegen die Anmeldung von linksgesteuerten Autos hat sich das Ministerium offensichtlich auf Grund der Flut von Bewerbungen auf eine Sondergenehmigung veranlasst gesehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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