Miserables Bild
Sie haben es wieder geschafft. Grenz- oder eben Einwanderungsbeamte des Innenministeriums haben durch die Einkerkerung einer Minderjährigen über sieben Tage nicht nur gegen die namibische Verfassung verstoßen, sie haben vielmehr durch ihre Begründung für die Verhaftung, die Verdächtige falle durch ihr "nicht-namibisches Aussehen" auf, das Entsetzen des Richters, der namibischen Öffentlichkeit und der angesehenen Tageszeitung im Kapland, "Cape Times", geweckt (Bericht auf Seite 3).
Es versteht sich von selbst, dass der Sprecher des namibischen Innenministeriums die Zeugenaussage des Vormunds vor Gericht, dass die Grenzbeamten das "nicht-namibische Aussehen" der Minderjährigen zum Verhaftungsgrund erhoben hätten, nicht wahrhaben will. Denn diese Begründung spottet jeder Beschreibung. Aber Mavis Gibson im Richterstuhl hat die Aussage dennoch ernst genommen, denn sie gehört zur eidesstattlichen Erklärung des Vormunds der Vierzehnjährigen.
Namibia muss sich als friedliches Land gegen großen Andrang illegaler Einwanderer wehren. Dazu gibt es eine gesetzliche Handhabe. Aber inkompetente Beamte des Innenministeriums sind weder mit dem einschlägigen Minderjährigenschutz noch mit vernünftiger Öffentlichkeitsarbeit vertraut.
Deshalb müssen Geschädigte das Ministerium immer wieder vor Gericht verklagen.
Es versteht sich von selbst, dass der Sprecher des namibischen Innenministeriums die Zeugenaussage des Vormunds vor Gericht, dass die Grenzbeamten das "nicht-namibische Aussehen" der Minderjährigen zum Verhaftungsgrund erhoben hätten, nicht wahrhaben will. Denn diese Begründung spottet jeder Beschreibung. Aber Mavis Gibson im Richterstuhl hat die Aussage dennoch ernst genommen, denn sie gehört zur eidesstattlichen Erklärung des Vormunds der Vierzehnjährigen.
Namibia muss sich als friedliches Land gegen großen Andrang illegaler Einwanderer wehren. Dazu gibt es eine gesetzliche Handhabe. Aber inkompetente Beamte des Innenministeriums sind weder mit dem einschlägigen Minderjährigenschutz noch mit vernünftiger Öffentlichkeitsarbeit vertraut.
Deshalb müssen Geschädigte das Ministerium immer wieder vor Gericht verklagen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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