Missbrauch führt zu Entlassungen
Polizeichef Ndeitunga äußert sich zur Polizeigewalt
Von Frank Steffen, Windhoek
Der namibische Polizeichef, General-Leutnant Sebastian Ndeitunga, stellte in Windhoek klar, dass er das Vorgehen seiner Kollegen nicht grundsätzlich verurteilen könne: „Aber ich kann es genauso wenig grundsätzlich gutheißen, nur weil es sich um Polizisten handelt. Auch Polizisten müssen sich dem Gesetz beugen und sind somit der Öffentlichkeit Verantwortung schuldig.“
Es besorge ihn, dass in der Presse, vor allem aber in den elektronischen Medien viel über die Gewaltbereitschaft der Polizei diskutiert werde und dabei ernsthafte Vorwürfe betreffs der „brutalen“ Gewaltanwendung seitens der Polizei erhoben würden. Er sei sich darüber im Klaren, dass Polizisten auch „nur Menschen mit Fehlern“ seien. Einige der Polizisten seien verwarnt worden und weitere würden verwarnt werden, falls sie ihre Autorität missbrauchen. „Die Behauptung, dass der Polizei-Generalinspekteur nur zuschaut und keine Maßnahmen ergreift, ist unsinnig und wird daher hiermit aufs Schärfste dementiert!“
Alle Fälle der Gewaltanwendung seitens der Polizei würden untersucht, doch müsse eine solche Untersuchung ordentlich abgeschlossen werden, bevor sie dem General-Staatsankläger vorgelegt werden könne. Es obliege dem Staatsankläger, solche Fälle gerichtlich zu verfolgen. Allerdings liege es im Ermessen der Polizei, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, selbst wenn der Staat keine Klage erhebe.
Während des Jahres 2019-20 habe die Polizei 116 Fälle der Gewaltanwendung gegen Privatpersonen untersucht. 56 Polizisten oder Polizistinnen seien infolge dieser Untersuchungen entlassen worden - 41 Beamte seinen momentan vom Dienst suspendiert. Er bitte die Medien um Hilfe bei der Aufklärung der Bürger, denn „entgegen der öffentlichen Auffassung, ermutigt die Polizei ihre Beamten nicht, Gewalt anzuwenden“.
Er wies auf dienstbezogene Herausforderungen hin: „Polizisten haben es oft mit angetrunkenen oder berauschten Menschen zu tun, die sich widerspenstig und ungefügig zeigen. Sie gehen ohne Provokation auf Beamte los.“ Er erinnerte an zwei Brüder, die sich in der vergangenen Woche vor ihrer Festnahme wehrten. Einer der Betroffenen ging dabei mit einer Axt auf einen der Polizisten los und verletzte diesen ernsthaft am Kopf.
Die Polizei in der Erongo-Region bittet nun um Hilfe bei der Fahndung nach dem 30 bis 36 Jahre alten Absai Haulofu, einer der besagten Brüder, die wegen versuchten Mordes, Beschädigung von Staatseigentum, Haftverweigerung und Behinderung der Staatsgewalt angeklagt werden sollen. Der Vorfall hatte sich am 2. September gegen 10 Uhr in der Bernard-Tjeriko-Straße in Mondesa (Swakopmund) zugetragen - Haulofu stammt aus dem Dorf Ongombe-Yaola bei Omungwelume (Ohangwena-Region).
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Der namibische Polizeichef, General-Leutnant Sebastian Ndeitunga, stellte in Windhoek klar, dass er das Vorgehen seiner Kollegen nicht grundsätzlich verurteilen könne: „Aber ich kann es genauso wenig grundsätzlich gutheißen, nur weil es sich um Polizisten handelt. Auch Polizisten müssen sich dem Gesetz beugen und sind somit der Öffentlichkeit Verantwortung schuldig.“
Es besorge ihn, dass in der Presse, vor allem aber in den elektronischen Medien viel über die Gewaltbereitschaft der Polizei diskutiert werde und dabei ernsthafte Vorwürfe betreffs der „brutalen“ Gewaltanwendung seitens der Polizei erhoben würden. Er sei sich darüber im Klaren, dass Polizisten auch „nur Menschen mit Fehlern“ seien. Einige der Polizisten seien verwarnt worden und weitere würden verwarnt werden, falls sie ihre Autorität missbrauchen. „Die Behauptung, dass der Polizei-Generalinspekteur nur zuschaut und keine Maßnahmen ergreift, ist unsinnig und wird daher hiermit aufs Schärfste dementiert!“
Alle Fälle der Gewaltanwendung seitens der Polizei würden untersucht, doch müsse eine solche Untersuchung ordentlich abgeschlossen werden, bevor sie dem General-Staatsankläger vorgelegt werden könne. Es obliege dem Staatsankläger, solche Fälle gerichtlich zu verfolgen. Allerdings liege es im Ermessen der Polizei, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, selbst wenn der Staat keine Klage erhebe.
Während des Jahres 2019-20 habe die Polizei 116 Fälle der Gewaltanwendung gegen Privatpersonen untersucht. 56 Polizisten oder Polizistinnen seien infolge dieser Untersuchungen entlassen worden - 41 Beamte seinen momentan vom Dienst suspendiert. Er bitte die Medien um Hilfe bei der Aufklärung der Bürger, denn „entgegen der öffentlichen Auffassung, ermutigt die Polizei ihre Beamten nicht, Gewalt anzuwenden“.
Er wies auf dienstbezogene Herausforderungen hin: „Polizisten haben es oft mit angetrunkenen oder berauschten Menschen zu tun, die sich widerspenstig und ungefügig zeigen. Sie gehen ohne Provokation auf Beamte los.“ Er erinnerte an zwei Brüder, die sich in der vergangenen Woche vor ihrer Festnahme wehrten. Einer der Betroffenen ging dabei mit einer Axt auf einen der Polizisten los und verletzte diesen ernsthaft am Kopf.
Die Polizei in der Erongo-Region bittet nun um Hilfe bei der Fahndung nach dem 30 bis 36 Jahre alten Absai Haulofu, einer der besagten Brüder, die wegen versuchten Mordes, Beschädigung von Staatseigentum, Haftverweigerung und Behinderung der Staatsgewalt angeklagt werden sollen. Der Vorfall hatte sich am 2. September gegen 10 Uhr in der Bernard-Tjeriko-Straße in Mondesa (Swakopmund) zugetragen - Haulofu stammt aus dem Dorf Ongombe-Yaola bei Omungwelume (Ohangwena-Region).
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Kommentar
Allgemeine Zeitung
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