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Missbrauch von Minderjährigen bestraft
Missbrauch von Minderjährigen bestraft

Missbrauch von Minderjährigen bestraft

Von Marc Springer, Windhoek Bei seiner gestrigen Strafmaßverkündung ging Gerichtspräsident Petrus Damaseb ungewohnt detailliert auf die „herzzerreißenden“ Umstände der 23-jährigen Johanna Lukas ein, die zwischen Mai und Juni 2012 dem inzwischen in die Heimat geflohenen Südafrikaner Marthinus Pretorius (43) gegen Bezahlung die beiden Mädchen D. (damals 13 Jahre alt) und M. (damals 14) für sexuelle Dienste vermittelt und mehrmals zu seiner Wohnung in Vineta gebracht hat. Dabei wies Damaseb darauf hin, dass Lukas schon früh die Schule abgebrochen und drei Kinder habe, von denen eines während ihrer Untersuchungshaft gezeugt und geboren worden sei. Dieser Umstand allein zeige, dass sie „sehr infantil und unverantwortlich“ sei und „nicht die Konsequenzen ihres Handelns durchdenkt“. Außerdem hob Damaseb hervor, dass Lukas aus „von Armut und Missgeschick“ geprägten Verhältnissen stamme und bereits in jungem Alter zum Unterhalt ihrer Kinder und Geschwister habe beitragen müssen. Seit ihrer Verhaftung am 3. Oktober 2012 müsse sich nun die Mutter um ihre Kinder kümmern, die nach eigener Aussage mit dieser Aufgabe komplett überfordert sei. Obwohl die „traurigen Umstände“ der Angeklagten keine Rechtfertigung für ihre Straftaten seien, würden sie dennoch Anlass zur Gnade und damit Grund für eine Abweichung von der für Vergewaltigung vorgeschriebenen Mindeststrafe von 15 Jahren Haft geben. Darüber hinaus ließ Damaseb als mildernde Umstände gelten, dass sie nicht vorbestraft ist, zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war und fast drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat. Gleichzeitig jedoch wertete es der Richter als erschwerenden Faktor, dass Lukas die Vorwürfe bis zuletzt geleugnet und angegeben hatte, nur D. ein Mal zum Haus von Pretorius gebracht zu haben, nachdem ihr mitgeteilt worden sei, dieser wolle eine Hilfsorganisation für unterprivilegierte Kinder gründen. Aus dieser Darstellung werde deutlich, dass sie keine Reue für ihre Taten zeige und die von ihr angebotene Entschuldigung nicht aufrichtig sei. Ferner kam er zu dem Ergebnis, dass Lukas aus Habgier gehandelt und dabei die Armut der beiden Opfer ausgenutzt habe. Dabei habe sie dem Wohlergehen der beiden minderjährigen Mädchen wenig Beachtung geschenkt, indem sie die Kinder mit dem Versprechen einer Bezahlung gefügig gemacht und so Beihilfe zu ihrer sexuellen Ausbeutung durch Pretorius geleistet habe. Ungeachtet dessen hob Damaseb jedoch auch hervor, dass Lukas reformfähig sei und im Interesse ihrer drei Kinder von einer allzu langen Gefängnisstrafe verschont werden müsse. Folglich verurteilte er sie wegen Kinderhandels in fünf Fällen zu jeweils fünf Jahren Haft und wegen Vergewaltigung in vier Fällen zu jeweils acht Jahren Freiheitsentzug. Weil Lukas einen Großteil dieser einzelnen Haftstrafen parallel verbüßen wird, summiert sich ihre Gesamtstrafe auf nur 13 Jahre Gefängnis. Staatsanwältin Innocentia Nyoni hat Berufung gegen das angeblich unverhältnismäßig milde Strafmaß angekündigt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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