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Mißverstand
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Notmaßnahmen 30 Tage in Kraft
Frank Steffen
Windhoek (ste) • Gestern beschwerte sich ein Reisebüro bei der AZ, nachdem das bundesdeutsche Außenamt, den ausgerufenen Notstand in Namibia auf ihrer Webseite für sechs Monate als gültig erklärt haben soll. Der am Vortag im Parlament gutgeheißene Antrag der Vizepremier- und Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah, den Notstand für sechs Monate zu verlängern, sei missverstanden worden.

In der Tat wurden die 30-tägigen Notmaßnahmen durch den Notstand legitimiert, waren aber deswegen nicht sechs Monate lang in Kraft getreten. In einem telefonischen Gespräch mit der AZ bestätigte der namibische Innenminister Frans Kapofi, dass die Maßnahmen, die der namibische Präsident Hage Geingob am vergangenen Samstag angekündigt hatte, weiterhin nur für 30 Tage seit dem besagten Samstag gelten.

„Im Falle des Notstands verhält es sich ein wenig anders. In dem Moment, wo der Präsident den Notstand verkündet hatte, blieb dieser nur sieben Tage in Kraft. Da aber das Parlament diesen Notstand binnen der sieben Tage mit einer zweidrittel Mehrheit bekräftigt hat, bleibt der Notstand nun, wie in der Verfassung verankert, für sechs Monate gültig. Das hat nichts mit den vom Präsidenten erklärten Maßnahmen zu tun, die bleiben 30 Tage lang gültig. Wir haben nun allerdings die Möglichkeit, die Dauer der Maßnahmen nach 30 Tagen zu verlängern, wenn es uns die Umstände so diktieren“, verdeutlichte Kapofi.

Es liege in der Art einer solchen Ausnahmesituation, dass sich die Umsetzung der Notmaßnahmen nachteilig auf die Rechte des Einzelnen auswirken könnte. Darum sei es wichtig diese Maßnahmen durch den Notstand erzwingen zu können. Die Abgeordneten hatten dem Antrag stattgegeben, wodurch der Notstand rückwirkend ab dem 17. März bis zum 17. September 2020 andauert.

Das Außenamt hatte daraufhin gewarnt, dass der „nationale Notstand für bis zu sechs Monate“ gültig sein könne, ohne auch darauf hinzuweisen, dass die damit verbundenen Maßnahmen vorerst nur für 30 Tage gelten würden. So wurden Urlauber vorm „Travel Ban“ und der Aussetzung von Visa gewarnt, sowie vor Grenzkontrollstellen, inländischen Kontrollpunkten, usw. - eben die Notmaßnahmen, die Geingob am vergangenen Samstag angeordnet hatte, damit die Verbreitung des Coronavirus COVID-19 in Namibia aufgehalten werden kann.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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