Missverständnis hat Folgen
Unternehmen erfüllt Auftrag der keiner war – Klage abgewiesen
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund der am Freitag von Richterin Hannelie Prinsloo abgewiesenen Klage war das Vorhaben der Antragsgegner, für 555 Millionen N$ ein neues Hauptquartier für das Justizministerium zu errichten und zeitgleich neue Räumlichkeiten für den Regierungsanwalt und die Generalstaatsanwaltschaft für jeweils 380 Millionen N$ und 391 Millionen N$ zu schaffen.
Das klageführende Unternehmen South Haven Investments wurde nach eigener Darstellung am 9. Februar 2016 vom damaligen Staatssekretär des Ministeriums Issaskar Ndjoze offiziell beauftragt einen Finanzplan für das Projekt zu erstellen und dieses in beratender Eigenschaft zu begleiten. Laut Kläger hätten sie dieses Angebot am 19. Februar formal angenommen und in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen anschließend den gewünschten Finanzplan erarbeitet den sie am 11. April vorgelegt hätten.
Obwohl die Antragsteller damit ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hätten, sei ihnen das Ministerium bis heute die dafür berechnete Summe von 5,3 Millionen N$ schuldig geblieben. Da die Beklagten die zuvor geschlossene Vereinbarung nicht aufgekündigt hätten, habe diese weiter Bestand und sei das Ministerium juristisch verpflichtet die Kläger für ihren Arbeitsaufwand zu entschädigen.
Das Ministerium hatte sich diesem Gesuch auf zwei Ebenen widersetzt. Zum einen hatte es argumentiert, es habe nie eine verbindliche Auftragsvergabe, sondern lediglich eine Vereinbarung mit Staatssekretär Ndjoze bestanden. Diese lasse sich jedoch juristisch nicht durchsetzen, weil der Auftrag nur von der damals zuständigen und inzwischen durch den Beschaffungsrat abgelösten Vergabekommission hätte zuerkannt werden dürfen. Ohne dessen vertraglich fixierte Zustimmung hätten die Kläger folglich nicht mit der Umsetzung des Auftrags beginnen dürfen und könnten auch kein Geld für geleistete Arbeit einfordern.
Des Weiteren bringt Staatssekretär Ndjoze in einer eidesstattlichen Erklärung vor, der von South Haven abgelieferte Finanzplan sei „defekt und inhaltlich ungenügend“ gewesen weil er ohne Beteiligung des Ministeriums zustande gekommen sei. Deshalb würde viel relevante Information fehlen und sei der Finanzbericht insgesamt derart lückenhaft, dass für ihn keine Bezahlung verlangt werden könne.
Ndjoze erklärt sich diesen Umstand damit, dass South Haven „überhastet“ vorgegangen sei und versucht habe, in kürzester Zeit einen Bericht abzugeben und in Rechnung zu stellen. Ferner macht auch er deutlich, dass die Kläger keine Vollmacht gehabt hätten, weil er in seinem Schreiben vom 9. Februar lediglich die Absicht formuliert habe, eine Finanzplanung für die drei Bauprojekte erstellen zu lassen. Dies sei jedoch bestenfalls eine Nachfrage und keine Auftrag gewesen, weshalb South Haven auch nicht ohne Legitimierung der Vergabekommission die Arbeit hätte aufnehmen dürfen.
Nachdem Richterin Prinsloo dieser Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat, verbleibt in dem Rechtsstreit nun nur noch die Entscheidung über eine Gegenforderung des Ministeriums. Darin beantragt jenes, das von South Haven offenbar als Auftrag missverstandene Angebot des Staatssekretärs für null und nichtig zu erklären.
Hintergrund der am Freitag von Richterin Hannelie Prinsloo abgewiesenen Klage war das Vorhaben der Antragsgegner, für 555 Millionen N$ ein neues Hauptquartier für das Justizministerium zu errichten und zeitgleich neue Räumlichkeiten für den Regierungsanwalt und die Generalstaatsanwaltschaft für jeweils 380 Millionen N$ und 391 Millionen N$ zu schaffen.
Das klageführende Unternehmen South Haven Investments wurde nach eigener Darstellung am 9. Februar 2016 vom damaligen Staatssekretär des Ministeriums Issaskar Ndjoze offiziell beauftragt einen Finanzplan für das Projekt zu erstellen und dieses in beratender Eigenschaft zu begleiten. Laut Kläger hätten sie dieses Angebot am 19. Februar formal angenommen und in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen anschließend den gewünschten Finanzplan erarbeitet den sie am 11. April vorgelegt hätten.
Obwohl die Antragsteller damit ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hätten, sei ihnen das Ministerium bis heute die dafür berechnete Summe von 5,3 Millionen N$ schuldig geblieben. Da die Beklagten die zuvor geschlossene Vereinbarung nicht aufgekündigt hätten, habe diese weiter Bestand und sei das Ministerium juristisch verpflichtet die Kläger für ihren Arbeitsaufwand zu entschädigen.
Das Ministerium hatte sich diesem Gesuch auf zwei Ebenen widersetzt. Zum einen hatte es argumentiert, es habe nie eine verbindliche Auftragsvergabe, sondern lediglich eine Vereinbarung mit Staatssekretär Ndjoze bestanden. Diese lasse sich jedoch juristisch nicht durchsetzen, weil der Auftrag nur von der damals zuständigen und inzwischen durch den Beschaffungsrat abgelösten Vergabekommission hätte zuerkannt werden dürfen. Ohne dessen vertraglich fixierte Zustimmung hätten die Kläger folglich nicht mit der Umsetzung des Auftrags beginnen dürfen und könnten auch kein Geld für geleistete Arbeit einfordern.
Des Weiteren bringt Staatssekretär Ndjoze in einer eidesstattlichen Erklärung vor, der von South Haven abgelieferte Finanzplan sei „defekt und inhaltlich ungenügend“ gewesen weil er ohne Beteiligung des Ministeriums zustande gekommen sei. Deshalb würde viel relevante Information fehlen und sei der Finanzbericht insgesamt derart lückenhaft, dass für ihn keine Bezahlung verlangt werden könne.
Ndjoze erklärt sich diesen Umstand damit, dass South Haven „überhastet“ vorgegangen sei und versucht habe, in kürzester Zeit einen Bericht abzugeben und in Rechnung zu stellen. Ferner macht auch er deutlich, dass die Kläger keine Vollmacht gehabt hätten, weil er in seinem Schreiben vom 9. Februar lediglich die Absicht formuliert habe, eine Finanzplanung für die drei Bauprojekte erstellen zu lassen. Dies sei jedoch bestenfalls eine Nachfrage und keine Auftrag gewesen, weshalb South Haven auch nicht ohne Legitimierung der Vergabekommission die Arbeit hätte aufnehmen dürfen.
Nachdem Richterin Prinsloo dieser Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat, verbleibt in dem Rechtsstreit nun nur noch die Entscheidung über eine Gegenforderung des Ministeriums. Darin beantragt jenes, das von South Haven offenbar als Auftrag missverstandene Angebot des Staatssekretärs für null und nichtig zu erklären.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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