Mit gefälschten Attesten erwischt
32-Jähriger soll Krankenscheine erstellt und Freunde in den Urlaub geschickt haben
Swakopmund (er) - Ein 32 Jahre alter Angestellter des Uran-Bergwerks Rössing in der Region Erongo bleibt bis auf weiteres in Untersuchungshaft, nachdem der Mann jetzt unter dem Verdacht verhaftet worden war, Krankenscheine bzw. Atteste von Swakopmunder Ärzten gefälscht und Bekannte gegen Entgelt in den Urlaub geschickt zu haben.
Der sonderbare Fall wurde jetzt von Erongo-Polizeisprecher Erastus Iikuyu bekanntgegeben. „Er ist ein dreister Fall“, sagte Iikuyu. Der Angeklagte Erich Kanyetu wurde am Montag wegen Betruges sowie Diebstahls dem Haftrichter am Magistratsgericht Swakopmund vorgeführt. Eine Kaution wurde verweigert.
Laut Iikuyu soll der Betrug zwischen März 2017 und März dieses Jahres stattgefunden haben. So soll Kanyetu die gestempelten „Rezepte“-Briefe von drei unterschiedlichen, praktizierenden Ärzten in Swakopmund erhalten haben. Ob er diese gestohlen oder gefälscht hat, konnte Iikuyu nicht sagen. Danach soll er ohne das Wissen oder die Zustimmung der Ärzte Krankenscheine ausgestellt haben. Pro Krankenschein habe er etwa 300 N$ verlangt. Die „Kunden“ seien Angestellte des Bergwerks oder von Hotels gewesen. „Wir wurden auf den Fall aufmerksam gemacht und haben in der Wohnung des Angeklagten die Briefköpfe von einigen Ärzten sichergestellt“, so Iikuyu.
Bei seinem ersten Gerichtsauftritt am Montag erhob Staatsanwältin Tuaundamuje Latoya Katjitundu Einspruch gegen die Freilassung auf Kaution. „Die Staatsanwaltschaft ist unter dem Eindruck, dass der Angeklagte die Ermittlungen beeinflussen kann, die zu diesem Zeitpunkt noch sehr frisch sind“, sagte sie.
Kanyetus Anwalt Monty Karuaihe stimmte damit nicht überein: „Der Angeklagte ist ein guter Kandidat für Kaution mit verschiedenen Bedingungen. Er ist ein Arbeiter und sorgt für seine Familie. Dies ist nicht ein solcher Fall, in dem Kaution verweigert werden soll“, sagte er. Katjitundu entgegnete lediglich, dass der Angeklagte einen formellen Kautionsantrag stellen könne. „Die vorgeworfene Tat ist schwerwiegend“, sagte sie.
Richterin Chonchita Olivier entschied sich daraufhin gegen die Freilassung auf Kaution. Der Fall wurde auf den 11. April zwecks weiterer polizeilicher Ermittlungen vertagt. Iikuyu ruft indes Angestellte oder sonstige Personen auf, die Atteste von Kanyetu erhalten haben sollen, sich umgehend bei der Polizei zu melden. Wieviel Geld Kanyetu durch den Schwindel eingenommen hat, ist zurzeit nicht bekannt.
Der sonderbare Fall wurde jetzt von Erongo-Polizeisprecher Erastus Iikuyu bekanntgegeben. „Er ist ein dreister Fall“, sagte Iikuyu. Der Angeklagte Erich Kanyetu wurde am Montag wegen Betruges sowie Diebstahls dem Haftrichter am Magistratsgericht Swakopmund vorgeführt. Eine Kaution wurde verweigert.
Laut Iikuyu soll der Betrug zwischen März 2017 und März dieses Jahres stattgefunden haben. So soll Kanyetu die gestempelten „Rezepte“-Briefe von drei unterschiedlichen, praktizierenden Ärzten in Swakopmund erhalten haben. Ob er diese gestohlen oder gefälscht hat, konnte Iikuyu nicht sagen. Danach soll er ohne das Wissen oder die Zustimmung der Ärzte Krankenscheine ausgestellt haben. Pro Krankenschein habe er etwa 300 N$ verlangt. Die „Kunden“ seien Angestellte des Bergwerks oder von Hotels gewesen. „Wir wurden auf den Fall aufmerksam gemacht und haben in der Wohnung des Angeklagten die Briefköpfe von einigen Ärzten sichergestellt“, so Iikuyu.
Bei seinem ersten Gerichtsauftritt am Montag erhob Staatsanwältin Tuaundamuje Latoya Katjitundu Einspruch gegen die Freilassung auf Kaution. „Die Staatsanwaltschaft ist unter dem Eindruck, dass der Angeklagte die Ermittlungen beeinflussen kann, die zu diesem Zeitpunkt noch sehr frisch sind“, sagte sie.
Kanyetus Anwalt Monty Karuaihe stimmte damit nicht überein: „Der Angeklagte ist ein guter Kandidat für Kaution mit verschiedenen Bedingungen. Er ist ein Arbeiter und sorgt für seine Familie. Dies ist nicht ein solcher Fall, in dem Kaution verweigert werden soll“, sagte er. Katjitundu entgegnete lediglich, dass der Angeklagte einen formellen Kautionsantrag stellen könne. „Die vorgeworfene Tat ist schwerwiegend“, sagte sie.
Richterin Chonchita Olivier entschied sich daraufhin gegen die Freilassung auf Kaution. Der Fall wurde auf den 11. April zwecks weiterer polizeilicher Ermittlungen vertagt. Iikuyu ruft indes Angestellte oder sonstige Personen auf, die Atteste von Kanyetu erhalten haben sollen, sich umgehend bei der Polizei zu melden. Wieviel Geld Kanyetu durch den Schwindel eingenommen hat, ist zurzeit nicht bekannt.
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Allgemeine Zeitung
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