Mit Verzögerungstaktik gescheitert
Möller-Mordprozess wird wie geplant am 18. Oktober beginnen
Windhoek (ms) • In dem Prozess um den Mord an dem 50-jährigen Hans-Jörg Möller ist der Hauptangeklagte bei dem Versuch gescheitert, das Verfahren um ein Jahr aussetzen zu lassen.
Einen entsprechenden Antrag des Beschuldigten Panduleni Gotlieb (33) bezeichnete Richterin Dinnah Usiku gestern als „Verzögerungstaktik“. Dabei hob sie hervor, das Verfahren gegen die fünf Angeklagten hätte bereits vor einem Jahr beginnen sollen. Dass sich Gotlieb nach eigener Aussage noch nicht in die Prozessakte der Staatsanwaltschaft habe eingelesen und deshalb seinem Verteidiger Jarmaine Muchali keine Instruktionen habe geben können, habe er sich selbst zuzuschreiben.
Folglich verfügte die Richterin, dass das Verfahren wie ursprünglich geplant, am 18. Oktober mit der Klageerwiderung der Beschuldigten beginnen werde und der Tatverdächtige David Tashiya bis dahin einen neuen Verteidiger engagieren müsse. Dieser hatte am Dienstag seinen Anwalt Mese Tjituri entpflichtet und dies damit begründet, jener sei nicht seinen Anweisungen gefolgt.
Zuvor hatte Gotlieb angekündigt, er habe bisher keine Einsicht in die schriftlich protokollierten Beweismittel und eidesstattlichen Erklärungen von Zeugen der Anklage erlangt und benötige für das Studium der Akte zwischen acht und zwölf Monaten, weil er selbst nicht der englischen Sprache mächtig und auf deshalb auf die nur sporadisch verfügbare Hilfestellung eines Mitangeklagten angewiesen sei.
Tashiya und Gottlieb wird vorgeworfen, in gemeinschaftlicher Absicht mit ihren mutmaßlichen Komplizen David Shekundja (33), Malakia Shiweda (31) und Elly Hinaivali (33) in der Nacht zum 17. Juni 2016 in das Haus des deutschsprachigen Hans-Jörg Möller (50) in Walvis Bay eingedrungen zu sein. Dort sollen sie jenen durch einen Schuss in den Magen tödlich verletzt haben, als er seiner von den Eindringlingen gefesselten und mit einem Messer bedrohten Frau Carol-Ann zur Hilfe habe eilen wollen. Anschließend sollen die Täter diverse Wertsachen entwendet haben und geflohen sein (AZ berichtete).
Einen entsprechenden Antrag des Beschuldigten Panduleni Gotlieb (33) bezeichnete Richterin Dinnah Usiku gestern als „Verzögerungstaktik“. Dabei hob sie hervor, das Verfahren gegen die fünf Angeklagten hätte bereits vor einem Jahr beginnen sollen. Dass sich Gotlieb nach eigener Aussage noch nicht in die Prozessakte der Staatsanwaltschaft habe eingelesen und deshalb seinem Verteidiger Jarmaine Muchali keine Instruktionen habe geben können, habe er sich selbst zuzuschreiben.
Folglich verfügte die Richterin, dass das Verfahren wie ursprünglich geplant, am 18. Oktober mit der Klageerwiderung der Beschuldigten beginnen werde und der Tatverdächtige David Tashiya bis dahin einen neuen Verteidiger engagieren müsse. Dieser hatte am Dienstag seinen Anwalt Mese Tjituri entpflichtet und dies damit begründet, jener sei nicht seinen Anweisungen gefolgt.
Zuvor hatte Gotlieb angekündigt, er habe bisher keine Einsicht in die schriftlich protokollierten Beweismittel und eidesstattlichen Erklärungen von Zeugen der Anklage erlangt und benötige für das Studium der Akte zwischen acht und zwölf Monaten, weil er selbst nicht der englischen Sprache mächtig und auf deshalb auf die nur sporadisch verfügbare Hilfestellung eines Mitangeklagten angewiesen sei.
Tashiya und Gottlieb wird vorgeworfen, in gemeinschaftlicher Absicht mit ihren mutmaßlichen Komplizen David Shekundja (33), Malakia Shiweda (31) und Elly Hinaivali (33) in der Nacht zum 17. Juni 2016 in das Haus des deutschsprachigen Hans-Jörg Möller (50) in Walvis Bay eingedrungen zu sein. Dort sollen sie jenen durch einen Schuss in den Magen tödlich verletzt haben, als er seiner von den Eindringlingen gefesselten und mit einem Messer bedrohten Frau Carol-Ann zur Hilfe habe eilen wollen. Anschließend sollen die Täter diverse Wertsachen entwendet haben und geflohen sein (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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