Mit zweierlei Maß gemessen?
Die Fälle Berndt und Prof. Dr. von Plocki liegen zeitlich nah beieinander und beide sind strafrechtlich relevant, unterscheiden sich aber in ihrer Schwere und somit in der Straferwartung, falls es zu einer Verurteilung kommt. Herrn Berndt wird Vergewaltigung und vorsätzliche schwere Körperverletzung vorgeworfen, Herrn von Plocki Mord und fahrlässige Handhabung einer Waffe. Geht man von der Beweislage aus, so sind beim letztgenannten die Fakten härter und überzeugender als im ersten Fall. Nachdem der Vorwurf des versuchten Mordes in eine Mordanklage umgewandelt und die Kaution um N$ 17000 erhöht wurde, erhält von Plocki seinen Pass zurück und darf das Land verlassen.
Bei Herrn Berndt liegt die Behauptung einer Vergewaltigung des Klägers vor, die gerichtsmedizinisch bisher nicht nachgewiesen wurde, eine schlampige Ermittlung und eine Rechtsbeugung durch Verletzung der Rechte eines Beschuldigten. Hinzu kommt ein Richter, der mehrfach aus persönlichen und nicht nachvollziehbaren ermittlungstechnischen Gründen über einen Kautionsantrag nicht entscheiden will und der sich jetzt im Urlaub befindet. Herr Berndt lebt im Vergleich zu Herrn Prof. Dr. von Plocki in eher bescheidenen Verhältnissen und hat außer seiner Freiheit, Ehre und Integrität nicht so viel zu verlieren wie von Plocki, so dass die subjektiven Risiken, sich der namibischen Justiz zu entziehen, hier um ein vielfaches höher sind. Durch die Einbehaltung des Passes und strenge Kautionsauflagen tendiert das Fluchtrisiko bei Günter Berndt gegen Null.
Eine Beeinflussung des Klägers scheidet aus, da dieser ohnehin bereit ist, bei Zahlung von N$ 5000 seine Klage zurückzunehmen. Was Herr Berndt, falls er unschuldig ist, zu recht ablehnt, weil er auf Klärung dieser Angelegenheit besteht. Legt man den strengen Maßstab der Verfassung an, die ja noch vor wenigen Tagen gefeiert wurde, dann darf niemand willkürlicher Verhaftung oder Haft unterworfen werden/sein. Kopfschmerzen oder "Ich bin gedanklich heute nicht beim Fall und kann deshalb keine Entscheidung treffen" ist nicht im Sinne der Verfassung und kommt der Rechtsbeugung sehr nahe. Verfassungsfeiern und Verfassungswirklichkeit sind zwei verschiedene Realitäten, wobei man sich fragt, was es zu feiern gibt, wenn die Rechte nur auf dem Papier stehen.
Ein Richter, der bei der Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei sich der Beugung des Rechts schuldig macht, sollte sein Amt aufgeben. Die Justiz und die Richter sind unabhängig, sie unterliegen nur der Verfassung und den Gesetzen. Im Fall Berndt stimmen die Handlungen des Richters nicht mehr mit der Verfassung überein.
Erfreulich zu lesen, dass nun auch die Deutsche Botschaft ihre Pflicht wahrgenommen hat und dass man trotz Respektierung der richterlichen Unabhängigkeit etwas für den Beschuldigten unternehmen kann, wenn die Rechtsstaatlichkeit durch Verfassungsorgane verletzt wird. Denn eine von vielen Aufgaben einer Botschaft ist der Schutz der Staatsangehörigen des eigenen Staates. Die Rechtsbeugungen der namibischen Ermittlungsbehörden waren der Botschaft bekannt.
Klaus Eick, Windhoek
Bei Herrn Berndt liegt die Behauptung einer Vergewaltigung des Klägers vor, die gerichtsmedizinisch bisher nicht nachgewiesen wurde, eine schlampige Ermittlung und eine Rechtsbeugung durch Verletzung der Rechte eines Beschuldigten. Hinzu kommt ein Richter, der mehrfach aus persönlichen und nicht nachvollziehbaren ermittlungstechnischen Gründen über einen Kautionsantrag nicht entscheiden will und der sich jetzt im Urlaub befindet. Herr Berndt lebt im Vergleich zu Herrn Prof. Dr. von Plocki in eher bescheidenen Verhältnissen und hat außer seiner Freiheit, Ehre und Integrität nicht so viel zu verlieren wie von Plocki, so dass die subjektiven Risiken, sich der namibischen Justiz zu entziehen, hier um ein vielfaches höher sind. Durch die Einbehaltung des Passes und strenge Kautionsauflagen tendiert das Fluchtrisiko bei Günter Berndt gegen Null.
Eine Beeinflussung des Klägers scheidet aus, da dieser ohnehin bereit ist, bei Zahlung von N$ 5000 seine Klage zurückzunehmen. Was Herr Berndt, falls er unschuldig ist, zu recht ablehnt, weil er auf Klärung dieser Angelegenheit besteht. Legt man den strengen Maßstab der Verfassung an, die ja noch vor wenigen Tagen gefeiert wurde, dann darf niemand willkürlicher Verhaftung oder Haft unterworfen werden/sein. Kopfschmerzen oder "Ich bin gedanklich heute nicht beim Fall und kann deshalb keine Entscheidung treffen" ist nicht im Sinne der Verfassung und kommt der Rechtsbeugung sehr nahe. Verfassungsfeiern und Verfassungswirklichkeit sind zwei verschiedene Realitäten, wobei man sich fragt, was es zu feiern gibt, wenn die Rechte nur auf dem Papier stehen.
Ein Richter, der bei der Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei sich der Beugung des Rechts schuldig macht, sollte sein Amt aufgeben. Die Justiz und die Richter sind unabhängig, sie unterliegen nur der Verfassung und den Gesetzen. Im Fall Berndt stimmen die Handlungen des Richters nicht mehr mit der Verfassung überein.
Erfreulich zu lesen, dass nun auch die Deutsche Botschaft ihre Pflicht wahrgenommen hat und dass man trotz Respektierung der richterlichen Unabhängigkeit etwas für den Beschuldigten unternehmen kann, wenn die Rechtsstaatlichkeit durch Verfassungsorgane verletzt wird. Denn eine von vielen Aufgaben einer Botschaft ist der Schutz der Staatsangehörigen des eigenen Staates. Die Rechtsbeugungen der namibischen Ermittlungsbehörden waren der Botschaft bekannt.
Klaus Eick, Windhoek
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Allgemeine Zeitung
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