MKS-Transportrichtlinien genauer erläutert
Windhoek (sb) - Der Veterinärdienst des Umweltministeriums hat kürzlich die derzeitigen Regeln im Rahmen des Maul-und-Klauenseuche-Ausbruchs in den nördlichen Gebieten des Landes bekanntgeben. Die Seuche wurde im September vergangenen Jahres in der Kavango-Ost-Region gemeldet und hat sich daraufhin in den Regionen Kavango-West, Ohangwena, Oshiktoto und Oshana ausgebreitet. „Die betroffenen neun Bezirke wurden als infizierte Gebiete klassifiziert“, so die Erklärung. Die Regionen Kavongo-Ost, Kavango-West, Oshikoto, Ohangwena, Oshana, Omusati und Kunene (Nördlich des Veterinärzaunes) sowie Tsumkwe in der Otjozondjupa-Region seien indessen zu Disease Management Areas (DMAs) erklärt worden.
„Die Ein- und Ausfuhr von lebenden Paarhufern in und aus den DMAs sowie der Transport innerhalb dieser Gebiete zu Zuchtzwecken ist weiterhin untersagt“, heißt es ferner. Auch die Ausfuhr von Produkten wie nicht pasteurisierter Milch, unbehandelter Felle sowie Viehfutter aus den DMAS sei weiterhin untersagt. Erlaubt sei jedoch der Transport von Lebendvieh aus der MKS-freien-Zone zur direkten Schlachtung innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft und unter Aufsicht des Veterinärdienstes.
„Lebendvieh darf innerhalb der DMA’s unter strengen Auflagen zur Direktschlachtung transportiert werden“, heißt es ferner. Die Rinder müssen jedoch zwei Mal innerhalb der vergangenen sechs Wochen gegen die Maul-und-Klauenseuche geimpft und einer Voruntersuchung durch einen Beamten des Veterinärdienstes unterzogen worden sein. „Die Tiere müssen zudem mit offiziellen Ohrmarken (NamLITS-Marken) versehen sein und es muss ein offizielles Transportpermit eingeholt werden“, hieß es ferner. Auch in diesem Fall muss die Schlachtung innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft der Tiere unter Aufsicht des Veterinärdienstes erfolgen.
„Die Ein- und Ausfuhr von lebenden Paarhufern in und aus den DMAs sowie der Transport innerhalb dieser Gebiete zu Zuchtzwecken ist weiterhin untersagt“, heißt es ferner. Auch die Ausfuhr von Produkten wie nicht pasteurisierter Milch, unbehandelter Felle sowie Viehfutter aus den DMAS sei weiterhin untersagt. Erlaubt sei jedoch der Transport von Lebendvieh aus der MKS-freien-Zone zur direkten Schlachtung innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft und unter Aufsicht des Veterinärdienstes.
„Lebendvieh darf innerhalb der DMA’s unter strengen Auflagen zur Direktschlachtung transportiert werden“, heißt es ferner. Die Rinder müssen jedoch zwei Mal innerhalb der vergangenen sechs Wochen gegen die Maul-und-Klauenseuche geimpft und einer Voruntersuchung durch einen Beamten des Veterinärdienstes unterzogen worden sein. „Die Tiere müssen zudem mit offiziellen Ohrmarken (NamLITS-Marken) versehen sein und es muss ein offizielles Transportpermit eingeholt werden“, hieß es ferner. Auch in diesem Fall muss die Schlachtung innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft der Tiere unter Aufsicht des Veterinärdienstes erfolgen.
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Allgemeine Zeitung
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