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Moralische und historische Verpflichtung
Moralische und historische Verpflichtung

Moralische und historische Verpflichtung

Frank Steffen
Windhoek (ste) - Im Rahmenabkommen zwischen Namibia und Deutschland für die Beilegung der Schuld hinsichtlich des Genozids aus den Jahren 1904 bis 1908, verpflichtet sich Deutschland zu einer Entschuldigung und „erkennt die moralische Verantwortung an, die infolge einer Kolonisierung Namibias entstanden ist“ - so die englische Ausgabe des Abkommens, das der AZ vorliegt. Verwicklungen hätten in jenen Jahren zu völkermordartigen Umständen geführt, die maßgebliche Menschenrechtsverletzungen und menschliches Leid herbeigeführt hätten.

„Deutschland akzeptiert die moralische, historische und politische Verpflichtung, sich für diesen Genozid zu entschuldigen.“ Einer formellen Entschuldigung sollen entsprechende Mittel für eine Versöhnung und einen Wiederaufbau folgen. Deutschland werde sich nunmehr, mehr als 100 Jahre später, für die Vergehen ihrer Vorväter entschuldigen.

Ein gesonderter und einmaliger Plan zu einem Kostenpunkt von 1,1 Milliarden Euro soll zwischen den beiden Regierungen für den Wiederaufbau und die Entwicklung ausgehandelt werden. Insbesondere die Nachkommen der beiden vom Genozid betroffenen Bevölkerungsgruppen (OvaHerero und Nama) sollen von diesen Entwicklungen profitieren. Die sieben namibischen Regionen Erongo, Hardap, //Kharas, Khomas, Kunene, Omaheke und Otjozondjupa sind diesbezüglich aufgeführt.

Alle Entwicklungen sollen ferner im bilateralen Einvernehmen unterhandelt, festgelegt und ausgeführt werden - Transparenz und verantwortungsvolle Verwaltung sowie die Teilnahme der betroffenen Gesellschaft, werden in den Vordergrund gestellt. Während 1,05 Milliarden Euro für das grundsätzliche Programm bestimmt sind, sind die restlichen 50 Millionen Euro Projekten zugedacht, die sich mit der Versöhnung, Erinnerungskultur, Forschung und Bildung befassen.

In dem Abkommen wird festgehalten, dass die zielgerichtete Ausrottung der OvaHerero- und Nama-Bevölkerungsgruppen zu nachhaltigen Schäden geführt habe, zumal ein erheblicher Teil der OvaHerero aus dem Land vertrieben wurde, während ein Teil der Nama-Kämpfer mitsamt ihrer Familien nach Togo und Kamerun verbannt worden seien.

Der von Generalleutnant Lothar von Trotha am 2. Oktober 1904 erteilte Schießbefehl gegen die Herero, sei zwar am 8. Dezember von der deutschen Regierung widerrufen worden, doch sei bis dahin bereits maßgeblicher Schaden entstanden. Ein zweiter gleichlautender Befehl sei am 22. April 1905 gegen die Nama ausgerufen und ausgeführt worden. Spätere Zwangsarbeit und Einkerkerung hätten tausende weitere Leben gekostet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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