Mord führt zu Freiheitsentzug
Windhoek (ms) – Ein Farmarbeiter, der vor über vier Jahren seine Freundin erwürgt hat, ist zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden.
Der 22-jährige Freddy Eksteen war am 28. Februar von Richterin Dinah Usiku schuldig gesprochen worden. Diese sah es damals als erwiesen an, dass der Angeklagte am 21. September 2014 auf der Farm Warmfontein im Distrikt Aroab (Karas-Region) seine Lebensgefährtin Janetta Babiep (19) „aus nur ihm bekannten Gründen“ erwürgt hat. An seiner Täterschaft hatte sie keinen Zweifel, weil sich Eksteen allein mit Babiep in dem Zimmer befunden habe, in dem später ihre Leiche gefunden wurde.
Die Version des Angeklagten, wonach sich das Opfer selbst in dem Zimmer erhängt habe, wies Usiku als nachträgliche Schutzbehauptung zurück und stellte eine besondere Schwere der Schuld bei dem Angeklagten fest. Bei ihrer gestrigen Strafmaßverkündung bezeichnete sie den Mord an der wehrlosen Frau als besonders „heimtückisch und brutal“ und legte es Eksteen als erschwerenden Umstand aus, dass er sich in einer Beziehung mit dem Opfer befunden, die Tat bis zuletzt geleugnet und keinerlei Reue gezeigt habe.
Der 22-jährige Freddy Eksteen war am 28. Februar von Richterin Dinah Usiku schuldig gesprochen worden. Diese sah es damals als erwiesen an, dass der Angeklagte am 21. September 2014 auf der Farm Warmfontein im Distrikt Aroab (Karas-Region) seine Lebensgefährtin Janetta Babiep (19) „aus nur ihm bekannten Gründen“ erwürgt hat. An seiner Täterschaft hatte sie keinen Zweifel, weil sich Eksteen allein mit Babiep in dem Zimmer befunden habe, in dem später ihre Leiche gefunden wurde.
Die Version des Angeklagten, wonach sich das Opfer selbst in dem Zimmer erhängt habe, wies Usiku als nachträgliche Schutzbehauptung zurück und stellte eine besondere Schwere der Schuld bei dem Angeklagten fest. Bei ihrer gestrigen Strafmaßverkündung bezeichnete sie den Mord an der wehrlosen Frau als besonders „heimtückisch und brutal“ und legte es Eksteen als erschwerenden Umstand aus, dass er sich in einer Beziehung mit dem Opfer befunden, die Tat bis zuletzt geleugnet und keinerlei Reue gezeigt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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