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Mord mit 35 Jahren Haft geahndet
Mord mit 35 Jahren Haft geahndet

Mord mit 35 Jahren Haft geahndet

Gericht stellt eine besondere Schwere der Schuld bei Täter fest
Marc Springer
Windhoek (ms) - Obwohl die Beweisführung der Staatsanwaltschaft nur auf Indizien aufgebaut war, haben diese für die Verurteilung eines 55-jährigen Mannes ausgereicht, der vor knapp fünf Jahren seine Freundin ermordet hat und nun mit einer Haftstrafe von 35 Jahren belegt wurde.

Mit der am Dienstag erfolgten Strafmaßverkündung ist die juristische Aufarbeitung des Mordes an Magritha Beukes (41) beendet, deren Leiche am 4. Januar 2012 im Bett ihrer Wohnung in der bei Rehoboth gelegenen Siedlung Bahnhof gefunden wurde, die sie sich mit dem Angeklagten Paulus Ruben teilte.

Ein Gerichtsmediziner hatte zunächst natürliche Ursachen als Todesfolge ausgemacht, seinen Befund jedoch später dahingehend geändert, das stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf todesursächlich gewesen sei. Dies hatte zur Festnahme von Ruben geführt, der sich zunächst auf eine Alibi-Verteidigung berufen und angegeben hatte, er sei zur Tatzeit nicht in Bahnhof gewesen. Diese Darstellung wurde von Richter Nate Ndauendapo jedoch mit Hinweis auf die Aussagen von drei Staatszeugen verworfen, die Ruben alle am Abend des 3. Januar in Bahnhof gesehen haben wollen.

Ferner spreche laut Richter für eine Täterschaft des Angeklagten, dass Abdrücke von Schuhen wie seinen kurz nach dem Fund der Leiche im Vorgarten der Wohnung gefunden worden seien. Diese Abdrücke würden darauf hindeuten, dass sie von einer Person hinterlassen wurden, die in großer Eile gewesen sei und das Grundstück nicht durch die Gartentür verlassen habe, sondern über den Zaun gesprungen sei. Darüber hinaus habe Rubens versucht, sich vor seiner Festnahme auf der Farm, auf der er acht Tage nach dem Fund der Leiche geortet wurde, zu verstecken, was ebenso auf ein Schuldbewusstsein hindeute, wie ein angeblich gescheiterter Suizidversuch, den er nach eigenen Angaben unternommen habe.

Bei seiner Strafmaßverkündung stellte der Richter eine besondere Schwere der Schuld bei Rubens fest, der während seines Verfahren „nicht den Hauch von Reue gezeigt“ und die Tat bis zuletzt geleugnet habe. Ferner sei die Schuld des Angeklagten deshalb besonders stark ausgeprägt, weil er die Freundin in deren Wohnung getötet habe, in der sie „sich hätte sicher fühlen müssen“.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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