Mosambik klopft bei Sacu an
Mosambik strengt sich jetzt an, den Weg zum Anschluss an den privilegierten Klub der Zollunion des Südlichen Afrika, Sacu, zu beschreiten. Dies erwähnte Prof Gerhard Erasmus von Stellenbosch, der zur Beratung des Sacu-Hauptquartiers in Windhoek weilt.
Windhoek - Nach etwa zehnjährigen Verhandlungen müssen die Sacu-Staaten nun das neue Vertragswerk in die Praxis umsetzen, das gerade am 15. Juli 2004 rechtsgültig geworden ist. Zum aktuellen Vertragswerk des Sacu-Zollverbunds bot Erasmus am vergangenen Donnerstag einen Vortrag im Wirtschaftsforschungsinstitut, Nepru.
Für Namibia ist es ein erfreuliches Ergebnis, dass die Mitgliedsländer entschieden haben, die Hauptgeschäftsstelle der Sacu in Windhoek zu errichten: vorübergehend in der John Meinert Straße Nr 8. Südafrika und die BNLS-Staaten (Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland), beziehungsweise ihre kolonialen Vorgänger, sind schon seit über 100 Jahren als Zollunion zusammengeschlossen, heute Southern African Custums Union, Sacu. Zur Differenzierung gehört, dass das ehemalige Südwestafrika mit der südafrikanischen Besetzung des Territoriums vor rund 90 Jahren etwas später in den Klub kam. Erasmus hat vor allem das jüngste Abkommen der Sacu-Mitglieder erläutert. Das letzte Vertragswerk zur Regelung der Zölle, Verbrauchssteuern (besonders Luxusgüter) und Leistungstarife wurde 1969 abgeschlossen. Die politischen staatsrechtlichen Verhältnisse haben sich im südlichen Afrika seitdem vor allem in Südafrika und Namibia grundlegend verändert, so dass ein neuer Vertrag ausgehandelt werden musste. Auch die Gründung der Welthandelsorganisation am 1. Januar 1995 - World Trade Organisation, WTO - hat die Überarbeitung der Statuten von 1969 dringend notwendig gemacht. Zur WTO zählen 148 Staaten, derweil die Sacu die fünf genannten Länder (RSA und BNLS) umfasst.
Prof. Erasmus hält den neuen Vertrag für "das einzig wirksame Schema zur regionalen Integration". Er spricht von einem Regelwerk für eine Regionalordnung der Länder und fügt hinzu: "Die Geschäftswelt hasst Ungewissheit." Die Hauptaufgabe der Sacu besteht darin, dass sie nach außen ein gemeinsames Zoll- und Tarifregime durchsetzt und sich ihre Mitgliedsstaaten innerhalb nach vereinbarter Formel den Erlös aus dem Zolltopf teilen. Der alte Vertrag von 1969 hatte zur Durchsetzung keine speziellen Organe geschaffen. Die Zollregelung lief über die Regierungsebene der Länder. Der diesjährige Vertrag bestimmt einen Ministerrat der Länder, die ihre Beschlüsse per Konsens fassen; ein Sekretariat, das jetzt in Windhoek entsteht; ein Tarifgremium (tariff board) sowie ein Tribunal zur Schlichtung von Disputen. Die Sacu-Organe sind allesamt noch in der Entstehung begriffen.
Laut Prof. Erasmus verfügt Sacu nun über ein gründliches gesetzliches Regelwerk, das der Zollunion die Kompetenz zu rechtskräftigem Handeln verleiht. Er weist unter dem neuen Rahmen auf die Notwendigkeit der Liberalisierung des Güter- und Leistungsverkehrs unter den Mitgliedern hin. Die Mitglieder können nicht ohne Weiteres bilaterale Abkommen mit Außenstaaten abschließen.
Derweil Südafrika derzeit noch maßgeblich an der Verwaltung des neuen Sacu-Vertrags beteiligt ist, müssen für die Sacu-Organe bald eigenständige Fachkräfte geworben werden, die nicht aus sekundiertem Staatspersonal bestehen sollen.
Laut Erasmus bietet die rechte Durchführung der neuen Sacu-Statuten den geeigneten Weg zur engeren Integration des Zollverbunds.
Windhoek - Nach etwa zehnjährigen Verhandlungen müssen die Sacu-Staaten nun das neue Vertragswerk in die Praxis umsetzen, das gerade am 15. Juli 2004 rechtsgültig geworden ist. Zum aktuellen Vertragswerk des Sacu-Zollverbunds bot Erasmus am vergangenen Donnerstag einen Vortrag im Wirtschaftsforschungsinstitut, Nepru.
Für Namibia ist es ein erfreuliches Ergebnis, dass die Mitgliedsländer entschieden haben, die Hauptgeschäftsstelle der Sacu in Windhoek zu errichten: vorübergehend in der John Meinert Straße Nr 8. Südafrika und die BNLS-Staaten (Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland), beziehungsweise ihre kolonialen Vorgänger, sind schon seit über 100 Jahren als Zollunion zusammengeschlossen, heute Southern African Custums Union, Sacu. Zur Differenzierung gehört, dass das ehemalige Südwestafrika mit der südafrikanischen Besetzung des Territoriums vor rund 90 Jahren etwas später in den Klub kam. Erasmus hat vor allem das jüngste Abkommen der Sacu-Mitglieder erläutert. Das letzte Vertragswerk zur Regelung der Zölle, Verbrauchssteuern (besonders Luxusgüter) und Leistungstarife wurde 1969 abgeschlossen. Die politischen staatsrechtlichen Verhältnisse haben sich im südlichen Afrika seitdem vor allem in Südafrika und Namibia grundlegend verändert, so dass ein neuer Vertrag ausgehandelt werden musste. Auch die Gründung der Welthandelsorganisation am 1. Januar 1995 - World Trade Organisation, WTO - hat die Überarbeitung der Statuten von 1969 dringend notwendig gemacht. Zur WTO zählen 148 Staaten, derweil die Sacu die fünf genannten Länder (RSA und BNLS) umfasst.
Prof. Erasmus hält den neuen Vertrag für "das einzig wirksame Schema zur regionalen Integration". Er spricht von einem Regelwerk für eine Regionalordnung der Länder und fügt hinzu: "Die Geschäftswelt hasst Ungewissheit." Die Hauptaufgabe der Sacu besteht darin, dass sie nach außen ein gemeinsames Zoll- und Tarifregime durchsetzt und sich ihre Mitgliedsstaaten innerhalb nach vereinbarter Formel den Erlös aus dem Zolltopf teilen. Der alte Vertrag von 1969 hatte zur Durchsetzung keine speziellen Organe geschaffen. Die Zollregelung lief über die Regierungsebene der Länder. Der diesjährige Vertrag bestimmt einen Ministerrat der Länder, die ihre Beschlüsse per Konsens fassen; ein Sekretariat, das jetzt in Windhoek entsteht; ein Tarifgremium (tariff board) sowie ein Tribunal zur Schlichtung von Disputen. Die Sacu-Organe sind allesamt noch in der Entstehung begriffen.
Laut Prof. Erasmus verfügt Sacu nun über ein gründliches gesetzliches Regelwerk, das der Zollunion die Kompetenz zu rechtskräftigem Handeln verleiht. Er weist unter dem neuen Rahmen auf die Notwendigkeit der Liberalisierung des Güter- und Leistungsverkehrs unter den Mitgliedern hin. Die Mitglieder können nicht ohne Weiteres bilaterale Abkommen mit Außenstaaten abschließen.
Derweil Südafrika derzeit noch maßgeblich an der Verwaltung des neuen Sacu-Vertrags beteiligt ist, müssen für die Sacu-Organe bald eigenständige Fachkräfte geworben werden, die nicht aus sekundiertem Staatspersonal bestehen sollen.
Laut Erasmus bietet die rechte Durchführung der neuen Sacu-Statuten den geeigneten Weg zur engeren Integration des Zollverbunds.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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